I. Einführung
Die SPD-Fraktion beantragt mit ihrem Schreiben vom 19.11.2010 (eingegangen 03.01.2011) die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Stadt Aschaffenburg an die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu binden. Begründet wird der Antrag damit, dass die Vergabepraxis öffentlicher Institutionen und Behörden sich allzu oft nach ökonomischen Kriterien richte. Dabei würden die wichtigen Belange der Nachhaltigkeit in sozialer und ökologischer Hinsicht nicht beachtet. Ebenso würden die Lohngerechtigkeit sowie die Einhaltung internationaler Arbeitsstandards, wie etwa des Verbots von Kinderarbeit, nicht beachtet.
Insbesondere beinhaltet der Antrag die nachfolgenden Forderungen:
1.
Information – auch des Agenda 21-Beirats – über die bisher nach diesen Standards beschafften Produkte durch die Stadt Aschaffenburg
2.
Klare Kriterien entwickeln. Präzise Kriterien für jede Produktgruppe erleichtern die Umsetzung sozial-ökologischer Beschaffung für die Beschaffungsstellen der Kommune.
3.
Mit gutem Beispiel voran zu gehen. Die Einkaufspraxis der Stadt Aschaffenburg muss Vorbild für andere Beschaffungsstellen und Privatkonsument/innen werden. Dazu sollten bis 2014 50 % und bis 2018 100 % aller öffentlichen Aufträge die Einhaltung sozial-ökologischer Kriterien, einschließlich der Tariftreue-Regelungen vorschreiben.
II. Darlegung der rechtlichen Grundlagen
1. Umweltaspekte und soziale Belange bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
1.1 Berücksichtigung von Umweltaspekten
Das geltende Vergaberecht bietet öffentlichen Auftraggebern viele Möglichkeiten, umwelt-freundliche Produkte zu beschaffen. Auftraggeber können zum Beispiel in der Leistungsbe-schreibung ein umweltfreundliches Produktionsverfahren vorschreiben, sofern dadurch der Markt nicht bestimmten Unternehmen vorbehalten wird und die Anforderung an ein bestimmtes Produktionsverfahren nicht diskriminierend ist. Auf diese Weise können grüner Strom, Tropenholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft oder organisch gewachsene Nahrungsmittel beschafft werden. Auf Einzelheiten hat die Europäische Kommission in ihrer "interpretierenden Mitteilung über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom 4. Juli 2001 hingewiesen.
Die interpretierende Mitteilung der Europäischen Kommission nennt eine Vielzahl von Mög-lichkeiten, die es zulassen, nach geltendem Recht Umweltaspekte zu berücksichtigen, sofern sie nicht zu Marktzugangsbeschränkungen führen. Solche Möglichkeiten bestehen bei
• der Definition des Auftragsgegenstandes (z.B. Gebäude mit Sonnenkollektoren, Elektrobusse),
• der Festlegung der technischen Spezifikationen, etwa durch Vorgabe von Grundstoffen oder Ausgangsmaterialien (z.B. Fensterrahmen aus Holz) oder von Produktionsverfahren, um die (un-)sichtbaren Anforderungen an das Produkt oder die Leistung zu spezifizieren (z.B. organisch gewachsene Nahrungsmittel, grüner Strom),
• der Bezugnahme auf Umweltzeichen in der technischen Spezifikation, sofern die Beweiskraft nicht auf Umweltzeichen allein beschränkt wird,
• der Zulassung von Varianten mit höherer Umweltverträglichkeit,
• der Auswahl der Bieter (z.B. Unzuverlässigkeit bei Nichtbeachtung der Umweltgesetze, Anforderungen an technische Leistungsfähigkeit, sofern die Ausführung des Auftrages dadurch beeinflusst wird),
• der Zuschlagserteilung durch Benennung produktbezogener Kriterien, die unmittelbar oder mittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen für den Auftraggeber haben (z.B. Energieverbrauch, Abgaswerte), oder durch die Berücksichtigung aller Kosten, die während des Lebenszyklus eines Produktes anfallen,
• der Aufnahme zusätzlicher Kriterien (als Nebenbedingung oder bei gleichwertigen Angeboten) und
• der Vertragsausführung, sofern dies für die Leistung oder Ausführung des Auftrages von Belang ist (z.B. größere Verpackungen, recycelbares Verpackungsmaterial, Rücknahme von Abfall).
(Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/oeffentliche-auftraege,did=190878.html)
1.2 Berücksichtigung sozialer Belange:
Hinsichtlich der Berücksichtigung sozialer Kriterien im Vergaberecht gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Vergabe unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte.
Die Bestimmungen der EG-Vergaberichtlinien zu sozialen und umweltbezogenen Kriterien wurden in Deutschland durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 umgesetzt. § 97 Absatz 4 GWB hat nun folgenden Wortlaut:
„Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene, oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.“
Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zum Beispiel die Beschäftigung von Auszubildenden oder Langzeitarbeitslosen bezogen auf den konkreten Auftrag betreffen können. Ebenso kann der Auftraggeber demnach z.B. die Pflasterung öffentlicher Plätze aus Steinen verlangen, die im Ausland unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt wurden.
Der Deutsche Städtetag hat im September 2009 in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für soziale Zusammenarbeit und Entwicklung den Leitfaden „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ herausgegeben, um den Städten und anderen öffentlichen Auftraggebern den Umfang mit der neuen Rechtslage zu erleichtern.
Außerdem hat mittlerweile auch die Europäische Kommission im Jahre 2011 einen „Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange im öffentlichen Beschaffungswesen“ veröffentlicht.
Sowohl der Leitfaden des Deutschen Städtetags als auch der der Europäischen Kommission geben konkrete Praxisbeispiele für eine möglichst rechtssichere Berücksichtigung sozialer Aspekte im Beschaffungsprozess. Die Art und Weise der Umsetzung ist dabei insbesondere davon abhängig, welcher soziale Aspekt im konkreten Einzelfall berücksichtigt werden soll. Voraussetzung ist in jedem Falle, dass der soziale Aspekt im Zusammenhang mit dem Auf-tragsgegenstand steht.
III. Bisherige Vorgehensweise der Stadt Aschaffenburg
1. In der Stadt Aschaffenburg bereits gefasste Grundsatzbeschlüsse:
• Tropenholzverzicht vom 11.04.1989 (festgelegt durch OB Reiland)
• PVC-Verzicht in Teilbereichen (z.B. Bodenbeläge, Kabel), UVS vom 05.02.1997
• Partikelfilter für Dieselfahrzeuge sowie Fahrzeugbeschaffung (Erdgasantrieb), Plenum vom
20.06.2005
• „16-Punkte-Energiesparoffensive bei Gebäuden“ (inkl. Geräteausstattung, Beleuchtung),
UVS vom 08.10.2008 (vorher im Agenda21-Beirat)
• „Aschaffenburg gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ (Beschaffungen gemäß ILO 128: faire
Beschaffung von Kaffee, Bällen, Steinen etc.), UVS vom 03.12.2008 (vorher im Agenda21-
Beirat)
2. Wie werden diese Beschlüsse zurzeit umgesetzt?
2.1 Tropenholzverzicht:
Neben dem städtischen Beschluss zum Tropenholzverzicht vom 11.04.1989 gibt es hinsichtlich der Beschaffung von Holzprodukten einen gemeinsamen Erlass der Bundesministerien vom 22.12.2010. Dieser ist im Formular 248 des Vergabehandbuch Bayern umgesetzt worden und findet damit über die städtische Dienstanweisung zum Vergaberecht auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Stadt Aschaffenburg Anwendung.
Holz kommt vor allem im Außenbereich bei Sitzbänken und Spielgeräten sowie im Innenbereich beim Innenausbau und Möbeln zum Einsatz. Es werden überwiegend einheimische Holzarten verwendet. Tropenholz wird bei Sitzbänken im Außenbereich und zu geringen Mengen in Spielgeräten oder zum Beispiel auf der Grünbrücke verbaut. Im Innenbereich werden keine Tropenhölzer verwendet.
Das Garten- und Friedhofsamt der Stadt Aschaffenburg verwendet bei allen Holzbeschaffungen ausschließlich Holz mit dem Label der Organisation Forest Stewardship Council (FSC). Die unabhängige, gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation FSC wurde 1993 als ein Ergebnis der Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro gegründet. Heute ist der FSC in über 80 Ländern mit nationalen Arbeitsgruppen vertreten.
Grund für den Einsatz von Tropenholz ist die Langlebigkeit und Robustheit im Außeneinsatz. Was weniger Ressourcenverbrauch und weniger Verbrauch von Holzschutzmittel bedeutet. Einheimische Bretter in Sitzbänken müssen im Schnitt in etwa alle 5-6 Jahre getauscht werden. Tropenhölzer weisen eine Lebensdauer von etwa 15 Jahren aus.
Bei Sitzbänken aus einheimischen Hölzern müssen die Bretter häufiger getauscht werden bzw. häufiger nachlackiert werden. Daraus resultiert ein höherer Ressourcenverbrauch und Arbeitsaufwand.
Das Garten- und Friedhofsamt hat in den vergangenen Jahren Alternativen zu Tropenholz für Sitzbänke gesucht und wird dies auch in Zukunft tun. Es wurden verschiedene einheimische Holzarten ausprobiert.
? Eschen Holz (zu 70% im Einsatz) wird schneller „morsch“ und deshalb von gängigen
Herstellern aus der Produktion genommen.
? Hemlockholz zerfällt schneller als andere Holzarten.
? Eichenholz weist nach ca. 3 Jahren Risse auf. Die Testphase mit vorbehandeltem
Eichenholz ist noch nicht abgeschlossen.
? Robinienholz verzieht sich vor allem bei längeren Bankbohlen.
? Lärche und Douglasie wiesen mitunter Mängel bei der durchgängigen Oberflächenstruktur
(Faserbildung) auf.
Der Verzicht auf Tropenholz soll beibehalten werden mit der Ausnahme für die Beschaffung von Bänken im Außenbereich. Für diese Anwendung kann aus o.g. Gründen wie Langlebigkeit und Robustheit im Außeneinsatz sowie weniger Ressourcenverbrauch Tropenholz aus nachhaltiger Forstwirtschaft beschafft werden.
Für alle Holzbeschaffungen der Stadt Aschaffenburg wird der Leitfaden für eine verantwor-tungsvolle Beschaffung „Gutes Holz“ berücksichtigt.
Der Leitfaden für eine verantwortungsvolle Beschaffung „Gutes Holz“ ist ein Leitfaden des Forest Stewardship Council e.V. und liefert Hintergrund Informationen zum FSC sowie Hinweise wie Ausschreibungen mit „FSC-Anforderungen“ rechtskonform formuliert werden können. Dieser Leitfaden ist im Rahmen des Projektes „Gutes Holz …beschlossene Sache“ entstanden. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert.
2.2 „Aschaffenburg gegen ausbeuterische Kinderarbeit“
Natur- und Pflastersteine werden in Aschaffenburg benötigt und eingekauft. Durch die Stilllegung von regionalen Steinbrüchen werden in größerem Umfang Natursteine aus dem Ausland importiert.
In Steinbrüchen und steinverarbeitenden Betrieben in Afrika, Asien oder Lateinamerika existiert nach wie vor das Problem der ausbeuterischen Kinderarbeit.
In der Dienstanweisung für das Vergabe- und Beschaffungswesen der Stadt Aschaffenburg
(zu § 31 KommHV-Kameralistik) vom 12.08.2011 ist die Ziffer 1 des Beschlusses des Umwelt- und Verwaltungssenats vom 03.12.2008 „Aschaffenburg gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ als maßgebende Rechtsgrundlage bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für alle Ämter, Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt Aschaffenburg eingeführt.
Bei künftigen Ausschreibungen für Natursteine soll das Formular 2491 des Vergabehandbuchs von den Auftragnehmern eingefordert werden und der Stadtratsbeschluss konsequent angewandt werden.
Inzwischen haben sich zwei anerkannte Organisationen etabliert (Xertifix, Win=Win Fair Stone), die die Kontrolle der Einhaltung der IAO-Konvention 182 vor Ort unabhängig überprüfen und durch die Ausstellung entsprechender Zertifikate produktbezogen bestätigen. Dadurch wird es den Vergabestellen ermöglicht, einen belastbaren Nachweis über den Ausschluss von Kinderarbeit zu verlangen und es insoweit nicht bei einer Eigenerklärung des Bieters bewenden zu lassen.
2.3 Weitere Beschlüsse:
Hinsichtlich der übrigen gefassten Beschlüsse besteht derzeit noch keine verbindliche Vorgabe über die Dienstanweisung. Die vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz initiierten Richtlinien in den Bereichen PVC, Partikelfilter und Energiesparoffensive wurden nach Beschlussfassung an die betroffenen Fachämter verteilt, mit der Aufforderung, diese Beschlüsse umzusetzen. Die Fachämter setzen diese eigenverantwortlich um.
Eine Aufnahme aller Beschlüsse in die Dienstanweisung für das Vergabe- und Beschaf-fungswesen soll grundsätzlich erfolgen und wird derzeit geprüft, vor allem vor dem Blickwinkel der aktuellen Entwicklungen und der Rechtsprechung.
Zum Themenkomplex nachhaltige Beschaffung findet sich noch das Formblatt 241 im Vergabehandbuch Bayern, welches die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfälle betrifft. Auch dieses findet über die städtische Dienstanweisung zum Vergaberecht Anwendung.
3. Einführung weiterer sozialer und ökologischer Standards über die Dienstanweisung für das Vergabe- und Beschaffungswesen der Stadt Aschaffenburg vom 12.08.2011
Neben dem Aschaffenburger Beschluss gegen ausbeuterische Kinderarbeit weist die Dienstanweisung zum Vergabe- und Beschaffungswesen auf die Beachtung folgender Rege-lungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hin:
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- einschlägige Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG),
- Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung über die Berücksichtigung
von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Umweltrichtlinie Öffentliches Auftragswesen),
- Richtlinie der Bayerischen Staatsregierung über die Beteiligung kleiner
und mittlerer Unternehmen und freier Berufe bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen),
- Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung zur Berücksichtigung bevorzugter Bewerber
- bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Spätaussiedler, Werkstätten für Behinderte und
Blindenwerkstätten, Verfolgte (Bevorzugten-Richtlinien – öABevR)
4. Durchführung von Seminaren und Tagungen:
In den vergangenen Jahren wurde das Thema „nachhaltige Beschaffung“ bereits auf Fach-tagungen und Seminaren behandelt.
Fachtagung „am 27.11.2007 – Stadt Aschaffenburg – Rathaus, Großer Sitzungssaal
„Rahmenbedingungen für nachhaltige Beschaffung in Kommunen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen“
(Kongress in Kooperation mit dem Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Bayerischen Staatskanzlei.)
Vertretungen, Referenten:
EarthLink e.V. München, Umweltamt Stadt Landshut, Eine Welt Netzwerk Bayern e.V.; Ser-vicestelle Kommunen in der Einen Welt (Bonn), Kindernetzwerk
Teilnehmerkreis:
-15 städtische Ämter
-Kongressbetriebe, Stadtwerke, Klinikum, Stadtbau
-NGOs
-Nachbargemeinden
-Vertreter aller Stadtratsfraktionen
-Ag21-Beiräte
- Seminar zur „Umweltfreundlichen Beschaffung“ am 25.2.2010 (Verwaltungsmitarbeiter) sowie 26.2. 2010 (politische Entscheidungsträger)
Teilnehmerkreis:
- Mitarbeiter vom Amt für zentrale Dienste, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Garten- und
Friedhofsamt, Schulverwaltungs- und Sportamt, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
- Vertreter aller Stadtratsfraktionen
Behandelte Themen der Schulungen waren:
• Einführung in die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung:
- Das Potential umweltfreundlicher öffentlicher Beschaffung
- Kosten und Nutzen für öffentliche Einrichtungen
- Strategische Hilfen
- Erfolgreiche gute Beispiele
• Rechtliche Rahmenbedingungen und Kriterienkataloge
• Ausschreibungskriterien für Produkte und Dienstleitungen
• Kosteneffiziente und klimafreundliche Beschaffung
5. Engagement und Auszeichnungen Aschaffenburger Eine Welt Arbeit im Rahmen der lokalen Agenda21 Arbeit
5.1 Auszeichnungen
Das Aschaffenburger Gesamtengagement zum Thema Eine-Welt wurde mit dem Bayerischen Eine-Welt-Preis 2012 durch die Bayerische Staatsregierung und das Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. gewürdigt.
Im September 2013 erhielt die Stadt Aschaffenburg den Sonderpreis im Rahmen der Preis-verleihung „Hauptstadt des fairen Handels 2013“.
Die Stadt Aschaffenburg hat für ihr besonderes Engagement im fairen Handel einen von fünf Sonderpreisen im Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels 2013“ gewonnen.
Ausgezeichnet wurde die Stadt bei der Preisverleihung in Bremen am 18.9.2013 für die Erstellung der Einen-Welt-Bilanz im Jahr 2003 und der Wiederholung im Jahr 2012. Gewürdigt wurde damit die akribische Arbeit verschiedener Aschaffenburger Organisationen, Vereine und der Stadtverwaltung im Rahmen der Agenda21.
Beide Preise sind eine Würdigung aller beteiligten Akteure.
5.2 Bewerbung der Stadt Aschaffenburg zur Fairtrade-Stadt“
Mit dem Titel „Fairtrade-Stadt“ möchte die Stadt Aschaffenburg ihr Engagement in der Eine-Welt-Arbeit und für den fairen Handel unterstreichen und weiter erneuern.
Am 24.10.2013 wurde vom Agenda21 Beirat empfohlen eine Steuerungsgruppe zu gründen. Die Gruppe hatte zunächst die Aufgabe die Bewerbungskriterien zu prüfen.
Am 14.7.2014 wurde vom Stadtrat der Beschlussvorschlag zur „Bewerbung der Stadt Aschaffenburg um den Titel „Fairtrade-Town“/“Fairtrade-Stadt“ der Organisation TransFair (Verein zur Förderung des Fairen Handels e.V.)“ einstimmig angenommen. Weiter wurde beschlossen, dass bei allen Stadtratssitzungen fair gehandelter Kaffee (Aschaffenburger Partnerkaffee) sowie fair gehandelter Zucker sowie mind. ein fair gehandelter Tee angeboten wird.
Nach Erfüllung aller Kriterien, Einreichung der Bewerbung und Prüfung durch TransFair e.V. wird der Titel „Fairtrade-Stadt“ für zunächst zwei Jahre vergeben. Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt eine Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind.
Die Voraussetzungen zur Verleihung des Titels sind für Aschaffenburg erfüllt.
Die Bewerbung wurde eingereicht und wird derzeit von der Organisation TransFair e.V beurteilt.
Die Auszeichnung bringt neue Impulse für den fairen Handel. Ein sehr positiver Aspekt dieser Bewerbung und der Kampagne „Fairtrade-Stadt“ ist, dass Akteure aus der Stadtverwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenkommen und gemeinsam für eine Etablierung des fairen Handels in Aschaffenburg arbeiten.
IV. Derzeitige Bearbeitung der Thematik nachhaltige Beschaffung bei der Stadtverwaltung:
Aus Anlass des Antrags der SPD-Fraktion hat sich eine interne Arbeitsgruppe bei der Stadt-verwaltung gebildet, die die umfangreiche Thematik und rechtlichen Möglichkeiten der nach-haltigen Beschaffung regelmäßig behandelt. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreter des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz, des Büros des Oberbürgermeisters, des Amtes für zentrale Dienste, des Rechnungsprüfungsamtes und der Rechtsstelle. Teilweise wurden auch die mit der Vergabe betrauten Ämter mit einbezogen. Der gegenständliche Bericht ist ein Ergebnis der Arbeit dieser Arbeitsgruppe. Zudem wurden mit den betroffenen Ämtern bereits Einzelgespräche geführt, wie die Beachtung der bereits vorhanden Beschlüsse und Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung künftig noch besser im Rahmen der Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. Im Weiteren sollen die vorhandenen Grundsatzbeschlüsse verwaltungsintern überarbeitet werden. Dabei sollen u.a. die betroffenen Fachämter beteiligt werden und technische Neuerungen bzw. neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die jeweiligen Beschlüsse eingearbeitet werden.