Vorschlag zur Bestellung eines 2. Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 17pl/7/17/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom heutigen Tage wurden die für den Werksenat bestellten 16 Stadtratsmitglieder bzw. deren 1. Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) entsandt.

Nach § 11 Satz 1 des Gesellschaftervertrages der AVG vom 28.06.2005 ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg Vorsitzender des Aufsichtsrates. Nach § 11 Satz 2 des Gesellschaftervertrags der AVG wird die Funktion des ersten Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden von der HSE und HSE AVG Beteiligungs-GmbH wahrgenommen.

Nach § 11 Satz 5 des Gesellschaftervertrages der AVG wird der/die zweite Stellvertreter/in des Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem Vorschlag der Stadt Aschaffenburg durch den Aufsichtsrat bestellt.

Die zweiten Stellvertreter wechselten sich bisher immer im Rotationsverfahren ab.

Mit E-Mail der AVG vom 05.03.2014 wurde die Stadt Aschaffenburg gebeten für die umseitig genannten Zeiträume einen Vorschlag zur Regelung des 2. Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden zu unterbreiten.

Die Ausübung dieses Vorschlagsrechts ist keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und kann daher nicht routinemäßig durch den Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg ausgeübt werden, sondern bedarf einer Beschlussfassung im Plenum (§ 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates).

Bisher wurde die Funktion des 2. Stellvertreters/in immer im Rotationsverfahren von den stärksten Fraktionen des Aufsichtsrates besetzt. Bisher waren Herr Stadtrat Rainer Kunkel und Herr Stadtrat Jürgen Herzing für dieses Amt bestellt worden.

Es wird gebeten, eine Regelung in der Sitzung zu beschließen.


Anmerkung:
Die Bestellung der Stellvertreter selbst erfolgt dann durch Beschluss des Aufsichtsrates der AVG.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg schlägt folgende Regelung für den/der 2. Stellvertreter/in des Aufsichtsratsvorsitzenden der Aschaffenburger Versorgungs GmbH vor:

vom 05.05.2014 bis 30.04.2017:        Aufsichtsratsmitglied Rainer Kunkel

vom 01.05.2017 bis 30.04.2020:        Aufsichtsratsmitglied Jürgen Herzing

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr