Umsetzung des Eckwertepapiers zum Haushalt 2015 - Finanzierung städtischer Hochbauprojekte unter Einbeziehung städtischer Tochtergesellschaften


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 16.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 16.11.2015 ö Vorberatend 1hfs/14/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Anlass

In der Plenumssitzung vom 02.03.2015 hat der Stadtrat das sogenannte Eckwertepapier zum Haushalt 2015 beschlossen. Darin enthalten war unter anderem folgender Auftrag:

       Optimierung der Investitionsmaßnahmen im Hochbaubereich
Die Stadtverwaltung überprüft, wie die anstehenden Bauinvestitionen – insbesondere im Hinblick auf die Generalsanierung von Schulen wie der Berufsschule I – durch neue Organisationsformen innerhalb der Stadtverwaltung oder des Unternehmensverbundes der Stadt beschleunigt und betriebswirtschaftlich optimiert werden können. Zielsetzung soll dabei insbesondere sein, dass im Jahr 2016 die Generalsanierung der Berufsschule I auf den Weg gebracht werden kann. Vor der Sommerpause ist im Hauptsenat ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Untersuchung ist bis spätestens November 2015 abzuschließen.
Konsens bestand zwischen allen Parteien, den Weg eines „echten“ PPP-Modells unter Beteiligung eines Privatunternehmens nicht zu gehen. Die finanziellen und rechtlichen Risiken – insbesondere im Hinblick auf die der Investition nachgeschaltete Betriebszeit - wurden hierbei als zu hoch eingeschätzt. Die Verwaltung wurde aber beauftragt, die Vor- und Nachteile eines „unechten“ PPP-Modells zu prüfen, wobei die Gebäudesanierung eines oder mehrerer Objekte nicht durch einen privaten Dritten sondern durch eine bereits existierende (z.B. Stadtbau GmbH) oder noch zu gründende 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt erfolgen sollte.
Ziel der Maßnahme ist sollte es sein, eine direkte Neuverschuldung zu vermeiden, die Sanierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen, Schnittstellenprobleme aufgrund von Abschnittsbildungen zu umgehen, und die Zahlungsbelastung im Vermögenshaushalt zu verstetigen und das niedrige Zinsniveau zu sichern.

2.        Umsetzung

Bevor in eine detaillierte Entwicklung des Modells eingestiegen werden sollte, hat die Verwaltung versucht das Modell in einem ersten Schritt einer Überprüfung durch die Kommunalaufsicht zu unterziehen.
Mit Schreiben vom 15.5.2015 (Anlage 1) wurde das Modell der Regierung von Unterfranken vorgestellt und um kommunalaufsichtliche Würdigung gebeten.
Mit Schreiben vom 26.6.2015 (Anlage 2), eingegangen bei der Stadt am 3.7.2015, hat die Regierung von Unterfranken geantwortet. Im Wesentlichen hat die Regierung Folgendes festgestellt:
?        Die Durchführung kommunaler Maßnahmen durch Private ist zulässig.
?        Der finanzielle Handlungsspielraum kann durch eine Privatisierung nicht erweitert werden.
?        Dient die Privatisierung nur der Verschleierung von Kreditaufnahmen, widerspricht sie den Haushaltsgrundsätzen und ist unzulässig. Soweit die von der Stadt Aschaffenburg beabsichtigte Maßnahme nur der Umgehung der Nettoneuverschuldung dienen soll, widerspricht sie den rechtlichen Vorgaben.
Zudem hat die Regierung auf eine förderrechtliche Problematik hingewiesen. Die Förderrichtlinien lassen zwar eine Förderung zu, wenn eine Tochtergesellschaft der Stadt baut und die Stadt sich daran mit einem Zuschuss an den Bau- und Erwerbskosten beteiligt. Wird der Zuschuss der Stadt über einen längeren Zeitraum gestreckt, was das angedachte Modell ja vorsieht, so können die Zahlungen der Stadt an die Tochtergesellschaft nur maximal fünf Jahre bezuschusst werden.Nachdem diese Aussage die Wirtschaftlichkeit des angedachten Modells aufgrund des Förderungsverlustes in Frage stellt, hat die Stadt mit nachfolgender mail vom 28.7.2015 nochmals nachgefragt:
Sehr geehrter Herr xx,
in oben genannter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 26.6.2015 – Az. 12-1517-29.1.
Auf S. 4 dieses Schreibens ist ausgeführt, dass der städtische Baukostenzuschuss in Teilbeträgen nur innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 5 Jahren förderfähig ist.
Die FAZR wurden 2015 neu gefasst. Eine Motivation der Novellierung war, es den Kommunen zu ermöglichen die für eine Förderung notwendige Kostengrenze einfacher zu erreichen und Generalsanierungen in Teilabschnitten bzw. über einen längeren Zeitraum zu realisieren. Ziffer 2.1.3.1 FAZR regelt deshalb:
„Die Durchführung von Generalsanierungen in aus baufachlicher Sicht angemessenen Bauabschnitten ist innerhalb eines Zeitkorridors von bis zu 15 Jahren förderfähig, wenn hierfür ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt wird und die jeweiligen Anschlussvorhaben spätestens drei Jahre nach Abschluss des vorangegangenen Bauabschnittes begonnen werden.“
Im Hinblick auf diese Passage stellt sich die Frage, warum eine Direktinvestition bis zu 15 Jahre gefördert werden kann, eine „Umweginvestition“ über eine städtische Tochtergesellschaft aber nur maximal 5 Jahre.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Thematik klären könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Hierauf hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 12.8.2015 (Anlage 3), eingegangen bei der Stadt am 24.8.2015, geantwortet. Danach gilt die zitierte Passage der Förderrichtlinie nur für eine Abschnittsbildung. Der jeweils gebildete Abschnitt ist in einem Zeitraum von drei Jahren abzuschließen und abzurechnen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Eckpunktepapiers zum Haushalt 2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Von einer Auslagerung der Finanzierung anstehender Bauinvestitionen in bestehende oder neu zugründende Tochterunternehmen wird abgesehen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                       

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [  x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2016 12:05 Uhr