Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie - Vorläufige Abrechnung für die Jahre 2011-2013


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Werksenates, 19.03.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 19.03.2015 ö Beschließend 3ws/2/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.
Bei diesen ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind. Diese ungedeckten Kosten wurden dem Landkreis vom Deponiebetreiber in Rechnung gestellt, der Landkreis wiederum fordert nunmehr von der Stadt den auf die Stadt entfallenden Anteil.
Nach der letzten Kostenzusammenfassung beliefen sich die Landkreisforderung bisher auf  5.221.086,05 €. Hierin waren alle bekannten Investitionsmehrkosten und Nachsorgekosten bis 2010 enthalten.
Mit Schreiben vom 01.09.2014, 02.09.2014 und 05.09.2014 übersandte der Landkreis Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg die Kostenabrechnung für das Jahr 2011, 2012 und 2013 mit der Bitte um Prüfung.
Für 2011 ergibt sich für die Stadt Aschaffenburg ein zu leistender Betrag in Höhe von 334.301,10 €, für das Jahr 2012 ein zu leistender Betrag in Höhe von 197.883,41 € und für das Jahr 2013 ein zu leistender Betrag in Höhe von 282.941,31 €. Nach Abzug der jährlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 120.000,00 €, die zum 01.07. jeden Jahres geleistet wurden, ergeben sich folgende durch die Stadtwerke zu zahlenden weiteren Abschläge von 214.301,10 € für das Jahr 2011, 77.883,41 € für 2012 und 162.941,31 € für 2013.
Die Abrechnungen ab dem Jahr 2014 werden vom Landkreis Aschaffenburg selbst getätigt, da der Vertrag mit der Fa. Mülldeponie KG zum 31.12.2013 auslief. Für diese Kosten und die der anschließenden Nachsorgephase wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen bis 31.12.2013 in Höhe von 7.299.618,18 Mio. € gebildet. Für die Abrechnungsjahre 2004 - 2013 wurden bzw. werden insgesamt  1.912.766,16 € ausgezahlt. Die Abfallgebühren werden hierdurch nicht belastet.

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt, weitere Abschläge auf die nachgewiesenen Kosten für 2011 in Höhe von 214.301,10 €, für 2012 in Höhe von 77.883,41 € und für 2013 in Höhe von 162.941,31 € zu zahlen haben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2015 12:09 Uhr