Mit Bauantrag vom 29.04.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 10.05.2016, beantragt die kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts Dominikus-Ringeisen-Werk, Ursberg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit stationärem Wohnen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nrn. xxx (Teilfläche) und xxx (Teilfläche), Gemarkung Aschaffenburg, an der Straße Zum Schreibersgraben in Aschaffenburg. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Gebäude mit Anlagen für soziale Zwecke, Gewerbe und Wohnen als 3-geschossiges Haus mit einem Dachgeschoss. Die „Wohnnutzung“ und Gewerbenutzung erfolgt in den Vollgeschossen. Im Dachgeschoss sind Lager- und Abstellräume sowie Technikräume untergebracht. Das geplante Gebäude gliedert sich in 2 Blöcke und zwar in ein „Wohn“- und Geschäftshaus und im 2. Gebäudeteil in stationäres Wohnen für Menschen mit Autismusstörung. Beide Gebäude sind mit einem gemeinsamen Treppenhaus verbunden. Im Gebäudeteil „Wohn“- und Geschäftshaus sind insgesamt 5 Wohneinheiten untergebracht und zwar 3 Wohnungen mit einer Wohnfläche bis 50 m² und 2 Wohnungen mit einer Wohnfläche über 50 m². Die Nutzfläche für Büro-, Verwaltungs- und Praxisräume beträgt 180 m². Durch den Einbau eines Aufzuges ist das Gesamtbauvorhaben barrierefrei.
Im Gebäude für stationäres Wohnen sind insgesamt 19 Einbettzimmer mit Bad untergebracht. Des Weiteren befinden sich auf jeder Etage die erforderlichen Neben- und Abstell- und Aufenthaltsräume. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 18.05.2016 liegt das Bauvorhaben im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4/6a „Nordwestlich Spessartstraße“, der für das Baugrundstück die Gebietsart Mischgebiet festsetzt, so dass das Vorhaben seiner Art nach dort zulässig ist. Von den Bestimmungen der Garagen- und Stellplatzsatzung ist aber eine Abweichung derart erforderlich, dass eine Grundstückszufahrt von mehr als 3,50 m Breite hergestellt werden darf, weil die Stellplätze zwischen Straße und Gebäude senkrecht errichtet werden sollen.
Auf dem Grundstück entstehen insgesamt 5 Wohnungen mit einer Wohnfläche von 288 m². Der erforderliche Kinderspielplatz (Wohnfläche 288 m² : 25 x 1,5 = 17,27 m²) von mindestens 60 m² wird auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Die Stellplätze berechnen sich nach der Stellplatzsatzung, die ab 16.04.2016 gilt.
Für 5 Wohneinheiten bis zu einer Wohnfläche von über 50 m² aber unter 100 m² ist jeweils 1 Stellplatz nachzuweisen. Dies ergibt 5 Stellplätze. Die für die Wohnnutzung insgesamt erforderlichen 5 Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Bei einer Wohnfläche von 288 m² sind insgesamt 7 Fahrradabstellplätze. Diese werden an den Eingängen nachgewiesen.
Für das Gebäude für Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen (hier Menschen mit Autismusstörungen) werden nach der Stellplatzsatzung je 15 Betten ein Stellplatz gefordert, mindestens jedoch 3. Diese werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. An Fahrradabstellplätzen sind je 15 Betten ein Fahrradabstellplatz, mindestens jedoch 3 nachzuweisen. Diese werden in der Nähe des Einganges nachgewiesen werden.
Für den Gebäudetrakt mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen ist je 30 m² Nutzfläche ein Pkw-Stellplatz nachzuweisen. Bei 180,64 m² ergibt dies 6 Pkw-Stellplätze. Je 45 m² Nutzfläche ist ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Dies ergibt 4 Fahrradabstellplätze, die ebenfalls auf dem Baugrundstück in der Nähe der Hauseingänge nachgewiesen werden.
Pkw-Abstellplätze
Wohnen
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3 WE < 50 m²
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1 Stellpl.
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= 3 Stellpl.
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2 WE > 50 < 100 m²
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1 Stellpl.
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= 2 Stellpl.
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Verw./Praxis
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180 m²/30
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= 6 Stellpl.
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betreutes Wohnen
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je 15 Betten
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1 Stellpl. mind. 3 Stellpl.
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= 3 Stellpl.
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Gesamt
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14 Stellpl.
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Fahrradabstellplätze
Wohnen
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3 WE < 50 m²
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= 3 Stellpl.
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2 WE > 50 m²
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= 4 Stellpl.
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Verw./Praxis
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180 m²/45
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= 4 Stellpl.
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betreutes Wohnen
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je 15 Betten
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1 Stellpl. mind. 3 Stellpl.
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= 3 Stellpl.
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Gesamt
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14 Stellpl.
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Je 4 Pkw-Abstellplätze wird ein Laubbaum nachgewiesen.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.