Personalangelegenheit; Wahl des Stellvertreters des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg - Bestätigung der Person


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 11.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 11.04.2016 ö Vorberatend 1hfs/5/12/16
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 11.04.2016 ö Beschließend 9pl/4/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg am 18.03.2016 wurde xxx zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Nach Art. 8 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 BayFwG ist der Gewählte durch die Gemeinde zu bestätigen.

Nach Art. 21 Abs. 2 BayFwG führt der Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr in einer kreisfreien Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr die Bezeichnung Stadtbrandinspektor.

.Beschluss:

I. Der von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschaffenburg in der Dienstversammlung am 18.03.2016 zum Stellvertreter des Kommandanten gewählte xxxx, wohnhaft Aschaffenburg, wird gemäß Art. 8 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bestätigt.

Gemäß Art. 21 Abs. 2 BayFwG führt der Stellvertreter des Kommandanten die Bezeichnung Stadtbrandinspektor.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen zusätzliche Kosten:
ja [  ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2016 18:57 Uhr