Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen"
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 05.11.2002 wurde der Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“ übertragen. Demnach führt die Werkleitung die Dienstaufsicht über die Beschäftigten im Eigenbetrieb und ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten bis zur Vergütungsgruppe III BAT (entspricht Gruppe 12 TVöD) und von Arbeitern. Der Werksenat ist jeweils darüber zu informieren.
Gemäß Art. 88 Abs. 3 i. V. m. Art. 43 Abs. 2 der Bay. Gemeindeordnung gilt dieser Zustimmungsbeschluss jeweils nur für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates Für die Wahlzeit des neuen Stadtrates ist daher ein entsprechender Zustimmungsbeschluss herbeizuführen.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
Für die Wahlperiode des Stadtrates von 2014 - 2020 werden der Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen" übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr