I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich Klinikum (1987/31) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 03.06.2015 von der Höheren Landesplanungsbehörde vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.
3. Die mit Schreiben des Planungsverbandes Bayerischer Untermain vom 08.06.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.
4. Die mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 01.06.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt, soweit dies auf der Ebene des Flächennutzungsplanes möglich ist.
5. Die mit Schreiben des Landratsamt Aschaffenburg, Abt. Gesundheitswesen, vom 05.06.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.
6. Die mit Schreiben der Polizeiinspektion Aschaffenburg vom 20.05.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.
7. Die mit Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg, Bereich Landwirtschaft vom 13.05.2015 vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie können jedoch aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden.
8. Die mit Schreiben des Marktes Goldbach vom 18.06.2015 vorgebrachte Anregung wird aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen berücksichtigt.
9. Die mit Schreiben der Gemeinde Haibach vom 21.05.2015 vorgebrachten Bedenken sollen aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen unberücksichtigt bleiben.
10.Der mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg – Untere Naturschutzbehörde vom 28.05.2015 vorgebrachte Anregung wird aus den im Bericht der Verwaltung vom 20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen entsprochen.
11.Die mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg – Amt für Brand- und Katastrophenschutz vom
17.05.2015 vorgebrachten Bedenken können aus den im Bericht der Verwaltung vom
20.08.2015 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden
bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 dargelegten Gründen auf der
Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt werden.
12.Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich Klinikum mit integriertem
Landschaftsplan (FNP 1987/31) i. d. F. vom 20.08.2015 wird einschließlich ihrer Begründung
und des darin enthaltenen Umweltberichts vom 20.08.2015 festgestellt. Die Planänderung ist
gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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