Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (25 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Carl-Joseph-Will-Straße 8 und 10 durch die Firma NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.06.2016 ö Beschließend 3uvs/6/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 10.03.2016, eingegangen am 14.04.2016, beantragt die Firma NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit 25 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 17 Stellplätzen. Hiervon ist ein Stellplatz behindertengerecht geplant. Des Weiteren sollen 9 oberirdische Stellplätze, wovon ebenfalls ein Stellplatz behindertengerecht geplant ist, auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Carl-Joseph-Will-Straße/Lautenschlägerstraße errichtet werden.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um 2 Wohnhäuser mit jeweils einem Staffelgeschoss und einer mit beiden Gebäuden verbundenen Tiefgarage. Die 25 Wohnungsgrößen variieren zwischen 56 m² und 108 m². Zwei vergleichbare Gebäude wurden im UVS am 16.07.2014 genehmigt.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.05.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/6 „südwestlich Medicusstraße“. Als Gebietsart ist reines Wohngebiet bzw. allgemeines Wohngebiet festgesetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist. Dem Bauvorhaben wurde mit den nachfolgenden Maßgaben planungsrechtlich zugestimmt.

Das Baugrundstück besteht derzeit aus den Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx. Diese Flurnummern sind zu einem Baugrundstück zu verschmelzen oder zu vereinigen und der Nachweis hierzu dem Bauordnungsamt bis Baubeginn vorzulegen.

Für dieses Bauvorhaben gilt noch die Stellplatzsatzung vom 22.01.2016. Danach sind insgesamt 26 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Diese sind in der Tiefgarage untergebracht. Es fehlen allerdings die Fahrradabstellplätze für Besucher. Nach der Stellplatzsatzung sind hierfür mindestens 3 Fahrradabstellplätze am Eingangsbereich der Wohngebäude vorzuhalten. Dem Bauherrn wird aufgegeben den Freiflächenplan zu überarbeiten oder einen neuen Freiflächenplan vorzulegen mit den eingetragenen oberirdischen Fahrradabstellplätzen für Besucher, die Entsorgungsflächen und für die zu pflanzenden Bäume. Die Baumstandorte sind allerdings vorher mit der Feuerwehr wegen der Anleiterbarkeit der Wohnungen abzustimmen.

Nach der Stellplatzsatzung sind für dieses Vorhaben insgesamt 26 Stellplätze nachzuweisen. Hiervon werden in der Tiefgarage insgesamt 17 Stellplätze nachgewiesen. Oberirdisch werden 9 Stellplätze nachgewiesen. Hierzu ist festzustellen, dass sich in der Tiefgarage und bei den oberirdischen Stellplätzen jeweils ein Behindertenstellplatz befindet. Auf dem Baugrundstück sind mindestens 7 großkronige bzw. 11 kleinkronige Laubbäume zu pflanzen.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 25 WE auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Joseph-Will-Straße xx und xx, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.09.2016 14:39 Uhr