Das Hefner-Alteneck ist als Sanierungsgebiet im Projekt „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder ausgewiesen. Grundlage hierfür war ein städtebaulich integriertes Handlungskonzept des Stadtplanungsbüros Wegner vom April 2010. In Absprache mit der Stadtbau GmbH hat das Planungsbüro Burghammer die gesamten Außenanlagen der dortigen Grundstücke im Sanierungsgebiet überplant. In diesem Zusammenhang hat das Planungsbüro Burghammer auch die Gehwegbeziehungen aufgegriffen und eine durchgängige Gehwegverbindung in das Konzept aufgenommen. Die Realisierung des Sanierungsvorhabens ist in mehreren Teilabschnitten vorgesehen, wofür jeweils Fördermittel bereitstehen. Im 1. Teilabschnitt wird der Bereich beidseits der Koloseusstraße realisiert. Dies beinhaltet u. a. den Neubau der Treppenanlage neben dem Gebäude der Hausnummer 90 (Bäckerei und Pizzaservice), die einen wesentlichen Zugang zur Spessartstraße vom geplanten Familienzentrum und weiteren öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schule) darstellt. Nach der Eröffnung des Quartierzentrums und dem bevorstehenden Neubau von 80 sozialen Wohneinheiten südlich der Spessartstraße, muss das Gehwegnetz ausgebaut und den Notwendigkeiten angepasst werden.
In der Sitzung des Quartierbeirates wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen über die Einrichtung einer zusätzlichen Querungshilfe diskutiert. Im Rahmen der Quartiersbeiratssitzung wurde massiv die Einrichtung einer Querungshilfe gefordert. Weiterhin wurde der marode Ausbauzustand der Gehwege diskutiert.
Zielsetzung der vorgesehenen Maßnahme ist u. a. die internen Wegeverbindungen den Erfordernissen anzupassen und sichere Querungsmöglichkeiten entlang der Spessartstraße zu schaffen. Der Fußgängerverkehr kann generell als umwegeempfindlich angesehen werden. Die derzeit bestehenden Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt Spessartstraße/Bavariastraße und Spessartstraße/Lindestraße werden von den Anwohnern als ungünstig kritisiert, da ihre Benutzung zu Umwegen führt. Sie werden deswegen wenig genutzt und es kommt zu Rotlicht-Verstößen. In Anbetracht des geplanten Ausbaues des Hefner-Alteneck-Quartiers mit einem integrierten Familienzentrum und weiteren Einrichtungen für verschiedene Nutzergruppen und der Erneuerung bzw. Erweiterung der Wohnbebauung auf der südlichen Seite der Spessartstraße wird eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung erforderlich.
Im Zuge voran beschriebener Planung und Entwicklungen ist ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Koloseusstraße“ dringend erforderlich. Bislang besteht keine Querungshilfe, was vor allem in Anbetracht des überdurchschnittlichen Seniorenanteiles und des Familienzentrums dringend erforderlich ist und als ein wichtiges Ergebnis der durchgeführten Erhebungen angesehen werden kann. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist der Einbau einer Querungsanlage mittels einer Mittelinsel für Kinder, junge Familien, ältere Menschen und mobilitätsbehinderte Menschen unabdingbar. Die Aufstellfläche der Mittelinsel bietet gerade für die aufgezählten Zielgruppen Schutz beim Überqueren der Straße und trägt damit in erheblichem Maße der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bei. Der südlich der Spessartstraße entlang geführte Gehweg ist unbefestigt und dessen Erscheinungsbild weißt Schäden auf. Der stadteinwärts geführte Gehweg ist asphaltiert und in keinem guten Zustand. Im Zuge des Haltestellen- und barrierefreien Ausbaus ist eine neue Gehwegbefestigung unumgänglich, wofür Fördermittel aus dem Projekt „soziale Stadt“ aus dem Gesamtprojekt beantragt werden.
Beschreibung der geplanten Maßnahme
Im Folgenden wird die Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Koloseusstraße“ und dem Einbau einer Querungsanlage kurz vorgestellt (siehe Anlage1). Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien und DIN-Normen zugrunde.
Im Rahmen der Umbaumaßnahme werden beide Richtungshaltestellen als Haltestelle am Fahrbandrand ausgebildet und verbleiben am derzeitigen Standort. Hierbei wird die derzeitige stadteinwärts eingerichtete Busbucht (Richtung Hbf/ROB) als Wartefläche ausgebildet. Die Haltestelle ist über die gesamte Länge zugänglich und wäre auch mit Gelenkbus anfahrbar. Die Haltestelle stadtauswärts (Richtung Schweinheim-Steubenstraße) bleibt in der derzeitigen Form erhalten. Für den Einsatz von Gelenkbussen ist die Haltestelle momentan und zukünftig nicht geeignet. Nach Aussage des Verkehrsbetriebes ist dies auch auf lange Sicht hin nicht erforderlich. Zwischen den Richtungshaltestellen wird eine barrierefrei ausgebaute Querungsanlage in Form einer Mittelinsel für Fußgänger eingerichtet. Die Radverkehrsführung wird wie im Bestand beibehalten. Im Bereich der Mittelinsel muss der Radverkehr als Mischverkehr mit dem MIV geführt werden. Die Mittelinsel wird gepflastert und mit einem Hochbord (12 cm) eingefasst. Der Querungsbereich wird mit einem Rundbord von 3 cm Bordhöhe ausgebaut. Ein Missbrauch der Mittelinsel als Parkfläche ist aufgrund der vorgesehenen baulichen Maßnahmen nicht möglich. Der Baumbestand bleibt erhalten. Die Aufstellflächen der Gehwegbereiche werden zum Schutze des angrenzenden Baumbestandes als wassergebundene Decke ausgeführt. Im Zuge der Baumaßnahme wird ein beidseitiger Ausbau der desolaten, teils unbefestigten Gehwege im Planungsbereich erforderlich.
Die betrieblichen Vorgaben für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen im Fahrbahnbereich wurden beachtet.
Die geplante Baumaßnahme wurde mit den Stadtwerken, dem Entsorgungsbetrieb, dem Verkehrsbetrieb, dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz, dem Gartenbauamt und dem Tiefbauamt abgestimmt.
Die Maßnahme soll im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ umgesetzt werden. Die Verwaltung wird nach der Ausführungsplanung einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung Unterfranken einreichen.
Die Kostenschätzung des Tiefbauamtes liegt der Beschlussvorlage bei.