Umbau und Sanierung des Verwaltungsgebäudes Firma Linde Werk 1 auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-von-Linde-Platz 1, durch die Linde Material Handlung GmbH & Co. KG/Steinberg Projektgesellschaft GmbH & Co. KG, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.04.2015 ö Beschließend 4uvs/3/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 10.03.2015, beantragt die Linde Material Handling GmbH & Co. KG/Steinberg Projektgesellschaft GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, den Umbau und die Sanierung des Verwaltungsgebäudes Firma Linde Werk 1 auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-von-Linde-Platz 1 in Aschaffenburg.

Bei dem Bau handelt es sich um eine sogenannte Revitalisierung des Verwaltungsgebäudes der Firma Linde am Carl-von-Linde-Platz 1/Schweinheimer Straße. Das Gebäude ist als Baudenkmal wie folgt in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege eingetragen:
„Verwaltungsbau des Güldner-Motorenwerks der Firma Linde, dreiteilige Baugruppe aus Stahlbetonskelettbauten, langgestreckter fünfgeschossiger Verwaltungstrakt mit flachgeneigtem Walmdach, daran Werkspforte, zweigeschossiger Foyer- und Sitzungs-Bau (mit Ausstattung) und dreigeschossiges Lagergebäude mit Flachdächern, 1956/57 von Karl Georg Jung.“

Beim Umbau und der Sanierung wird das Gebäude in seinem wesentlichen denkmalgeschützten Erscheinungsbild belassen. Den geplanten Veränderungen hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zugestimmt. Die städtische Denkmalbehörde hat dazu die Auflagen des Beschlussvorschlags vorgeschlagen. Die wesentlichen Umbauten erfolgen in den Bereichen der bisherigen Büronutzung, der neu geordnet und modernisiert wird. Im Erdgeschoss des Anbaus werden ein Konferenz- und Schulungsbereich sowie eine Kantine für die Mitarbeiter eingerichtet. Neben der Neuordnung der Grundrisse werden auch sämtliche Technikeinrichtungen erneuert. Die unter Denkmalschutz stehende Fassade wird teilweise saniert und bleibt im Wesentlichen im Bestand. Die Kubatur des Gebäudes wird lediglich im Bereich des Anbaus durch eine auf dem Dach entstehende Lüftungszentrale verändert. Auch hierzu hat die Denkmalbehörde der Stadt Auflagen vorgeschlagen. Die Nutzfläche sowie die Zahl der Arbeitsplätze bleiben unverändert.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 16.03.2015 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Da sich äußerlich keine Veränderung ergibt, wurde das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Linde Material Handling GmbH & Co. KG/Steinberg Projektgesellschaft GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, zum Umbau und der Sanierung des Verwaltungsgebäudes Firma Linde Werk 1 auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-von-Linde-Platz 1, wird entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und - stellen beachtet werden.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2015 07:22 Uhr