Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Sanierungsgebiet Innenstadt - Erläuterung des Maßnahmenkatalogs - Antrag Stadtrat Manfred Christ vom 19.10.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.12.2015 ö Beschließend 5pvs/11/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die förmlich festgesetzten Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sowie das Untersuchungsgebiet 7 sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 19.10.2015 dieser Bedarfsmitteilung für die Jahre 2016 bis 2019 zugestimmt. In diesem Zusammenhang hat Herr Stadtrat Manfred Christ beantragt, dass im Planungs- und Verkehrssenat der Maßnahmenkatalog zur Städtebauförderung erläutert wird.

Vorab ist wichtig zu erläutern, worum es sich bei der Bedarfsmitteilung handelt:

Die Regierungen werden alljährlich von der Staatsregierung dazu aufgefordert, den finanziellen Bedarf für die kommenden 4 Jahre im Regierungsbezirk zu erheben. Anhand dieser Meldungen verteilt die Staatsregierung die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes und des Landes auf die Regierungsbezirke und die antragstellenden Kommunen. Grundsätzlich gilt, dass die Kommunen 40 % der Kosten einer Maßnahme zu tragen haben, Bund und Land beteiligen sich hieran mit jeweils 30 %.

Mit der Bedarfsmitteilung ist aber noch keine konkrete Antragstellung für ein einzelnes Projekt verbunden. Für jede Maßnahme muss bei der Regierung noch ein eigener Förderantrag eingereicht werden, dem die konkrete Planung und eine genaue Kostenberechnung beizufügen sind. Erst dann kann die Regierung die Mittel tatsächlich bewilligen. Im Einzelfall können auch - sofern sich neue Aspekte ergeben - andere Maßnahmen bewilligt werden als die, die in der Bedarfsmitteilung vorgesehen waren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Regierung ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, und die Stadt die Komplementärmittel bereitstellt.

Durch die Notwendigkeit, vor Beginn der Maßnahme einen Förderantrag einzureichen, der von der Regierung umfassend geprüft wird, kommt es in den meisten Fällen vor, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführt (Haushaltsjahr 2017), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2016). Maßgeblich für die Bedarfsmitteilung ist das Programmjahr, in dem die Antragstellung erfolgt.

Für das Jahr 2016 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Mainufer-Neugestaltung:

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 14.07.2015 wurden die Berichte der Verwaltung zur Gesamtplanung des Mainufers sowie zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor zur Kenntnis genommen. Dem Entwurf des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros zur Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor wurde zugestimmt. Die Realisierung soll 2016 erfolgen.

Für diese beschlossene Maßnahme (Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und Theoderichstor) hat die Verwaltung einen Förderantrag vorbereitet, um hierfür Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu erhalten.

Nach Abschluss dieser Maßnahme soll das Mainufer eine weitere Aufwertung erfahren. Hierfür erarbeitet das beauftragte Planungsbüro einen Rahmenplan, der den gesamten Uferbereich zwischen Willigisbrücke, Main, Pompejanumsfelsen, Schlossgarten und Suicardusstraße umfasst. Nach Vorliegen dieser Planung können weitere Realisierungsabschnitte festgelegt werden.

-        Neugestaltung der Dalbergstraße zwischen Schloßgasse und Suicardusstraße mit Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

Die Erneuerung des Kanals sowie das Verlegen einer Fernwärmeleitung haben zur Folge, dass die Oberfläche der Dalbergstraße erneuert werden muss. Die Details sind noch zu klären. Sollte im Jahr 2017 mit der Neugestaltung begonnen werden, ist im Jahr 2016 ein Förderantrag einzureichen.

-        Sanierungsberatung:

In der Innenstadt gibt es eine Reihe leerstehender Wohnungen in sanierungsbedürftigen Gebäuden. Die Stadt ist bestrebt, diese Wohnungen wieder einer Nutzung zuzuführen. In einigen Fällen ist es gelungen, mit den Eigentümern Verträge abzuschließen, durch welche diese sich zur Modernisierung des Gebäudes verpflichten. Die Aufwendungen können dann im Rahmen der Einkommensteuer erhöht abgeschrieben werden.

Dieses Instrumentarium soll verstärkt genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich, den Eigentümern eine Erstberatung anzubieten. Diese Gespräche können von einem freien Architekten übernommen werden. Es ist geplant, mehrere örtliche Architekturbüros um eine Bewerbung zu bitten, um dann ein geeignetes Büro auswählen zu können. Der Zeitumfang der Erstberatung ist pro Objekt auf ca. 5 Stunden zu beschränken.

Diese Beratung soll zunächst in den Jahren 2016 - 2018 angeboten werden.

-        Projektmanagement:

Die Einrichtung eines Projektmanagements ist Vorgabe für die Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Der Quartiersmanager ist direkter Ansprechpartner für die Akteure vor Ort. Er organisiert die Beteiligung der Betroffenen über den „Initiativkreis“ und ist das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Seine Aufgabe besteht v. a. in der Umsetzung der im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ genannten Ziele.

-        Projektfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.

Für die Folgejahre bis 2019 sind folgende Projekte vorgesehen:

-        Ausbau der Dalbergstraße zwischen Landingstraße und Stiftsplatz:

Dieser Straßenabschnitt befindet sich in schlechtem baulichen Zustand. Bislang wurde auf eine Neugestaltung verzichtet, da durch verschiedene Baustellen hier ständig schwere LKW verkehrten. Die Maßnahme kann erst nach Abschluss weiterer Bauvorhaben in der Oberstadt (Verlegung Fernwärmeleitung, Museumsquartier 1. Bauabschnitt) realisiert werden.

-        Neugestaltung des Schlossplatzes und des Platzes vor dem Marstall:

Diese Fläche ist in sehr schlechtem baulichen Zustand und dringend sanierungsbedürftig. Allerdings kann derzeit eine Neugestaltung wegen anstehender Baumaßnahmen auf der Fläche und im Umfeld noch nicht in Angriff genommen werden. Die Stadtwerke werden in Kürze eine Fernwärmeleitung über die Platzfläche verlegen. Zudem hat die Staatliche Schlösserverwaltung mit der Sanierung des Schlosses begonnen, sodass das Schloss auch mit LKW angedient werden muss und Beschränkungen der Zufahrt nicht möglich sind.

-        Ordnungsmaßnahmen im Bereich Badergasse / Feuergäßchen:

Mit dem Erwerb der für die Platzgestaltung Badergasse / Feuergäßchen erforderlichen Grundstücke durch die Stadt und der Neubebauung des bisherigen Parkplatzes am Feuergäßchen durch einen privaten Investor ist der 1. Schritt zur Neugestaltung dieser innerstädtischen Brachfläche getan. Im Bebauungsplan „Feuergäßchen“ (Nr. 1/28a), der die Rechtsgrundlage für das weitere Vorgehen im Quartier zwischen Herstallstraße, Badergasse, Feuergäßchen und Sandgasse darstellt, ist eine Verbreiterung der Straßenfläche der Badergasse sowie eine Blockrandbebauung entlang dieser Gasse vorgesehen. Die Realisierung erfordert den Abbruch bestehender Nebengebäude mit schlechter Bausubstanz. Diese Ordnungsmaßnahmen können gefördert werden.

-        Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Feuergäßchen / Riesengasse:

Der Straßenbelag besteht aus schlecht begehbarem Kopfsteinpflaster und einer behelfsmäßig aufgebrachten Asphaltschicht. Außerdem sind noch Gehwege vorhanden, die eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich nicht zulassen. Bestandteil dieser Maßnahme ist auch die Platzgestaltung der Fläche vor dem Neubau am Feuergäßchen. Die hierfür benötigten Flächen befinden aber noch nicht vollständig im Eigentum der Stadt. Die Verhandlungen mit dem Ziel des Erwerbs laufen, gestalten sich aber schwierig, da hier bauordnungsrechtlich erforderliche Stellplätze für ein Grundstück an der Herstallstraße vorhanden sind.

-        Umgestaltung Ortsdurchfahrt B 8 / B 26:

Die Bahnparallele wird im Jahr 2017 in Betrieb gehen. Ziel dieses Projektes ist es u. a., den Durchfahrtsverkehr in Friedrichstraße und Weißenburger Straße deutlich zu reduzieren. In der Folge ist zu prüfen, ob ein Umbau dieser beiden Straßentrassen mit dem Ziel der Verbesserung der Aufenthaltsqualität möglich ist.

-        Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verlegen einer Fernwärmeleitung zwischen dem Heizkraftwerk Leider und öffentlichen Gebäuden in der Oberstadt:

Nach der Verlegung der Fernwärmeleitung wird es erforderlich sein, verschiedene öffentliche Flächen als Folge der Inanspruchnahme durch die Baumaßnahme neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang soll auch die Barrierefreiheit Berücksichtigung finden. Details stehen aber noch nicht fest.

-        Sanierung von Straßen und Wegen:

In Zusammenhang mit dem Stadtbodenkonzept wurde eine Prioritätenliste für die barrierefreie Umgestaltung von Straßen und Wegen erarbeitet. Im Programmgebiet stehen - zusätzlich zu den o. g. und bereits bewilligten Projekten - die Badergasse zwischen Riesengasse und Herstallstraße, die Steingasse, die Nebensteingasse, die Sandgasse sowie die Treibgasse zwischen Luitpoldstraße und Wolfsthalplatz zur Sanierung an. Einzelne Projekte sollen in den Jahren 2016 bis 2019 beantragt werden.

-        Einrichtung von (überdachten) Fahrradabstellanlagen:

Die Stadt strebt eine Erhöhung des Radverkehrsanteils an. Zur Förderung des Radfahrens ist es auch notwendig, sichere Abstellplätze in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Derzeit wird untersucht, an welchen Standorten der Innenstadt solche Fahrradabstellanlagen geschaffen werden können. Wo dies möglich ist, können diese überdacht werden, um die Fahrräder vor Witterungseinflüssen zu schützen.

-        Einrichtung eines Spielpunkte-Parcours:

In der Innenstadt sind derzeit 3 Spielpunkte installiert:
- Sanierungsgebiet Bahnhofsquartier (Soziale Stadt): „Dribbler“ am Alfons-Goppel-Platz
- Sanierungsgebiet 5b (Aktive Zentren): „Der springende Punkt“: Roßmarkt / Ecke Ohmbachsgasse
- Sanierungsgebiet 5b (Aktive Zentren): „Das Gras“: Sandgasse Nähe Ohmbachsgasse

Derzeit wird untersucht, ob weitere Plätze für die Errichtung von Spielpunkten zur Verfügung stehen. Ziel ist es, durch weitere Spielgeräte die Innenstadt für Familien mit Kindern als Einkaufsstandort attraktiv zu machen. Gelingt es, weitere Spielpunkte zu errichten, kann es Parcours ausgewiesen werden, der auch durch Geschäftslagen abseits der Haupteinkaufstraßen führt.

Alle diese Maßnahmen sind aus dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ des Büros HTWW, das der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 06.12.2015 als perspektivischen Handlungsrahmen für die Ausarbeitung öffentlicher und privater Sanierungsprojekte beschlossen hat, sowie dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ für das Sanierungsgebiet Innenstadt - Abschnitt 8 (Oberstadt / Mainufer) - (Beschlussfassung des Plenums am 15.12.2014) abgeleitet.

.Beschluss:

I.
1. Der erneute Bericht der Verwaltung über die im Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt Abschnitte 1 bis 8 - vorgesehenen Maßnahmen auf Grund des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 19.10.2015 wird zur Kenntnis genommen.
2. Aus den Reihen des Stadtrates wird gefordert, künf tig eine fortgeschriebene Liste zu erhalten, aus der hervorgeht, was an Fördermitteln jeweils beantragt, bewilligt und ggf. zurückgegeben wurde.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.01.2016 12:06 Uhr