Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung - EWS) - Erlass einer neuen Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 09.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 09.05.2016 ö Beschließend 10pl/5/10/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Eine Rechtspflicht zur Übernahme der überarbeiteten Mustersatzung und somit eine Anpassung der bisherigen Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) der Stadt Aschaffenburg besteht nicht. Jedoch geben die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Vollzug Anlass zu dieser umfassenden Überarbeitung und Erlass einer neuen Satzung.

Die für die Änderungen maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind die Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit Ausfertigungsdatum 31. Juli 2009 und das Bayerische Wassergesetz (BayWG), in Kraft getreten am 01. März 2010.

Des Weiteren ist eine Anpassung der EWS der Stadt Aschaffenburg zwingend notwendig, da mit amtlicher Bekanntmachung am 25. Mai 2012 bereits eine Änderung der Beitrags- und Gebühren-satzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Aschaffenburg erfolgte. Die dadurch entstandenen Widersprüche beider Satzungen sind durch die Änderung der bisherigen Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Aschaffenburg zu beheben.

.Beschluss:

I.
Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des neuen Musters für die gemeindliche Entwässerungssatzung in Bayern, bekanntgemacht durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren am 6. März 2012, eine neue Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) der Stadt Aschaffenburg (Anlage 6) .

Diese ersetzt die bisherige EWS der Stadt Aschaffenburg vom 9. Mai 1997, amtlich bekannt-gemacht am 30. Mai 1997 und geändert durch Änderungssatzung vom 14. Juli 2003, amtlich bekanntgemacht am 25. Juli 2003.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:38 Uhr