Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der GBAB Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GBAB bildet die Gesellschafterversammlung einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg und vier weiteren Mitgliedern, wobei die Gesellschafterversammlung die vier weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter, und zwar zwei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag des Kreistages des Landkreises Aschaffenburg und zwei Mitglieder und Stellvertreter auf Vorschlag des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg bestellt.
Darüber hinaus regelt der Gesellschaftsvertrag in § 8 Abs. 1, dass der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg und dass der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg seine Vorschläge entsprechend den Vorschlägen der größten und zweitgrößten Fraktion fasst.
Mit Schreiben vom 18.03.2014 wurden die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD gebeten ihre Vertreter zu benennen. Die umseitig genannten Personen wurden daraufhin von den Fraktionen benannt.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
Zur Bestellung als weitere Mitglieder des Aufsichtsrates der GBAB Gesellschaft für
Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg und deren Stellvertreter/innen werden
außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der kraft seines Amtes Mitglied des Aufsichtsrates ist,
folgende Personen vorgeschlagen:
Fraktion
|
Aufsichtsratsmitglied
|
Stellvertreter/in
|
CSU
|
Rainer Kunkel
|
Gerald Otter
|
SPD
|
Jürgen Herzing
|
Anne Lenz-Böhlau
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr