Unbefristete Genehmigung einer Gaststätte mit Freischankfläche und einer Betriebswohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Außenbereich mit Zufahrt über den Kiebitzweg durch Frau xxx, Bruchköbel.
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 04.06.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 17.01.2014, beantragt Frau xxx, Bruchköbel, die unbefristete Genehmigung des Betriebs einer Gaststätte mit Freischankfläche und Betriebswohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, im Außenbereich mit Zufahrt über den Kiebitzweg in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Antrag zur unbefristeten Baugenehmigung für die seit langem bestehenden Gaststätte Almhütte.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 22.01.2014 befindet sich das Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Die verkehrliche Erschließung über einen Wohnweg in Verlängerung des Kiebitzweges – der bereits ebenfalls seit langem vorhanden ist – ist grundbuchlich zugunsten des Baugrundstückes und der Stadt Aschaffenburg sicherzustellen.
Nach der Stellplatzberechnung sind entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung 9 Stellplätze erforderlich, von denen 8 entlang der städtischen Wegefläche in der von der Naturschutzbehörde geforderten Herstellungsart „Schotterrasen“ sowie ein Pkw-Stellplatz auf der befestigten Hoffläche nachgewiesen.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung einer Baugenehmigung an Frau XXX, Bruchköbel, zur unbefristeten Genehmigung einer Gaststätte mit Freischankfläche und Betriebswohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, im Außenbereich mit der Zufahrt Kiebitzweg in Aschaffenburg, wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:43 Uhr