Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 01.12.2008 wurde die aktuelle Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Stadt Aschaffenburg „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung auf die Werkleitung übertragen. Gem. Art. 88 Abs. 3 i. V. m. Art. 43 Abs. der Bayerischen Gemeindeordnung gilt dieser Zustimmungsbeschluss jeweils nur für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates. Für die neue Wahlperiode von 2014 bis 2020 ist daher ein entsprechender Zustimmungsbeschluss herbeizuführen.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
Für die Wahlperiode des Stadtrates von 2014 – 2020 werden der Werkleitung des Eigenbetriebs „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr