Nachtragshaushalt 2013 für den Bereich des Jugendamtes; Bekanntgabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 21.11.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 21.11.2013 ö Beschließend 8jha/3/8/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Finanzsituation im Vergleich der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:

(ohne Personal)        RJ 2012        Ansatz 2013        NH 2013
(ohne Baumaßnahmen)        Ist/€        Soll/€        Soll/€
                               
Einnahmen (ohne BAföG)        9.805.614,96        9.398.500        9.925.700
Ausgaben (ohne BAföG)        19.734.182,67        19.403.400        20.640.900        
Nettoausgaben        9.928.567,71        10.004.900        10.715.200


Erläuterungen:

Die Mehrausgaben lassen sich, zumindest was die großen Beträge betrifft, den beiden Bereichen „Ausbau der Kinderbetreuung“ und „Jugendhilfemaßnahmen“ zuordnen.
Um den steigenden Bedarf in der Kinderbetreuung und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen wird die Zahl der Betreuungsplätze stark ausgebaut. Dadurch erhöhen sich die Folgekosten, nämlich die Betriebskostenzuschüsse und die Beitragsübernahmen für Bürger mit geringem Einkommen.
In intensiver Zusammenarbeit mit der Kämmerei ist es in diesem Jahr gelungen, diese Steigerungen besser vorauszuberechnen. Dadurch konnten die Änderungen im Nachtragshaushalt geringer gehalten werden als in den Vorjahren
Bei den Hilfen zur Erziehung verteilen sich die Kosten sowohl auf ambulante als auch auf stationäre Maßnahmen. Das neue Bundeskinderschutzgesetz zeigt Wirkung. Die Zahl der Gefährdungsmeldungen steigt oder bleibt stabil auf hohem Niveau. In sieben Fällen wird eine akute oder latente Gefährdung festgestellt. Folge ist ein ambulantes Unterstützungsangebot für betroffene Familien oder die Herausnahme von Kindern und die Unterbringung in einer stationären Einrichtung oder einer Pflegefamilie.
Die Ausgaben für die beschlossene Förderung von Familienstützpunkten (FSP) und Familienunterstützenden Einrichtungen (FUE) werden erst ab dem nächsten Jahr stufenweise greifen, nachdem erst in der heutigen Sitzung Anträge auf die Einrichtung neuer Stützpunkte vorliegen.

.Beschluss:

Die Änderungen des Einzelplanes 4 – Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt durch den Nachtragshaushalt 2013 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2014 12:26 Uhr