Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet "Spessart-Manor" zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xxx (Nr. 4/3 b) - Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.07.2015 ö Vorberatend 7pvs/7/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 15.04.2011 bis zum 27.04.2011 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.04.2011 bis zum 09.05.2011 durchgeführt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen beibehalten werden konnte.Teilweise wurden Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen (vgl. auch den Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit).


zu 2:        Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf vom 29.06.2015


Vorbemerkung

Das inzwischen bereits vor vielen Jahren begonnene Bebauungsplanverfahren gestaltet sich äußerst schwierig. Nachdem zunächst aufgrund der Eigentumsverhältnisse (zu) viele Unklarheiten hinsichtlich der Entwicklungsperspektiven der im Gebiet ansässigen Nutzungen zu einem Stocken und längerem Ruhen des Bebauungsplanverfahrens führten, schien im Jahr 2011 mit der (erneuten) „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ sowie mit der späteren Genehmigung für ein großes Um- und Neubauvorhaben für Gewerbeflächen und Wohnen im Gebietsteil an der Würzburger Straße der Weg für einen zügigeren Verfahrensfortgang geebnet. Viele inhaltliche Fragen zur Entwicklung des Gebiets konnten in der jüngeren Vergangenheit geklärt werden (z.B. Johannes de la Salle-Schule, Verbleib des Jugendclubs, Bebauung entlang der Würzburger Straße) und führten zu einer gewissen Planungssicherheit und „Stabilität“ der städtebaulichen Perspektiven für das Plangebiet.

Zum Zwecke der Durchführung des Verfahrensschrittes der „Öffentlichen Auslegung“ wurde folglich dem Stadtrat erstmals im Juli 2014 ein ausgearbeiteter Bebauungsplanentwurf zum Beschluss vorgelegt. Der Planungs- und Verkehrssenat bemängelte damals, dass der städtebaulich ge-wünschte Grünzug mit Anbindung an den Rosenseepark und mit Durchwegung des Gebiets nicht in der erforderlichen Form und Größe im Planentwurf enthalten sei. Also wurde im März 2015 eine entsprechend überarbeitete Planfassung im Planungs- und Verkehrssenat diskutiert, die jedoch aufgrund eines zu geringen Anteils an öffentlicher Grünfläche ebenfalls nicht beschlossen wurde. Die Verwaltung wurde (erneut) beauftragt, den Bebauungsplanentwurf zu überarbeiten und insbe-sondere eine deutliche Aufwertung bzw. Vergrößerung des geplanten öffentlichen Grünzugs vor-zunehmen.

Die im Juli 2014 und im März 2015 im Stadtrat behandelten Bebauungsplanentwürfe basierten noch auf einem Grundkonsens, den die Stadtverwaltung in vielen, teils zähen Beratungen mit dem Flächeneigentümer erzielen konnte. Mit dem nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf wurde dieser Weg verlassen - er deckt sich nicht mehr mit den Vorstellungen des Flächeneigentümers, der insbesondere nur mit einer deutlich geringeren öffentlichen Grünfläche (neuer Vorschlag Grundstückseigentümer ca. 4300qm, eine Wegeverbindung zur Rhönstraße / Planentwurf Stadtplanungsamt ca. 6680qm, zwei Wegeverbindungen zur Rhönstraße) einverstanden ist und eine deutlich stärkere bauliche Ausnutzung der Wohnbaufläche an der Hockstraße und entlang des inneren Grünzugs anstrebt (Vorschlag Grundstückseigentümer: fünf dreigeschossige und sechs viergeschossige Baufelder / Planentwurf Stadtplanungsamt: drei dreigeschossige und vier viergeschossige Baufelder).

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zum im März im PVS behandelten Bebauungsplanentwurf in den nun vorliegenden aktuellen Planentwurf eingearbeitet:

       Grünzug/öffentliche Grünfläche: Vergrößerung von vorher (Stand Planentwurf PVS März 2015) ca. 2790qm auf jetzt (Planentwurf vom 29.06.2015) ca. 6680qm
       Wegfall zweier Baufelder für zweigeschossige Wohngebäude zugunsten öffentlicher Grün-fläche
       Zusätzliche, zweite Anbindung der Wegeverbindung durch den Grünzug an die Rhönstraße
       Neue Baufelder Stadtvillen entlang des Grünzugs an Stelle des vorhandenen Blocks 673
       Veränderung der Baufeldzuschnitte und der Erschließungsstraße in den Mischgebieten an der Rhönstraße

Davon abgesehen hat sich die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen nicht geändert.

Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan
Das Gebiet „Spessart-Manor“ der ehemaligen amerikanischen Liegenschaften soll mit dem vorliegenden Bebauungsplan einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Dies ist vor allem deswegen nötig, da aufgrund des vorliegenden heterogenen Bestands in und um das Plangebiet die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem planungsrechtlichen „Ein-fügungsgebot“ schwierig ist und daher nur bedingt Rechts- und Planungssicherheit besteht. Zudem ist im Bestand durch Baugenehmigungen der letzten Jahre eine Struktur entstanden, die ein komplexes Geflecht an Nutzungen, Bebauung und Erschließung umfasst. Mit dem Bebauungsplan werden die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die weitere Konversion des Areals gelegt.


Bisheriger Verfahrensverlauf
Nach Abzug der US-Streitkräfte war und ist es vordringliches Ziel der Stadtplanung, die militärischen und zivilen Liegenschaften einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Während der größte Teil der Konversionsflächen beidseits der Würzburger Straße inzwischen mit Bebauungsplänen überplant und grossteils neu bebaut und genutzt ist, handelt es sich bei dem Gebiet „Spessart-Manor“ um eines der letzten, nicht überplanten Areale an der Würzburger Straße, welches sich noch bis 2009 in Besitz der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) befunden hat. Es beinhaltet neben mehreren zum Teil leer stehenden mehrgeschossigen Wohngebäuden (Blöcke 671 bis 677) eine Schule, ein Jugendhaus, eine ehemalige Kapelle sowie einen ehemaligen Supermarkt (Commissary).

Die ursprüngliche Bausubstanz in diesem Quartier ist teilweise noch in ihrem Bestand erhalten.
Ein Wohnblock wurde bereits abgerissen und mit einer Waschanlage für Autos überbaut, ein weiterer ist in den vergangenen Jahren zum Campus II der Hochschule Aschaffenburg mit weiterer gewerblicher Nutzung umgebaut worden. Für die beiden mittleren Wohnblöcke wurde im Jahr 2013 ein umfassender Umbau mit Aufstockung und Erweiterung der Wohnblöcke und der Errichtung eines Zwischenbaus für gewerbliche Nutzung und Wohnen auf der Rückseite der Würzburger Straße genehmigt. Zwischenzeitlich wurden diese beiden Bestandsblöcke abgerissen, da sich der Untergrund für den geplanten Umbau als nicht geeignet erwies. Eine Realisierung der geplanten und genehmigten Bebauung steht bisher noch aus.
Bestandsnutzungen sind die Johannes de la Salle-Berufsschule der Caritas, die Nebenstelle der Hefner-Alteneck-Schule und ein Kindergarten, das städtische Jugendhaus, sowie das Commissary (derzeit als Möbel-Outlet-Handel genutzt).

Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung an der Schnittstelle zwischen der gewerblich geprägten Würzburger Straße und den vornehmlich dem Wohnen dienenden Baugebieten an der Rhönstraße hat der Stadtrat am 06.12.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 04/03b „Spessart-Manor“ gefasst. In Varianten wurde damals der Erhalt wie auch die Beseitigung großer Teile der bestehenden Bausubstanz überprüft. Ebenfalls vorgeschlagen wurde die Anlage eines Grünzuges durch das Gebiet als Fortsetzung des an der Hockstraße anbindenden Rosen-seeparks. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geriet das Bebauungsplanverfahren jedoch ins Stocken, da sich die Standortentscheidung der Johannes de la Salle-Berufsschule verzögerte und sich die Veräußerung und Nachnutzung von Teilflächen in der Praxis als äußerst schwierig erwiesen. 2006 wurde seitens der Verwaltung mit zwei weiteren Entwurfsvarianten ein neuerlicher Versuch unternommen, das Verfahren voranzubringen. Jedoch führte auch dies zu keinem Erfolg, da sich das Areal noch im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befand und die zukünftige Nutzung noch nicht geklärt war.

2009 wurde das gesamte Areal von der BIMA an einen Aschaffenburger Investor veräußert, wodurch sich neue Impulse für die Neustrukturierung und Nachnutzung des Gebietes ergaben. Da der Eigentümer bereits im Dezember 2009 einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Wohnblockes 675 für eine Nutzung durch die Hochschule Aschaffenburg gestellt hatte, ein Bebauungsplan als planungsrechtlicher Rahmen jedoch noch nicht vorlag, wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen Eigentümer und Stadt abgeschlossen, dessen wesentliche Inhalte in den aufzustellenden Bebauungsplan einfließen:

       Errichtung einer Tiefgarage zwischen den Blöcken 674 und 675
       Erhalten von Teilen des im Gebiet befindlichen Grünbestandes
       Unterstützung des städtebaulichen Ziels einer Fortsetzung des Rosenseeparks durch das Areal bis zum neuen Kreisverkehr Rhönstraße/Sälzerweg.
       Erhalt der Platanen an der Würzburger Straße


Planungsziele, Städtebaulicher Entwurf und Grünkonzeption
Seitens der Stadt besteht die Zielsetzung, das Areal unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes zu entwickeln. Insbesondere die ehemaligen Wohnblöcke 671 und 675, sowie das Volumen der Blöcke 672 und 674 an der Würzburger Straße (Blocknummern sind in der Planzeichnung dargestellt), aber auch der Schulkomplex und die ehemalige Kapelle an der Rhönstraße sollen bei einer Neukonzeption erhalten werden. Für das Jugendhaus besteht ein langfristiger Mietvertrag. Als potenzielle Entwicklungsfläche für eine Neubebauung wird insbesondere der Bereich des ehemaligen Supermarktes (Commissary) angesehen. Grundsätzlich sollte eine dem Standort entsprechende gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf vorgesehen werden. Weiterhin ist aufgrund der Größe des Areals von ca. 7,5 ha auf eine abschnittsweise Realisierbarkeit zu achten. Ein wichtiger Aspekt der Freiflächengestaltung ist die Fortsetzung der Wegeverbindung aus dem Rosenseepark durch das Plangelände bis zum Sälzerweg.

Gebäudebestand im nordöstlichen Plangebiet

Die städtebauliche Konzeption sah die Möglichkeit des Erhalts der Wohnblöcke 671 bis 675 an der Würzburger Straße vor. Nach dem bereits erfolgten Umbau des ersten Wohnblockes 675 für eine Hochschulnutzung, sowie der Beantragung für den Umbau der beiden – jedoch zwischenzeitlich abgebrochenen – Blöcke 674 und 672 für gewerbliche Nutzung sollen auch der verbleibende Block an der Hockstraße in ähnlicher Form umgestaltet werden.
Zwischen den Blöcken sind dabei mehrgeschossige bauliche Ergänzungen vorgesehen, die so zu einer zwar gegliederten, jedoch geschlossenen Gebäudefront zur Würzburger Straße führen. Dieses Konzept gestattet eine gewerbliche Nutzung an der Würzburger Straße und eine lärmtechnische Abschirmung der südwestlich anschließenden Innenbereiche. Das Nutzungskonzept sieht Gewerbe- bzw. Büronutzung entlang der Würzburger Straße sowie Wohnnutzung in den abgewandten Gebäudeteilen vor.
Die beiden Blöcke 673 und 677 sind im Bebauungsplan nicht zum Erhalt vorgesehen.
Fortgeführt wird die Wohnnutzung durch weitere Stadtvillen, die sich entlang des neu zu schaffen-den Grünzugs aufreihen und die qualitativ hochwertige Lage im ruhigen Innenbereich des Areals nutzen.

In den Innenhöfen zwischen den Blöcken sieht das Konzept Tiefgaragen vor, die jedoch nicht se-parat über die Andienungsstraße an der Würzburger Straße angefahren, sondern über ein Tunnel-bauwerk südlich der Blöcke 671 bis 675 miteinander verbunden werden sollen. Damit besteht weitergehend die Möglichkeit, die neuen Stadtvillen an diese Tiefgaragen anzubinden. Ausfahrten sind zur Würzburger Straße sowie zur Hockstraße vorgesehen. Zusätzlich ist auf dem Tunnelbauwerk eine oberirdische Fahrstraße als Feuerwehrumfahrung geplant.

Ehemaliger Supermarkt (Commissary)
Der ehemalige Supermarkt ist als Entwicklungsfläche anzusehen und kann mittelfristig neu über-baut werden. Dabei ist eine Bebauung mit Wohngebäuden ebenso denkbar wie eine gemischte Nutzung mit gewerblichem Anteil. Da die Rhönstraße bereits über eine relativ heterogene Bebauungsstruktur verfügt, ist hinsichtlich der Gebäudedimensionierung Gewerbebebauung aber auch eine mehrgeschossige Wohnbebauung in entsprechend höherer Dichte realisierbar. Das Gebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen. Die innere Erschließung ist dabei über einen Stich von der Rhönstraße vorgesehen.

Ehemalige Kapelle
Ebenfalls neu genutzt werden soll die seit 2003 unter Denkmalschutz stehende ehemalige amerikanische Kapelle an der Rhönstraße. Das Gebäude soll nach Vorstellung des Eigentümers in ein Veranstaltungszentrum für kleinere Tagungen oder Veranstaltungen umgebaut werden. Gleichwohl darf hier keine Nutzung im Sinne einer Vergnügungsstätte entstehen. Daher wurden entsprechende Ausschlusspassagen in die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.

Schulkomplex/Jugendhaus
Der benachbarte Schulkomplex wird im Bestand gesichert. Der westliche Teil mit der Grundschule Hefner-Alteneck wurde von der Stadt Aschaffenburg erworben, der Mittelteil vom Träger der De-la-Salle-Schule. Lediglich ein in den 1980er Jahren angebauter Gebäudeflügel nördlich der Kapelle sowie die derzeit ungenutzte ehemalige Kantine südlich des Jugendhauses stehen mittelfristig zur Disposition.

Der Mietvertrag für das Jugendhaus an der Hockstraße wurde in der Zwischenzeit durch einen langfristigen Mietvertrag ersetzt, so dass der Erhalt des Standortes gesichert ist. Der jetzige Standort wird als sinnvoll erachtet, da er gut erreichbar ist und über eine Akzeptanz bei Anliegern verfügt. Eine Standortalternative zeichnet sich aktuell nicht ab. Langfristig ist jedoch auch eine Nachnutzung als Wohnbebauung denkbar und wird in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

Erschließungsbereich, Ver- und Entsorgung
Durch das Plangebiet verläuft ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Versorgungsträger, das es ermöglicht, das gesamte Plangebiet unabhängig vom Wegeverlauf zu versorgen. Dies ist nötig geworden, weil die geplante Unterbauung der als verkehrsberuhigter Bereich festgelegten Wege-führung mit einer Tiefgarage eine Leitungsführung unterhalb des öffentlichen Weges ausschließt.

Grünkonzeption
Wenn auch mit der neugestalteten Rhönstraße eine attraktive und direkte fußläufige Verbindung vom Rosenseepark mit der Kreuzung Würzburger Straße/Rhönstraße zur Verfügung steht, ist eine direkte Durchquerbarkeit des Areals für Fußgänger und Radfahrer – innerhalb eines Grünzuges und getrennt vom motorisierten Verkehr – als höherwertig anzusehen.

Zentrales Element der Grünkonzeption ist ein öffentlicher Grünzug. Er durchzieht das Plangebiet von der Hockstraße zur Rhönstraße, weitet sich an zwei Stellen zu einer größeren zusammenhängenden Grünfläche auf und gliedert die Baugebiete untereinander. Etwa in der Mitte des Plangebiets spaltet er sich in zwei zur Rhönstraße führende Äste, von denen einer gegenüber der Einmündung des Sälzerwegs endet, während der andere zwischen Commissary und ehemaliger amerikanischer Kirche verläuft.
Die Grünkonzeption des Bebauungsplanentwurfs sieht weiterhin den Erhalt und die Ergänzung der Platanen an Würzburger Straße und Hockstraße vor. Im Innenbereich soll vor allem die Platanen-gruppe an der Kommandanten-Villa erhalten werden. Entlang der Rhönstraße werden im Bebauungsplan Pflanzflächen festgesetzt, die den Erhalt sowie die Neupflanzung von straßenbegleitenden Bäumen zum Ziel haben. Der innere Grünzug sichert einen Teil des hier vorhandenen Baumbestandes und wird durch Neupflanzungen, insbesondere entlang der Wege, ergänzt. Neue Baumpflanzungen sind also auf den privaten Grundstücken und entlang der die öffentliche Grünfläche durchquerenden Wege, der Rhön- und der Hockstraße geplant.
Durch die weitgehende Unterbauung des nord-östlichen Gebietsabschnitts mit Tiefgarage ist hier ein Erhalt von Bäumen aufgrund der Unterbauung nicht möglich.


Zu 3:        Auslegungsbeschluss

Bei Billigung des Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Be-gründung für die Dauer eines Monats erfolgen. Die Behörden werden zur schriftlichen Stellung-nahme aufgefordert.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xx (Nr. 4/3b) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2.        Dem Bebauungsplan-Entwurf vom 29.06.2015 für das Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze xx (Nr. 4/3b) mit Begründungsentwurf vom 29.06.2015 wird zugestimmt.
3.        Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Entwurfes die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2015 15:01 Uhr