Dämmer Tor Carré - Änderungsantrag zum genehmigten Neubau eines Büro- und Geschäftshauses - Bauabschnitt 02 - auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6493/110, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 15 - 19, durch die Firma Hörnig Bahnhof-Nord EINS KG, Aschaffenburg, BV-Nummer 20140113


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.06.2015 ö Beschließend 1uvs/5/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Änderungsbauantrag, eingegangen am 26.03.2015, beantragt der Eigentümer eine bauaufsichtliche Änderungsgenehmigung zum genehmigten Neubau eines Büro- und Geschäftshauses auf einem noch zu bildenden Baugrundstück in Aschaffenburg.
Bei dem Änderungsvorhaben handelt es sich im Wesentlichen um die Verlagerung des bisherigen Aldi-Marktes an der Lange Straße in den Neubau. Durch diese Verlagerung wird die Einzelhandelsfläche für Lebensmittel erhöht und in die Fassade an der Lange Straße die Andienungszone des Discountermarktes eingebaut. Durch die Verlagerung des Discounter-Marktes entsteht städtebaulich eine wünschenswerte Situation, da der Altstandort an der Lange Straße überwiegend für Wohnungsbau und gegebenenfalls für Gewerbefläche im Erdgeschoss genutzt werden kann.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat in der Sitzung vom 24.09.2014 dem Neubau des Bauvorhabens mit der Erteilung von Befreiungen von Auflagen bereits zugestimmt. Auf die Beschlussfassung und die vorgelegten Unterlagen in dieser Sitzung wird nachfolgend aufgebaut.
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 15.04.2015 wird den Änderungen planungsrechtlich zugestimmt.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben des Änderungsantrages unter der Voraussetzung, dass die Auflagen der nach Artikel 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Änderungsbaugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Änderungsgenehmigung zur Änderung eines genehmigten Bauvorhabens Büro- und Geschäftshaus – Dämmer Tor Carré Bauabschnitt 02 auf einem noch zu bildenden Baugrundstück entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Artikel 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [x]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.09.2015 11:02 Uhr