Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes: Abschluss von Vereinbarungen mit Vereinen und Trägern der Jugendarbeit.
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet Träger der Jugendarbeit, auch von Ehrenamtlichen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen.
Die genauen Modalitäten sind im Gesetzestext nicht beschrieben. Es gab deshalb ein langes Abstimmungsverfahren, an dem unter anderem Vertreter der Jugendverbände, des bayerischen Jugendrings, des Landesjugendamts und des Landesjugendhilfeausschuss beteiligt waren.
Ergebnis des Verfahrens war die vorliegende Mustervereinbarung.
Das Thema wurde auf der Frühjahrsvollversammlung des Stadtjugendrings vorgestellt und diskutiert. Am 11.06.2013 traf sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Träger, des Stadtjugendrings und des Jugendamts und analysierte die Mustervereinbarung. Die Vereinbarung verpflichtet die Vereine grundsätzlich, von allen Ehrenamtlichen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen. Es werden aber auch die Möglichkeiten von Ausnahmeregelungen dargestellt. Deshalb kann die Mustervereinbarung von allen Vereinen unterzeichnet werden. Änderungen an dieser Vorlage würden die Gefahr bergen, rechtliche oder fachliche Fehler zu machen. Deshalb empfehlen wir den Beschluss, die Vorlage unverändert zu verwenden.
An Vereine, die keine Vereinbarung abschließen, können keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 04.07.2013 der Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt.
.Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Das Jugendamt wird beauftragt, Vereinbarungen mit allen Vereinen und Trägern abzuschließen, die Jugendarbeit anbieten.
2. Die Mustervereinbarung des Landesjugendhilfeausschusses (Anlage 5
) zu verwenden, die die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit regelt.
3. Die Vereinbarungen möglichst bald zu schließen, spätestens aber bis 01.05.2014.
4. Vereinen, die keine Vereinbarung abschließen, können keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gewährt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:56 Uhr