Zeitliche Verlängerung des Weihnachtsmarktes 2015; - Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller und der Vereinigung der Schausteller vom 25.03.2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadthallensenates, 01.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 01.07.2014 ö Beschließend 5shs/2/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die beiden örtlichen Schaustellerverbände beantragten am 25.03.2014 den Weihnachtsmarkt 2015 bis zum Mittwoch, den 30.12.2015 zu verlängern. In ihrer Begründung führen sie aus, dass in verschiedenen Städten in der näheren Umgebung sich die Verlängerung des Weihnachtsmarktes bewährt habe und von den Besuchern gut angenommen wurde. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würden die Weihnachtsmarktstände am 24. Dezember bis 14 Uhr offen sein. Die gewohnten Öffnungszeiten würden vom 25. bis 28. Dezember eingehalten. Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag  bliebe der Weihnachtsmarkt demnach geöffnet.

Die Dauer des Aschaffenburger Weihnachtsmarkts ist in der Weihnachtsmarktverordnung geregelt. Darin heißt es unter § 2 Veranstaltungszeit: Als Veranstaltungszeit gilt der letzte Donnerstag vor dem 1. Advent ab 10 Uhr bis einschließlich 22.12., 20 Uhr. Laut Weihnachtsmarktverordnung dauert der Weihnachtsmarkt 2015 demnach vom 26.11. bis 22.12.2015.

Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes ist aus Sicht des Veranstalters nicht ganz unproblematisch:

?        Insbesondere für den Kreis der gewerblichen Händler und Kunsthandwerker, die Klientel, die am schwierigsten zu akquirieren ist, ist es fraglich, ob eine Marktverlängerung wirtschaftlich lohnend ist. Das Geschäft mit Geschenk- und weihnachtlichen Artikeln wird erfahrungsgemäß vor und nicht nach Heilig Abend gemacht. Es ist fraglich, ob sich im Falle einer Weihnachtsmarktverlängerung genügend gewerbliche Händler und Kunsthandwerker wieder um einen Standplatz bewerben werden. Es steht zu befürchteten, dass Ausfälle nicht adäquat ersetzt werden können und ein  verändertes Marktangebot der Attraktivität des Gesamtmarktes abträglich ist.
Von einer Veranstaltungsverlängerung profitieren in erster Linie die Glühwein- und Essensstände.

?        Die Belange der Wochenmarktbeschicker sind zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist für die Wochenmarktbeschicker das Geschäft vor den Feiertagen und zum Jahresende hin sehr wichtig.
Erschwerend ist, dass die 25. Kalenderwoche im Dezember 2015 zwei Besonderheiten aufweist. Zum einen fällt der Tag des Weihnachtsmarktabbaus, 23.12., auf einen Mittwoch, einen regulären Wochenmarkttermin. Zum anderen ist der darauffolgende Samstag, 26.12., der 2. Weihnachts-feiertag.

Theoretisch wäre in der Konsequenz der Mittwochwochenmarkt, 23.12., örtlich auf den Ausweich-platz vor das Schloss zu verlegen, der Samstagwochenmarkt gem. Marktsatzung § 13, Abs. 3, zeitlich auf Donnerstag, 24.12., Heilig Abend vorzuziehen.

In der Praxis machen Wochenmarkttermine an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keinen Sinn.
In der 25. Kalenderwoche des Dezembers 2015 sollte nach Auffassung der Verwaltung nur ein Wochenmarkt stattfinden, und zwar am Donnerstag, 24.12. auf dem Schlossplatz. Die örtliche Festlegung auf den Schlossplatz wäre wichtig, da dort erwiesenermaßen ein wesentlich höherer Umsatz generiert werden kann als auf dem Ausweichplatz vor dem Schloss. 

Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes bis 30.12. hätte in der 53. Kalenderwoche einen zusätzlichen Wochenmarktverlegungstermin zum Jahresende hin, am Mittwoch, 30.12., zur Folge. Das würde sich weiter negativ auf das Wochenmarktgeschäft auswirken.

?        Die Erfahrung zeigt, dass der Weihnachtsmarkt einer Betreuung durch Mitarbeiter des Veranstal-tungsservice bedarf. Ansonsten besteht u.a. die Gefahr, dass die Zeiten des Ausschankendes nicht eingehalten werden. Weitere Überstunden im Bereich Veranstaltungsservice wären die Folge und eine Belastung über die Weihnachtsfeiertage hinaus.

.Beschluss:

Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes 2015 bis zum 30.12.2015 ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu befürworten und damit abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:47 Uhr