Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 2pl/10/2/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Haus für Kinder St. Jakobus in Nilkheim /Außengruppe Christian-Schad-Schule ist die Nachfrage nach Hortplätzen weiter angestiegen.
2011 wurde die erste Hortgruppe mit 25 Hortplätzen in Betrieb genommen. 2012 musste der Hort mit einer zweiten Gruppe auf 50 Plätze erweitert werden. Zu Beginn des Hortjahres 2013 wurden die Platzzahl auf 60 Plätze erhöht und nach einer räumlichen Erweiterung ab dem Hortjahr 2014/15 auf 75 Plätze aufgestockt.
In diesem Jahr übersteigen die Anmeldungen wieder wesentlich die zur Verfügung stehenden Plätze. Insgesamt haben sich in Nilkheim (Stand April 2016) 96 Kinder für eine Hortbetreuung im kommenden Schuljahr angemeldet. 10-12 Plätze stehen im Kindergarten Zauberwald/St.Kilian und 75 reguläre Plätze stehen in St.Jakobus zur Verfügung, so dass noch ca 9-10 Plätze fehlen.
Für eine Übergangszeit kann dieser erhöhte Bedarf mit einer befristeten Erhöhung der Platzzahl im Hort St.Jakobus/Schad-Schule aufgefangen werden. Mittelfristig werden zusätzliche Räume in der Schule benötigt, zumal der Kindergarten Zauberwald die kleine Hortgruppe aus räumlichen und konzeptionellen Gründen schließen möchte. Diese Plätze sollten dann in den Hort an der Schule integriert werden.
Die Stadt Aschaffenburg erarbeitet derzeit mit den Trägern ein Konzept für eine bedarfsgerechte Schulkindbetreuung im Stadtteil Nilkheim ab dem Hortjahr 2017/18.
Der Beschlussvorschlag ersetzt und fasst die bisher bereits festgestellte Bedarfsnotwendigkeit für das Haus für Kinder St. Jakobus zusammen. (Beschlüsse des Stadtrates von 2006, 2008, 2011 und 2014) Neu festgestellt werden soll lediglich die Bedarfsnotwendigkeit von drei zusätzlichen Notplätzen im Hortbereich. Bisher ist die Bedarfsnotwendigkeit von 81 Plätzen beschlossen.

Für alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2016 im Haus für Kinder St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas mit Außengruppen in der Christian-Schad-Schule in Nilkheim

12        Krippenplätze
108        Kindergartenplätze (100 reguläre Plätze plus jeweils 2 sog. Notplätze je Gruppe)
84        Hortplätze (75 reguläre Plätze plus jeweils 3 sog. Notplätze je Gruppe)

als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:11 Uhr