Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg - Zweckverband Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd - Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung - Zweckverband für Rettungswesen und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 10pl/7/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beendigung der Wahlzeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder zum 30.04.2014 endet auch die Amtszeit der aus der Mitte des Stadtrates bestellten Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen der genannten Verbandsversammlungen. Mit Beginn der neuen Wahlzeit ab dem 01.05.2014 müssen daher neue Verbandsräte und deren Stellvertretern bestellt werden.

I. Die in den Satzungen der Zweckverbände vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Verbandsräte (Sitze) der Verbandsversammlungen werden wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2014 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter als Verbandsräte und deren Stellvertreter/in zu benennen. Die einzelnen Stadtratsfraktionen haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

II. Die Rechtsgrundlagen der Bestellung der Stadtratsmitglieder zu Verbandsräte und deren Stellvertreter im Einzelnen:

1. Nach §§ 3, 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau sind acht Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender bzw. als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden der Verbandsversammlung (gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung) an.

2. Nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg sind acht Verbandsräte und je zwei Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehören kraft seines Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).

3. Nach §§ 6, 7 der Satzung des Zweckverbandes Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg sind fünf Verbandsräte und je ein Stellvertreter von der Stadt Aschaffenburg zu entsenden. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender der Verbandsversammlung an (§ 7 Abs. 1 und § 12 der Satzung).

4. Nach §§ 4, 5 der Satzung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg sind neben dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg oder sein Vertreter im Amt gehören kraft Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 5 Abs. 3 der Satzung).

5. Nach §§ 5, 6 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain sind für die Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes der Verbandsversammlung (§ 6 Abs. 1 der Satzung) an. Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) wird je Verbandsrat ein Stellvertreter/in bestellt. Eine Satzungsregelung ist hierzu nicht erforderlich.

6. Mit Beschluss des Plenums vom 11.01.2010 (SPNr. PL/1/3/10) und vom 17.01.2011 (SPNr. PL/1/5/11) wurden Herr xx und Herr xx zum ersten und zweiten Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister Klaus Herzog bestellt. Es wird für die neue Wahlzeit des Stadtrates empfohlen, die im Bereich des Straßenverkehrsrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts befassten Verwaltungsmitarbeiter, auch erneut als Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister Klaus Herzog gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung des ZVAU zu bestellen.
Die Stadt Aschaffenburg wird nach Beschlussfassung wie folgt in der Verbandsversammlung vertreten:

Mitglied:                Oberbürgermeister Klaus Herzog (kraft Amtes)
1. Stellvertreter        xxx (Finanz-, Umwelt-, und Ordnungsreferent)
2. Stellvertreter        xxx (Leiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes)

7. Mit Beschluss des Plenums vom 05.05.2008 waren die Bediensteten, Herr xxx und Herr xxx, für die Wahlzeit des Stadtrates als Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd gewählt worden.

Aufgrund des Beginns der neuen Wahlzeit des Aschaffenburger Stadtrates, muss eine neue Wahl der Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung erfolgen.

Nach § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd entsendet die Stadt Aschaffenburg einen Vertreter und ein stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung. Nach § 6 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Entsendung durch Wahl (nach Hessischer Gemeindeordnung).

Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunaler Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände findet auf den Zweckverband Hessisches Landesrecht Anwendung. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit sind die Vertreter für die Verbandsversammlung von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen.

Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern hat dazu aufgeführt, dass damit auch für die Bestimmungen der Vertreter der Kommunen in der Verbandsversammlung das Recht des Landes gilt, in dem der Zweckverband seinen Sitz hat.

Die Verwaltung empfiehlt die erfahrenen Verwaltungsmitarbeiter wieder als Verbandsrat und stellvertretendender Verbandsrat in die Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd per Beschluss zu wählen.


Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Die Bestellung von Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau und deren Stellvertreter/innen wird vertagt.

2. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Krankenhauszweck-verband Aschaffenburg und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Dr. Robert Löwer
Josef Taudte
Rainer Kunkel

Jessica Euler
Josef Taudte
Karl-Heinz Burger

Werner Elsässer
Rainer Kunkel
Karl-Heinz Burger
SPD
Dr. Erich Henke
Jürgen Herzing
Walter Roth

Erika Haas
Anne Lenz-Böhlau
Dr. Karl-Ludwig Frenzel
GRÜNE
Stefan Wagener
Thomas Mütze
Rosemarie Ruf
UBV/ÖDP
Willi Hart
Dr. Lothar Blatt
Alfred Streib
FDP/KI
Karsten Klein
Gerd Lüder
Dr. Andreas Schubring

3. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen folgende Personen entsandt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Werner Elsässer
Peter Schweickard

Gabriele Bokr
Dr. Robert Löwer
SPD
Walter Roth
Anne Lenz-Böhlau

Karin Pranghofer
Wolfgang Giegerich
GRÜNE
Thomas Giegerich
Claus Berninger

4. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Rainer Kunkel
Manfred Christ
SPD
Karl-Heinz Stegmann
Walter Roth
GRÜNE
Thomas Mütze
Rosemarie Ruf

5. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:
Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Dr. Robert Löwer
Brigitte Gans
SPD
Jürgen Herzing
Anne Lenz-Böhlau
GRÜNE
Rosemarie Ruf
Stefan Wagener

6. Herr Stadtdirektor xxx wird als erster Stellvertreter und Herr xxx wird als zweiter Stellvertreter des Verbandsrates Oberbürgermeister Klaus Herzog in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU) für die neue Wahlzeit des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg bestellt.

7. In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd wird als Vertreter der Stadt Aschaffenburg nach Hessischer Gemeindeordnung durch Handaufheben für die Wahlzeit des Stadtrates Herr xxx, Finanz- Umwelt und Ordnungsreferent, und als dessen Stellvertreter Herr xx, Leiter der Stadtkämmerei, gewählt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr