SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zu Sanierungsmaßnahmen am Vereinsgelände
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Sportsenates, 23.10.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 18.07.2013 beantragt der SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. (1.958 Mitglieder) einen Zuschuss zu den Sanierungsmaßnahmen am Vereinsgelände. Insbesondere soll eine Gerätehalle neu gebaut, die bestehende Bootshalle erneuert, die Fenster in den Umkleiden, Duschen und im Gymnastikraum saniert sowie in der Tennishalle eine Lüftungsanlage eingebaut und ein Durchgang zu den Umkleiden und Duschen geschaffen werden.
An Gesamtkosten werden 384.000,00 € veranschlagt. In diesen Kosten sind 50.000,00 € für die Sanierung bzw. den Neubau von Tennisplätzen enthalten. Der Sportsenat hat in seiner Sitzung am 11.03.1985 beschlossen, keine Zuschüsse mehr zum Neubau von Tennisplätzen zu gewähren. Jährlich kann die Totalsanierung von vier Plätzen gefördert werden. Der Zuschuss beträgt 1/3 der vom BLSV als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens 2.500,00 € pro Platz (Sportsenat vom 23.10.2002).
Es wird vorgeschlagen unter Beachtung der o. g. Beschlüsse des Sportsenates vom 11.03.1985 und 23.10.2002, zu den anfallenden zuschussfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 111.400,00 €, zu gewähren.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung ab dem Jahr 2013 in Teilbeträgen erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 18.07.2013 zu den Kosten der Sanierungsmaßnahmen am Vereinsgelände, unter Beachtung der Beschlüsse des Sportsenates vom 11.03.1985 und 23.10.2002, zu den anfallenden zuschussfähigen Kosten ein Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 111.400,--
€, gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:59 Uhr