Konsequenzen aus dem "Schulgipfel Grundschulen" -Thema "guter Ganztag"; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.07.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 25.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 3. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 25.11.2015 ö Beschließend 5kss/3/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 26.06.2015 fand auf Einladung der Stadt Aschaffenburg ein „Grundschulgipfel“ statt, bei dem Vertreter der Stadt Aschaffenburg, des Staatlichen Schulamtes sowie die LeiterInnen der Aschaffenburger Grundschulen Themen besprachen, die den gemeinsamen Aufgabenbereich von Grundschulen und Sachaufwandsträger berühren. Einen Schwerpunkt bildete der aktuelle Stand sowie mögliche Weiterentwicklungen im Bereich der Ganztagsangebote.

Grundsätzlich ist in Bayern der Besuch von Ganztagsangeboten an Schulen freiwillig (Wahlfreiheit der Eltern). Für Eltern, die Bildungs- und Betreuungsangebote über den Halbtagsunterricht hinaus wünschen, gibt es verschiedene Angebote:

1.        Mittagsbetreuung:

Die Mittagsbetreuung ist ein sozial- und freizeitpädagogisches Angebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht. Die Trägerschaft liegt bei einem freien Träger (z. B. Förderverein einer Schule, Wohlfahrtsverband) oder der Kommune. Die konkrete Ausgestaltung des Angebots erfolgt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und soll Gelegenheit zu Spiel und Bewegung, Anregung zu kreativem Tun und zum Einüben sozialen Verhaltens bieten. Die Mittagsbetreuung gibt es in folgenden Varianten:

- Mittagsbetreuung:

   Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung vom Unterrichtsende bis ca. 14.00 Uhr an
   mindestens 4 Schultagen pro Woche. Ein Mittagessen sowie eine
   Hausaufgabenbetreuung können angeboten werden, sind aber nicht verpflichtend
   vorzuhalten. Der Staat fördert hier jede Gruppe (mind. 12 Kinder)mit einem Betrag von
   3.323 Euro je Schuljahr.

- verlängerte Mittagsbetreuung:

  Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung bis mindestens 15.30 Uhr an
  mindestens 4 Schultagen pro Woche. Hier ist eine Hausaufgabenbetreuung anzubieten.
  Die staatliche Förderung liegt hier bei 7.000 Euro je Gruppe und Schuljahr.

- verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung:

  Hier muss eine Betreuung bis mindestens 16.00 Uhr ebenfalls an mindestens 4 Tagen pro
  Woche angeboten werden, die die Möglichkeit zum Mittagessen und eine Hausaufgaben-
  betreuung einschliesst. Vom Träger ist ein mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogi-
  sches Konzept vorzulegen. Darüber hinaus ist in einem zeitlichen Umfang von mindestens
  4 Zeitstunden pro Woche ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot
  oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe einzurichten.
  Die staatliche Förderung liegt hier bei 9.000 Euro je Gruppe in Schuljahr.

Die Stadt Aschaffenburg fördert alle Gruppen mit einem einheitlichen Betrag von 3.067
Euro je Schuljahr; daneben erheben die Träger Elternbeiträge. Sie bewegen sich je nach Betreuungszeit zwischen ca. 35 Euro und 70 Euro pro Monat.

2.        Gebundene Ganztagsschule:

Im Gegensatz zur klassen- und jahrgangsübergreifenden Mittagsbetreuung ist die Gebundene Ganztagsschule in einem festen Klassenverband organisiert. Sie wird vom Staat getragen und liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Ein Aufenthalt in der Schule von mindenstens 7 Zeitstunden bis 16.00 Uhr (in Ausnahmefällen nur bis 15.30 Uhr) an mindestens 4 Tagen pro Woche ist verpflichtend. Das gemeinsame Mittagessen ist fester Bestandteil des Konzeptes; die Eltern tragen hierfür die Kosten, weitere Kosten fallen für sie nicht an.
Vormittags- und Nachmittagsaktiviäten stehen in einem konzeptionellen Zusammenhang. So kann die im Vergleich zur Halbtagsschule zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit beispielsweise für vertiefende Unterrichtsstunden in Kernfächern, zur sprachlichen Förderung (inbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund), zur Differenzierung (Förderung von Kindern mit Lerndefiziten bzw. besonderen Begabungen) oder für sportliche, kreative oder soziale Freizeitangebote genutzt werden.

Der Staat stellt den Schulen je Klasse neben 12 Lehrerwochenstunden ein Budget von 10.500 Euro für Klassen der Jahrgangstufe 1, 9.000 Euro für Klassen der Jahrgangsstufe 2 bzw. 6.000 Euro für Klassen der Jahrgangsstufen 3 und 4 zur Verfügung, das für den Abschluss von Kooperationsverträgen mit externen Partnern (z. B. Bildungsträger, Einzelpersonen) genutzt werden kann. Der Sachaufwandsträger erstattet dem Staat hierfür je Schuljahr und Klasse einen Anteil von 5.000 Euro, ab dem Schuljahr 2016/17 von 5.500 Euro. Er trägt auch den durch den Ganztagsbetrieb erforderlichen zusätzlichen Sachaufwand.

3.        Offene Ganztagsschule:

Dieses Angebot, das seit vielen Jahren an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 besteht, wird in einer Pilotphase im laufenden Schuljahr 2015/16 auch an ausgewählten Grundschulen erprobt. Das parallele Angebot von Mittagsbetreuung und Offener Ganztagsschule ist nicht zulässig. Grundsätzlich stehen hier folgende Modelle zur Verfügung:

- Offenes Ganztagsangebot bis 16.00 Uhr:
 
  Hier gibt es für die teilnehmenden SchülerInnen im Anschluss an den Vormittagsunterricht
  das Angebot eines warmen Mittagessens, einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung
  sowie verschiedene Freizeitangebote (z. B. sportlich, musisch, kreativ) an mindestens 4
  Tagen pro Woche.

- Kurzgruppen der Offenen Ganztagsschule bis ca. 14.00 Uhr:
 
  An mindestens 4 Tagen pro Woche wird hier im Anschluss an den Unterricht ein
  freizeitpädagogisches Programm bis mindestens ca. 14.00 Uhr angeboten; sofern
  die SchülerInnen mehr als eine Stunde betreut werden, soll Gelegenheit zu einem
  Mittagessen sowie zur Anfertigung von Hausaufgaben gegeben werden. 

- Kombi-Modell Jugendhilfe und Schule (bei Bedarf bis 18.00 Uhr und in den Schulferien):
 
  Hier wird im Anschluss an den Unterricht grundsätzlich an 5 Tagen pro Woche ein Bil-
  dungs- und Betreuungsprogramm bis 16.00 Uhr angeboten, das bei Bedarf bis 18.00 Uhr
  und auf Ferienzeiten ausgeweitet werden kann. Es umfasst verpflichtend das Angebot
  eines Mittagessens, einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung sowie hortpädagogische
  Angebote, möglichst ergänzt um zusätzliche Lernhilfen und Förderangebote. Für dieses
  zeitlich und qualitativ anspruchsvolle Angebot arbeiten Grundschule und Jugendhilfe
  zusammen.

Der Staat stellt den teilnehmenden Schulen je nach Angebot folgende Budgets zur Verfügung:

- bei der Offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr für Gruppen, in denen sich (u.a.)
  SchülerInnen der 1. und/oder 2. Jahrgangsstufe befinden, je 28.200 Euro; bei
  Gruppen ausschließlich mit SchülerInnen der 3.und/oder 4. Jahrgangssufe
  23.700 Euro. Hinzu kommen noch je 5.500 Euro vom Sachaufwandsträger, so dass
  den Schulen ingesamt 33.700 Euro bzw. 29.200 Euro zur Verfügung stehen.

- bei Kurzgruppen mit einer täglichen Betreuungszeit von mindestens 60 Minuten
  2.500 Euro; hinzukommen nochmals 2.500 Euro vom Sachaufwandsträger, so dass
  den Schulen 5.000 Euro zur Verfügung stehen; bei Kurzgruppen mit einer täglichen
  Betreuungszeit von mindestens 120 Minuten zahlen der Staat und Sachaufwandsträger
  je 5.000 Euro, so dass den Schulen hier 10.000 Euro zur Verfügung stehen.

- beim Kombi-Modell wird die Finanzierung angelehnt an die Bezuschussung anderer
  Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Bayerischen Kinderbildungs- und -
  betreuungsgesetzes (BayKiBiG) geleistet

Für die Eltern fallen bei allen Modellen nur die Kosten für das Mittagessen an; Elternbeiträge können erhoben werden, sofern eine Betreuung über das Standardangebot
hinaus in Anspruch genommen wird (z. B. über 16.00 Uhr hinaus oder an 5. Wochentag).

4. Schulkindbetreuung in Kindertageseinrichtungen:

Hier werden SchülerInnen nach dem Unterricht an 5 Tagen pro Woche sowie -bis auf die
im BayKiBiG geregelten maximalen Schließtage der Einrichtung - in den Schulferien ganz-
tägig bis zu Zeiten zwischen 16.30 Uhr und 18.00 Uhr betreut. Folgende Einrichtungsarten
werden in Aschaffenburg angeboten:

- Häuser für Kinder

- Schulkindbetreuung im Kindergarten

- Horte


Hier werden von Eltern neben den Kosten für das Mittagessen auch Beiträge für die Betreuung je nach täglicher Dauer bzw. Umfang der in Anspruch genommenen Ferien-
betreuung nach den Regelungen des BayKiBiG erhoben. Sie bewegen sich zwischen ca. 75 Euro und 135 Euro pro Monat.

Bei verschiedenen Ganztagsangeboten bestehen Kooperationen mit der Städtischen
Musikschule bzw. der Stadtbibliothek.


Zu den Angeboten der einzelnen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen siehe Anlage.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter im Schuljahr 2015/16 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.02.2016 08:31 Uhr