Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen 2016; - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.03.2016 ö Beschließend 2pvs/3/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Planungs- und Verkehrssenat am 17.11.2015 wurde die Vorplanung der im Jahr 2016 zu ertüchtigenden Fußgängerüberwege vorgestellt. Die Verwaltung hat dem Umbau von vier Fußgängerüberwegen zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen im Jahr 2016 umzusetzen. Im Einzelnen sind dies:

Nr. 306 Fabrikstraße (Innenstadt) –Umbau in 2016 geplant
Nr. 308 Fabrikstraße (Innenstadt) – Umbau in 2016 geplant
Nr. 307 Ernsthofstraße (Innenstadt) - Abbau zugunsten einer Querungshilfe mit Fahrradschleuse
Nr. 102 Daimlerstraße (Damm-Gewerbegebiet Strietwald)- Abbau zugunsten einer Querungshilfe in Verlängerung des Radweges an der Aschaff.

Im gleichen PVS am 17.11.2015 wurde die Verwaltung mit dem Umbau der Doppelbushaltestelle „Erthalstraße stadtauswärts“ für das Jahr 2016 beauftragt.


2. Projektbeschreibung

Nr. 306: Fabrikstraße (Innenstadt) Nähe Ostzugang Citygalerie vor der Kreuzung Ernsthofstraße

Der derzeitige FGÜ wird um etwa 10 m weiter nach Norden in Laufrichtung der Passanten der Ernsthofstraße verlegt. Es wurde beobachtet, dass dort die allermeisten Fußgänger die Fahrbahn der Fabrikstraße queren. Der jetzige FGÜ liegt zu weit außerhalb der Laufrichtung und wird nicht angenommen.

Bau eines geteilten Übergangs mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte sowie Rollstuhlfahrer (Rollatoren) und einer verbesserten Beleuchtung. Da Peitschenmasten aufgrund der schmalen Gehwege nicht ausgeführt werden können, kommt hier eine Zusatzbeleuchtung ohne Verkehrsleitzeichen zum Einsatz (Vergleichbar mit dem FGÜ in der Mittelstraße in Damm).

Wegen der breiten Fahrbahn im Bereich der neuen Querung wird die Fahrbahn einseitig auf 6,50  m eingeengt, um die Querung zu verkürzen. Die Vorgaben der EFA (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen) und der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) wurden hiermit berücksichtigt. Der Übergang wird mit einer Breite von 4,60  m etwas breiter als der bestehende Übergang. Die Breite des Übergangs ergibt sich aus den Abstandsvorgaben der DIN 32984 für Fußgängerüberwege mit differenzierter Bordhöhe.

Die Fahrbahn wird im gesamten Kreuzungsbereich abgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen, da die Fahrbahnoberfläche teilweise in einem schlechten Zustand ist. Durch notwendige Kabelgräben der neuen Beleuchtungseinrichtungen müssen die Gehwege etwas weitreichender aufgebrochen werden als die Breite der Übergänge.

Nr. 308: Fabrikstraße (Innenstadt) hinter der Kreuzung zur Ernsthofstraße

Der Fußgängerüberweg wird zu einem geteilten Übergang sowohl für Blinde als auch für Rollstuhlfahrer / Rollatoren, mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte sowie einer verbesserten Beleuchtung umgebaut. Der FGÜ bleibt in seiner ursprünglichen Lage bestehen.

Auch hier wird die komplette Fahrbahn abgefräst und die Markierung des Fußgängerüberweges neu aufgebracht. Auch dieser Fußgängerübergang wird mit einer Breite von 4,60 m etwas breiter ausgebaut bedingt durch Vorgaben der DIN 32984 für Fußgängerüberwege mit differenzierter Bordhöhe. Die Beleuchtung wird wie bei dem benachbarten FGÜ mit einer Zusatzbeleuchtung direkt am Übergang verbessert.
Folgende FGÜ werden in alternative Querungsanlagen umgebaut:

Nr. 307: Ernsthofstraße (vor der Kreuzung Fabrikstraße; Innenstadt)

Bereits im Jahr 2004 gab es schriftliche Beschwerden aus der Bevölkerung, dass ein Radfahrer, der in der Fabrikstraße nordostwärts fährt und nach rechts in die Ernsthofstraße einbiegt, jeweils gegenläufig zur Einbahnstraßenführung, Gefahr läuft, mit Kraftfahrzeugen zu kollidieren, die von der Ernsthofstraße nach links in die Fabrikstraße einbiegen und ihm auf dem gleichen kleinen Kreisbogen entgegenkommen. Erhöht wird das Risiko dadurch, dass der Autofahrer sein Augenmerk nach rechts auf den für ihn vorfahrtsberechtigten Verkehr richtet.

Um zu verhindern, dass der Kraftfahrer beim Linksabbiegen in die Fabrikstraße auf die linke Seite der Ernsthofstraße fährt und mit einbiegenden Radfahrern kollidiert, wird eine Fahrradschleuse mit einer 2,00 m tiefen und 3,00 m breiten Querungsinsel (eine breitere und tiefere Querungsinsel ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich) eingebaut, die die aus der Ernsthofstraße ausbiegenden Kraftfahrzeuge zwingt, die rechte Fahrbahnhälfte zu befahren. Gleichzeitig kann der in die Ernsthofstraße einbiegende Fahrradfahrer im Schutze der Querungsinsel einfahren. Da der Radfahrer nicht in der Kurve zum Halten gezwungen werden soll, ist es für die Sicherheit des Radfahrers unabdingbar, dass der FGÜ abgebaut wird. Die Querungshilfe ermöglicht den querenden Fußgängern, die Fabrikstraße sicher zu queren, da sie sich jeweils nur noch in einer Richtung orientieren müssen und zudem die Fahrbahn nicht in einem Zug queren müssen.

Nr. 102: Daimlerstraße (Stadtteil Damm-Gewerbegebiet Strietwald)

Der Fußgängerüberweg (FGÜ) „Daimlerstraße“ befindet sich im Stadtteil Strietwald zwischen dem Kreisverkehrsplatz (KV) Link- / Daimlerstraße und der Einmündung Benzstraße, sowie kurz hinter der Aschaffbrücke in Richtung Strietwald. Da die Daimlerstraße ins Gewerbegebiet Strietwald führt, wird der FGÜ von einem nicht unerheblichen Teil von Schwerverkehr passiert. Die Fahrbahn ist hier mit 10,50 m entsprechend breit ausgebaut.

Auf der Seite des Kreisverkehrsplatzes führen beidseitig Radstreifen auf der Fahrbahn bis zum Fußgängerüberweg. Hinter dem FGÜ sind im weiteren Verlauf der Daimlerstraße keine Rad-streifen markiert. Ein großer Teil der Radfahrer, die aus Richtung KV kommen, biegt in den Geh- und Radweg entlang der Aschaff, der unmittelbar an der Querungsstelle beginnt, ein bzw. aus. Die Ausbieger müssen dabei den Fußgängerüberweg queren. Der Geh- und Radweg entlang der Aschaff endet bzw. beginnt hier.

Der FGÜ ist am 07.05.2015 im Arbeitskreis Verkehr als Tagesordnungspunkt behandelt worden, da ein Bürger die Breite des FGÜ und die fehlende Sicherheit bei der Querung bemängelt hatte. Der Arbeitskreis hat sich für den Einbau einer Querungshilfe bei gleichzeitiger Entfernung der FGÜ-Markierung ausgesprochen. Die Begründung ist, dass zum einen die Radfahrer des Aschaffradweges bei freier Fahrbahn ohne abzusteigen die Querung benutzen können. Zum anderen wird die Sicherheit auch für die Fußgänger erhöht, da die Fußgänger zwar keinen Vorrang mehr besitzen, aber nach Absicherung nach einer Seite die Fahrbahn sicher queren können.

Die 3,00 tiefe und 4,00 m breite Mittelinsel bietet zudem unsicheren Fußgängern und Radfahrern die Möglichkeit, die Fahrbahn nicht komplett queren zu müssen. Die Querungshilfe wird durch eine durchgehende Schmalstrichmarkierung gesichert und so für Autofahrer besser erkennbar gemacht. Im Bereich der privaten Parkplatzzufahrt wird sie unterbrochen, so dass der Parkplatz aus beiden Richtungen befahren werden kann. Die Umwandlung der Radstreifen in einen Schutzstreifen vor der Engstelle ist ERA konform.

Beleuchtung: Derzeit steht eine technische Leuchte an der Querungsstelle am Beginn des Geh-und Radweg entlang der Aschaff. Diese ist für die Ausleuchtung der Querungshilfe ausreichend.



Nr. 205: Stadtbadstraße im Stadtteil Leider (Schulzentrum) / Am Ende der Rampe von der Ebertbrücke

Zu diesem Fußgängerüberweg gibt es einen Antrag von Herrn Stadtrat Klein vom 12.08.2015.
Der bestehende Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges zum Schulzentrum Leider und sehr schlecht ausgeleuchtet. Der Fußgängerüberweg wird zu einem Fußgängerübergang mit differenzierter Bordhöhe nach der DIN 32984 ausgebaut. Dies beinhaltet auch den Einbau von taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte auf beiden Seiten und auf der Mittelinsel sowie einer verbesserten Beleuchtung. Hier kommen beidseitig Peitschenmasten mit spezieller FGÜ Beleuchtung zum Einsatz (vergleiche Lange Straße; Platanenallee; Kolpingstraße).

Die Furt auf der Mittelinsel wird um 1,00 m verbreitert um die Abstandsflächen nach der DIN zwischen den differenzierten Bordhöhen einhalten zu können. Die Lage der Rippenplatten auf der Mittelinsel ist mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband abgesprochen. In Verlängerung zu diesen ergibt sich die Lage der Rippenplatten auf den Gehwegen. Die komplette Fahrbahn in diesem Bereich wird abgefräst und mit einer neuen Deckschicht versehen. Die Markierung für den Übergang wird erneuert. Die Markierung ist 4,70 m breit, die Furt in der Inselmitte hat eine Breite von 5,00 m.

Um die Beleuchtung vor Ort zu installieren, sind umfangreiche Gräben entlang des westlichen Gehweges und über die Stadtbadstraße zu den vorhandenen Kabelanlagen notwendig.


Umbau der Doppelbushaltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße

Die Haltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße befindet sich derzeitig als hintereinander geschaltete Doppelhaltestelle im Bereich der Parkbuchten. Sie fungiert als reine Aussteige-haltestelle für fast alle Buslinien, die den ROB anfahren. Die Busse halten jedoch jetzt schon auf der Fahrbahn, da sie die Haltestelle aufgrund der Geometrie und den oftmals zugeparkten Haltestreifen nicht anfahren können.

Die Fahrgäste steigen somit an einem Rundbord aus, queren den Haltestreifen/ Parkstreifen um den Gehweg zu erreichen. Selbst wenn der Bus den Haltestreifen befahren könnte, kann er nur an einem normalen Hochbord halten, der mit 12 cm Auftritt für aussteigende Rollstuhlfahrer zu niedrig ist. Taktile Elemente sind keine vorhanden. Aufgrund von zahlreichen Grundstückszufahrten ist die Realisierung eines 18 cm Bordes an der derzeitigen Lage nicht möglich.

Die Doppelhaltestelle wird in Richtung Kleberstraße verschoben. Dabei soll jeweils eine Haltestelle vor und nach der Einmündung Kleberstraße gebaut werden. Die erste Haltestelle wird eine Länge von 16 m, die zweite Haltestelle von 14 m aufweisen. Der Bus kann zukünftig gerade, d.h. ohne Verschwenkung an das 18 cm hohe Bussonderbord heranfahren. Beide Haltestellen werden in Höhe der 1.Tür mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte versehen, die nach der DIN 32984 ausgerichtet sind. Wie gewohnt wird die Aufstellfläche der Buskunden mit oberflächenveredeltem Pflaster versehen.

Damit der Bus an der zweiten Haltestelle stehen kann, müssen zwei Pfeile auf der Fahrbahn demarkiert werden. Die beiden Schachtabdeckungen auf der Fahrbahn im Bereich der Bushaltestellen werden durch einwalzbare Abdeckungen ersetzt. Der Straßenablauf im Bereich der Sonderborde der zweiten Haltestelle wird durch ein Entwässerungssonderteil ersetzt, das speziell für den 18 cm Sonderbord entwickelt wurde und gut befahrbar ist.

Da die Haltestellen reine Austiegshaltestellen sind, wird vom Einbau eines Wartehäuschens abgesehen. Auch eine digitale Fahrplaninformation ist seitens der Verkehrsbetriebe nicht vorgesehen.

Aufgrund der Verschiebung der Haltestellen fallen fünf Kurzzeit-/ Anwohnerparkplätze weg. Der dortige Parkscheinautomat muss abgebaut werden. Es ist jedoch geplant, im Bereich der derzeitigen Haltestellen nach dem Umbau Anwohnerparken vorzusehen. Auch im anschließenden Bereich der Parkbuchten bis zur Einmündung Duccastraße soll in Abstimmung mit den Fachämtern Bewohnerparken angeordnet werden.

Die Beleuchtung der Weißenburger Straße befindet sich auf der anderen Fahrbahnseite (offenes Schöntal) und ist ausreichend. Da die Bushaltestelle verlegt wird, muss die Software für die Busbeschleunigung in den betroffenen Stadtbussen und an den betroffenen Lichtsignalanlagen angepasst werden.


3 .Kosten

Daimlerstraße Querungshilfe:

Inselköpfe          5.250 Euro
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung          2.500 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)          1.000 Euro
Baukosten          6.000 Euro
Gesamtkosten          14.750 Euro

FGÜ Fabrikstraße und Querungshilfe Ernsthofstraße

Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung        12.500 Euro
Inselköpfe          5.250 Euro
Beleuchtung (ohne Tiefbau)        10.250 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)          4.250 Euro
Baukosten        58.000 Euro
Gesamtkosten          90.250 Euro


FGÜ Stadtbadstraße

Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung          8.500 Euro
Beleuchtung (ohne Tiefbau)          8.500 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)          2.000 Euro
Baukosten        31.500 Euro
Gesamtkosten        50.500 Euro

Gesamtkosten FGÜ        155.500 Euro

Doppelbushaltestelle „Erthalstraße“ in der Weißenburger Straße

Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung        14.250 Euro
Anpassung Verkehrstechnik LSA        30.000 Euro
Bussonderteile (Entwässerungselement; Sonderborde)        20.500 Euro
Baunebenkosten (Bodengutachten etc.)          4.250 Euro
Baukosten        92.500 Euro
Gesamtkosten        161.500 Euro

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.

.Beschluss: 1

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Entwurfsplanung zur Ertüchtigung zweier Fußgängerüberwege Nr. 306 und Nr. 308: Fabrikstraße (Innenstadt) zustimmend zur Kenntnis (in Anlage 1).

2. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Entwurfsplanung für den Umbau von 2 Fußgängerüberwegen zu einer Fahrradschleuse bzw. alternativen Übergänge mit Querungshilfe Nr. 307: Ernsthofstraße (vor der Kreuzung Fabrikstraße; Innenstadt) und Nr. 102: Daimlerstraße (Stadtteil Damm-Gewerbegebiet Strietwald) in Höhe der Aschaff zustimmend zur Kenntnis (in Anlage 1).

3. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Entwurfsplanung Umbau der Doppelbushaltestelle „Erthalstraße stadtauswärts“ zustimmend zur Kenntnis (in Anlage 1).

4. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Entwurfsplanung des Umbaus Nr. 205: Stadtbadstraße im Stadtteil Leider (Schulzentrum) / Am Ende der Rampe von der Ebertbrücke zustimmend zur Kenntnis (in Anlage 1).

5. Die Verwaltung wird aufgefordert für die vorgestellten Maßnahmen im nächsten Haupt- und Finanzsenat einen Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Auf Nachfrage aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates teilt die Verwaltung mit, dass der vorgeschlagene Umbau der Kreuzung Stadtbadstraße / Rampe zur Ebertbrücke als Kreisverkehr noch einmal dargestellt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:22 Uhr