Bestellung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte städtischer Beteiligungen;
- Stadtbau GmbH
- Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgrund der Stadtratswahl vom 16.03.2014 muss zu Beginn der Wahlzeit der neu gewählten Stadtratsmitglieder eine Neubestellung (-entsendung) in die einzelnen Aufsichtsräte erfolgen.
I. Die in den Gesellschaftsverträgen / Satzungen der einzelnen Gesellschaften der Stadt Aschaffenburg vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Sitze) werden wie bisher entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2014 im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt (Verfahren nach Hare-Niemeyer).
Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für die ihnen zustehenden Sitze in den Verbandsversammlungen und ggf. deren Stellvertreter zu benennen. Die Stadtratsfraktion haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.
II. Die Rechtsgrundlagen der Bestellung der Stadtratsmitglieder zu Aufsichtsratsmitgliedern und deren Stellvertreter im Einzelnen:
1. Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbau GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg geborenes Mitglied kraft seines Amtes ist und acht weitere Mitglieder vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg entsandt werden müssen. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.
2. Nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg kraft seines Amtes Mitglied ist und acht weitere Mitglieder aus dem Kreis des Stadtrates zu entsenden sind. Die Bestellung eines Stellvertreters der acht weiteren Aufsichtsratsmitglieder erfolgt ebenfalls nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH. Der Oberbürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter nach Gemeindeordnung vertreten. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.
.Beschluss:
1. Als Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtbau GmbH werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der als Oberbürgermeister kraft seines Amtes Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, folgende Personen entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen entsandt:
a) Werner Elsässer
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b) Brigitte Gans
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c) Peter Schweickard
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d) Walter Roth
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e) Wolfgang Giegerich
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f) Rosemarie Ruf
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g) Sven Spiegel
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h) Johannes Büttner
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2. Als Mitglied des Aufsichtsrats der Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der als Oberbürgermeister kraft seines Amtes Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, folgende Personen entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen entsandt:
Mitglied
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Stellvertreter/in
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a) Werner Elsässer
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Thomas Gerlach
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b) Brigitte Gans
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Jessica Euler
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c) Peter Schweickard
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Rainer Kunkel
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d) Theodor Bubenzer
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Dr. Karl-Ludwig Frenzel
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e) Karl-Heinz Stegmann
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Walter Roth
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f) Rosemarie Ruf
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Stefan Wagener
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g) Alfred Streib
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Dr. Lothar Blatt
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h) Gerd Lüder
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Karsten Klein
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr