Wahl und Vereidigung des/der 3. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg;
- Bildung eines Wahlausschusses
- Wahl und Vereidigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 12.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 werden zwei weitere Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates in der Reihenfolge 2. und 3. Bürgermeister gewählt.
Zu den weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister nach Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in Anlage erfüllen.
Nach Art. 51 Abs. 3 GO erfolgt die Wahl des weiteren Bürgermeisters in geheimer Abstimmung. Zur Durchführung der Wahl wird während der Sitzung ein Wahlausschuss vom Oberbürgermeister gebildet. Die Wahl ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Der 3. Bürgermeister ist nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister) und führt die Amtsbezeichnung „3. Bürgermeister“.
Im Anschluss an die Annahme der Wahl des weiteren Bürgermeisters leistet der 3. Bürgermeister den Amtseid gem. Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ab (Anlage).
Hinweis:
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
.Beschluss:
1. Als Kandidaten für das Amt des 3. Bürgermeisters werden aus der Mitte des Stadtrates Herr Stadtrat Stefan Wagener (GRÜNE) und Herr Stadtrat Jürgen Herzing (SPD) vorgeschlagen.
2. Die Kandidaten stellen sich daraufhin vor.
3. Das Stadtratsmitglied Jürgen Herzing wurde nach der gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) durchgeführten Wahl (Anlage 6) zum
3. Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg gewählt.
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. Das Stadtratsmitglied Jürgen Herzing nimmt die Wahl zum 3. Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg an und wird von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog vereidigt (Anlage 6).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:32 Uhr