Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werksenates, 20.02.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Vorberatend 3ws/1/3/14
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 5pl/4/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg- Kommunale Dienstleistungen

a)        Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung  Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres  gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2011 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16.01.2012 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Dezember 2011 und Januar, Mai und Juni 2012 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit  der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIKOM AG, Frankfurt vom 29.06.2012. Der Bericht wurde in der Werksenatsitzung am 19.07.2012 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde unter dem Datum vom 30.11.2012 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 28.01.2013. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt, vom 29.06.2012 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 28.01.2013 zur Kenntnis zu nehmen.

b)        Bilanzsumme und Jahresgewinn
c)        Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2011 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 19.07.2012 und dem Stadtrat (Plenum) 27.07.2012 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2012.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2011 beträgt 109.932.799,47 €. Es wurde ein Gewinn von 2.531.743,95 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung an den Haushalt der Stadt                                                2.531.743,95 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                        2.131.096,06 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                                      400.647,89 €
Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratsitzung vom 27.07.2012 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitte um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

.Beschluss:

Der Bericht der Wirtschaftsprüfer WIKOM AG, Frankfurt, vom 29.06.2012 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.2011 – 31.12.2011) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.

Der nach der Abschussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 109.932.799,47 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 2.531.743,95 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Abführung an den Haushalt der  Stadt:                                2.531.743,95 €

davon

Auszahlung an die Stadtkasse                                        2.131.096,06 €

Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag             400.647,89 €

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:06 Uhr