Einrichtung der Stelle eines Radverkehrsbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.04.2016 ö Beschließend 10pvs/4/10/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Förderung des Radverkehrs ist ein wichtiges Ziel der städtischen Verkehrspolitik. Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) hat bereits 2002 zum Ausdruck gebracht, die Verkehrsarten des Umweltverbundes zu stärken. Mit dem Radverkehrskonzept liegt ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Radverkehrsförderung in der Stadt Aschaffenburg vor. Die Radverkehrsförderung ist dabei ganzheitlich zu sehen. Neben einer gut ausgebauten Infrastruktur gehören hierzu die Aufgabenbereiche Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit und Service.
Die organisatorische Zuständigkeit dieser Aufgabenbereiche ist dem Stadtentwicklungsreferat/Stadtplanungsamt zugeordnet. Die operative Umsetzung der Infrastrukturmaßnahmen erfolgt über das Baureferat/Tiefbauamt. Darüber hinaus sind weitere Ämter mit dem Radverkehr befasst insbesondere das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt. Die Radverkehrsförderung ist damit eine Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung.
Um diese Querschnittsaufgabe effizient und zielgerichtet auszuführen bedarf es in der Stadtverwaltung eines Radverkehrsbeauftragten. Der/die Radverkehrsbeauftragte nimmt bei der Radverkehrsförderung eine Schlüsselposition ein. Die Position ist Schnittstelle und Ansprechpartner/in für Verwaltung und Bürger in allen Fragen des Radverkehrs. Das vom Stadtrat beschlossene Radverkehrskonzept empfiehlt zur Koordination sämtlicher Radverkehrsthemen sowie zur fachlichen Begleitung einen Radverkehrsbeauftragten zu verankern. Auch die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern, bei der die Stadt Aschaffenburg, seit vielen Jahren Mitglied ist, empfahl im Rahmen der sogenannten Vorbereisung zur anstehenden Zertifizierung der Stadt Aschaffenburg als fahrradfreundliche Kommune im Oktober letzten Jahres, die Funktion des Radverkehrsbeauftragten einzurichten.
Die Verwaltung greift diese Empfehlungen auf und schlägt vor zum 1.1.2017 die Stelle des/r Radverkehrsbeauftrage zu besetzten. Die Stelle soll dem Stadtentwicklungsreferat/Stadtplanungsamt zugeordnet werden. Sie kann im Rahmen einer Umorganisation aus dem vorhandenen Stellenplan besetzt werden. Zum Jahresende scheidet ein Mitarbeiter altersbedingt aus. Mit der anstehenden Wiederbesetzung dieser Stelle ist es möglich eine Änderung in den Arbeitsabläufen im Stadtplanungsamt zu vollziehen.

.Beschluss:

I.
Der Planungs- und Verkehrssenat beschließt den Fahrradverkehr durch die Funktion eines Städtischen Radverkehrsbeauftragten zu stärken. Dies erfolgt durch Umorganisation der Arbeit im Stadtplanungsamt im Rahmen des bestehenden Stellenplans. Diese Umorganisation soll zum 01.01.2017 vollzogen werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.09.2016 14:32 Uhr