Abrundungssatzung Klinikum - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.05.2015 ö Vorberatend 3pvs/5/3/15
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.06.2015 ö Beschließend 2pl/7/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt im Bereich nordöstlich des Klinikums Aschaffenburg die Errichtung einer Psychiatrischen Klinik.
Der überwiegende Teil des dafür vorgesehenen Baugrundstückes befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Um für das Bauvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung zu schaffen, führt die Stadt Aschaffenburg für diesen Bereich derzeit ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Dabei sollen dort die derzeit dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen der Zweckbestimmung Klinikum geändert werden.
Nachdem sich beim Bau der Psychiatrischen Klinik Eingriffe in Natur und Landschaft nicht gänzlich vermeiden lassen, liegt damit ungeachtet vorgesehener naturschutzrechtlicher Ausgleichmaßnahmen, eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Für eine rechtssichere Baugenehmigung ist es daher von Vorteil das geplante Baugrundstück zum planungsrechtlichen Innenbereich zu entwickeln. Ein hierfür geeignetes und in Gailbach bereits vor Jahren erfolgreich angewendetes Verfahren, ist der Erlass einer Außenbereichssatzung.
Nachdem das für den Bau der psychiatrischen Klinik vorgesehene Grundstück jedoch infolge seiner Lage zwischen Klinikum und Waldrand von der baulichen Nutzung des angrenzenden Klinikumanwesens geprägt wird, besteht die Möglichkeit, das Baurundstück der Psychiatrischen Klinik auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über eine entsprechende Satzung als einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Klinikum“ einzubeziehen und danach die Baugenehmigung auf der Grundlage des § 34 BauGB zu erteilen. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird berücksichtigt.
Die Verwaltung hat für eine solche Satzung einen Entwurf ausgearbeitet und möchte damit die vorgeschriebene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 BauGB durchführen.

.Beschluss:

I.

1. Die Stadt Aschaffenburg beschließt die Aufstellung einer Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klinikum.

2. Der Entwurf der Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klinikum vom 15.04.15 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 BauGB durchzuführen (öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB).

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2015 08:48 Uhr