Bestellung des Vertreters des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeirat
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem Berufsschulbeirat gehört gem. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern u. a. ein Vertreter des Aufwandsträgers, d. h. der Stadt Aschaffenburg an.
Nach § 58 Abs. 3 und Abs. 4 der der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern wird der Vertreter und dessen Stellvertreter durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bestellt.
Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für den Sitz und dessen Stellvertreter zu benennen. Die Verteilung dieses Sitzes erfolgt wie bisher nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (Verfahren nach Hare-Niemeyer).
Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daher im beiderseitigen Einvernehmen die umseitig genannten Personen und die umseitige Regelung vorgeschlagen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
Als Vertreter des Aufwandsträgers im Berufsschulbeirat werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:
Fraktion
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Mitglied
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CSU: Werner Elsässer
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ab 01.05.2014 bis 30.04.2017
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SPD: Walter Roth
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ab 01.05.2017 bis 30.04.2020
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Beide Stadtratsmitglieder vertreten sich gegenseitig
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr