Antrag Stadtrat Bernhard Schmitt ÖDP vom 29.01.2015 "Beschwerde der AVG wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht"
Bekanntgabe des Aufsichtsratsbeschlusses der AVG vom 14.04.2015
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.05.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die ÖDP stellt folgenden Antrag:
Die Stadtwerke Aschaffenburg schließen sich der Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht an. Die Beschwerde richtet sich gegen die Genehmigung wettbewerbsverfälschender Atomkraft-Subventionen.
Der Antrag wurde zur Bearbeitung an den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH weitergeleitet. In seiner Sitzung am 14.04.2015 hat der Aufsichtsrat der AVG einen Anschluss der AVG an die Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht bezüglich der Genehmigung wettbewerbsverfälschender Atomkraft-Subventionen im Zusammenhang mit dem Neubau des Atomkraftwerks Hinkley Point C abgelehnt
.Beschluss:
I. Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 einen Anschluss der AVG an die Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht bezüglich der Genehmigung wettbewerbsverfälschender Atomkraft-Subventionen im Zusammenhang mit dem Neubau des Atomkraftwerks Hinkley Point C abgelehnt.
Der Stadtrat nimmt diese Entscheidung zustimmend zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18, Dagegen: 13
Datenstand vom 21.10.2015 09:40 Uhr