Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2016 und die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2015 ö Beschließend 6pl/13/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c, 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2016 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Mainufer-Neugestaltung:

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 14.07.2015 wurden die Berichte der Verwaltung zur Gesamtplanung des Mainufers sowie zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor zur Kenntnis genommen. Dem Entwurf des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wurde zugestimmt. Die Realisierung soll 2016 erfolgen.

Für diese beschlossene Maßnahme (Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor) hat die Verwaltung einen Förderantrag vorbereitet, um hierfür Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu erhalten.

Nach Abschluss dieser Maßnahme soll das Mainufer eine weitere Aufwertung erfahren. Hierfür erarbeitet das beauftragte Planungsbüro einen Rahmenplan, der den gesamten Uferbereich zwischen Willigisbrücke, Main, Pompejanumsfelsen, Schlossgarten und Suicardusstraße umfasst. Nach Vorliegen dieser Planung können weitere Realisierungsabschnitte festgelegt werden. Es wird vorgeschlagen, hierfür weitere Mittel in der Bedarfsmittelung einzuplanen.

-        Neugestaltung der Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

Die Erneuerung des Kanals sowie das Verlegen einer Fernwärmeleitung haben zur Folge, dass die Oberfläche der Dalbergstraße erneuert werden muss. Die Details sind noch zu klären. Sollte im Jahr 2017 mit der Neugestaltung begonnen werden, ist im Jahr 2016 ein Förderantrag einzureichen.

-        Sanierungsberatung:

In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.

Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche können von einem freien Architekten übernommen werden. Es ist geplant, mehrere örtliche Architekturbüros um eine Bewerbung zu bitten, um dann ein geeignetes Büro auswählen zu können. Der Zeitumfang der Erstberatung ist pro Objekt auf ca. 5 Stunden zu beschränken.

Diese Beratung soll zunächst in den Jahren 2016 - 2018 angeboten werden.

-        Projektmanagement:

Das Projektmanagement soll wie bisher weitergeführt werden. Im Jahr 2016 ist für 2017 und 2018 ein neuer Antrag zu stellen.

-        Projektfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ist im Jahr 2016 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Die Projekte „Museumsquartier Pfaffengasse“ und „Ausbau des Roßmarkts zwischen Badergasse und Sandgasse“ sind nicht mehr Bestandteil dieser Bedarfsmitteilung. Sie werden zwar aktuelle ausgeführt bzw. im nächsten Jahr begonnen, von der Regierung sind die Fördermittel aber bereits gewährt (Museumsquartier) oder aber die Bewilligung erfolgt in Kürze (Sandgasse). Von Seiten der Regierung sind daher künftig keine Fördermittel mehr einzuplanen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Aus diesem Grund stehen auch im Jahr 2015 keine Mittel im Haushalt für die o. g. Projekte (mit Ausnahme der Mainuferpromenade) bereit. Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

.Beschluss:

I.
Die in der Anlage 3 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2016 sowie für die Fortschreibungsjahre 2017 - 2019 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2016 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2017 - 2019 nach den Werten im Jahresantrag 2016 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ X ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.01.2016 14:03 Uhr