Verkehrssituation auf der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg; - Vortrag der verkehrstechnischen Untersuchungen zum Ausbau der B 26 durch das Ingenieurbüro Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum - Festlegung der städtischen Zielsetzungen zur Beurteilung von Planungsüberlegungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 4pl/10/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.        Ausgangslage

Der Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg
zwischen Ringstraße und Stadtgrenze wird seit Jahrzehnten immer wieder diskutiert.

Im beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aschaffenburg wird dazu die Zielaussage getroffen, die Radialstraße Darmstädter Straße zu ertüchtigen und die parallel verlaufende Radialstraße Großostheimer Straße in ihrer Verkehrsfunktion zu entlasten.

Eine Konkretisierung erfährt die Planung der Darmstädter Straße im November 2009. Das Staatliche Bauamt stellte im Stadtrat eine Ausbaustudie für den Abschnitt der Darmstädter Straße zwischen Hafen West und Hafen Mitte vor. Am 23.11.2009 stimmte das Stadtratsplenum den Ausbauplanungen zur „Ertüchtigung der Hafenzufahrten einschließlich der Fußgängerunterführung zwischen Leider und Nilkheim“ mit großer Mehrheit zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Staatliche Bauamt bei der Ausarbeitung der für die Ausbaustrecke notwendigen Planfeststellungsunterlagen zu unterstützen.

Rund 4 Jahre später leitete die Regierung von Unterfranken das Planfeststellungsverfahren für den genannten Streckenabschnitt ein und beteiligte die Stadt Aschaffenburg. Am 15. Juli 2013 befürwortete der Stadtrat mit Mehrheit die Ausbauüberlegungen für den Abschnitt Hafen West/Waldfriedhof bis Hafen Mitte/Schönbusch erneut.

In Folge dieses Beschlusses gründete sich eine Bürgerinitiative (keine Stadtautobahn B 26), die die Planung des Staatlichen Bauamtes ablehnte. Insbesondere wurde die Art des Ausbaus der Kreuzungen und die Anzahl der Fahrspuren (einschließlich der Abbiegespuren) sowie die Verkehrsprognose
und die zum Lärmschutz geplante Wand entlang des Parks Schönbusch kritisiert.

Die Bürgerinitiative erreichte mit der Sammlung von Unterschriften die
Voraussetzung für einen Bürgerentscheid, der am 02. Februar 2014 stattfand.
Die Stadt Aschaffenburg stellte dem Bürgerbegehren ein Stadtratsbegehren entgegen. Bei dem Bürgerentscheid lehnte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den Ausbau der Darmstädter Straße, wie er in den Planfeststellungsunterlagen vorgesehen war, ab.
Die Konsequenz aus dem Bürgerentscheid war der Stopp der Planfeststellung und eine einjährige Bindungsfrist für den Stadtrat.

Unmittelbar nach dem Bürgerentscheid wurde das Staatliche Bauamt aktiv und initiierte mit der Bürgerinitiative eine Gesprächsrunde (runder Tisch), um alternative Ausbaumaßnahmen für die Knotenpunkte Hafen West und Hafen Mitte, zum Beispiel als Kreisverkehre sowie die Querschnittsgestaltung der Strecke (3- oder 4-streifigkeit) zu prüfen. Weiterhin sollte die der Planfeststellung zugrunde liegende Verkehrsprognose überprüft und konkretisiert sowie der Umgang mit der Pappelallee und die Notwendigkeit der Wand entlang des Parks Schönbusch diskutiert werden.

An der Gesprächsrunde nahmen teil:

-        Staatliches Bauamt Aschaffenburg,
-        Stadt Aschaffenburg,
-        Bayernhafen GmbH,
-        Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg,
-        Bayerische Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen,
-        Vertreter aller Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat,
-        Landratsamt Aschaffenburg,
-        Stadtwerke Aschaffenburg,
-        Markt Stockstadt,
-        Bürgerinitiative Pro Stockstadt sowie
-        Bürgerinitiative keine Stadtautobahn B 26.

Im Zeitraum von März 2013 bis April 2016 fanden insgesamt 7 Gesprächsrunden statt.

Zu Beginn des Gesprächsprozesses wurde zwischen allen Beteiligten vereinbart, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Man einigte sich einvernehmlich auf die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Brilon, Bondzio, Weiser (BBW). Diese erstellte im Auftrag des Staatlichen Bauamtes eine verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26 in Aschaffenburg, Schlussbericht März 2015
und Schlussbericht Februar 2016. Die letztere Untersuchung enthält sowohl eine weitgehend einvernehmlich abgestimmte Verkehrsprognose für den Hafen sowie die neueste Modellprognose als auch eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit der von den Ausbauüberlegungen berührten Knoten. Diese Untersuchung wurde am 22.06.2015 und am 15.12.2015 durch das Staatliche Bauamt im Bürgerhaus Nilkheim der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Anschluss daran konnte der Gutachter die Untersuchung unter Berücksichtigung des regionalen Verkehrsmodells weiter vertiefen. Diese Ergebnisse lagen im März 2016 vor.

Zur Klärung ergänzender Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der einzelnen Ausbauvarianten auf das Verkehrsgeschehen auf andere Straßen (Großostheimer Straße, Obernauer Straße) im Stadtgebiet wurde das Planungsbüro mit weiteren verkehrstechnischen Untersuchungen durch
die Stadt Aschaffenburg beauftragt. Dieser Schlussbericht lag im April 2016 vor.

In der 7. und letzten Sitzung der Gesprächsrunde am 26.04.2016 musste zusammenfassend festgestellt werden, dass die Gesprächsrunde zu keinem einvernehmlichen Ergebnis gekommen war. Nach wie vor lehnte die Bürgerinitiative den 4-streifigen Ausbau gemäß der beantragten Planfeststellung
und einen 4-streifigen Ausbau des Knotens Hafen Ost (kein Bestandteil des Planfeststellungsantrags) ab. Die Beteiligten gaben daher abschließende
Statements ab, die dem Stadtrat vor einer weiteren Behandlung des Themas
zur Kenntnis gegeben werden.

Planungsüberlegungen von Bund und Freistaat Bayern zum Ausbau des klassifizierten Straßensystems westlich von Aschaffenburg (B 469 und B 26 ab Stadtgrenze) wie sie im inzwischen beschlossenen Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, wurden am „Runden Tisch“ nicht inhaltlich erörtert.

Nachdem der angestoßene Diskussionsprozess nun zu Ende geführt ist und bedauerlicherweise nur teilweise, unter anderem hinsichtlich der Machbarkeit
von Kreisverkehren, eine einvernehmliche Position erreicht werden konnte, soll
nun vor einer möglichen Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens im Stadtrat eine breite Information erfolgen. Dazu werden die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung in der Sitzung durch den Gutachter detailliert vorgestellt. Das Staatliche Bauamt wird ebenfalls vertreten sein.
II.        Aufbau und Gliederung der Gutachten

In einem ersten Gutachten (Bericht Mai 2015) wurde BBW beauftragt, alternative Ausbaumöglichkeiten für die Knotenpunkte Hafen West, Hafen Mitte, und Hafen
Ost zu prüfen und mit den Planfeststellungsunterlagen zu vergleichen. Eine öffentliche Präsentation erfolgte im Juli 2015 im Bürgerhaus Nilkheim. Basis
dieser Untersuchung war die Prognose des Verkehrsaufkommens für den Hafenverkehr 2025 und, da das Verkehrsmodell für den Bayer. Untermain noch
nicht zur Verfügung stand, die Verkehrsbelastung, die 2014 durch Zählung ermittelt worden war. Da insbesondere die zugrundeliegenden Verkehrsmengen sehr kritisch hinterfragt wurden, wurde im Februar 2016 eine ergänzende Untersuchung von BBW vorgelegt, die das Ende 2015 fertiggestellte und für den Bundesverkehrswegeplan auch angewandte Verkehrsmodell mit dem Prognosehorizont 2030 anwendete. Dieses Verkehrsmodell unterstellte eine Verbesserung des ÖPNV durch Verdichtung des Busangebotes von mehr als 50%, die Entwicklung des Bayernhafens gemäß
der im ersten Gutachten abgestimmten Verkehrsprognose sowie die Realisierung
des Baugebietes Anwandeweg im Stadtteil Nilkheim. In dem Verkehrsmodell ist auch die allgemeine Verkehrsentwicklung enthalten. Aus diesen Vorgaben lassen sich für jeden zu untersuchenden Knoten die zu erwarteten Verkehrsmengen aufgeschlüsselt nach Fahrzeugtypen und Fahrtzielen ableiten.

Diese Gesamtverkehrsprognose für das Jahr 2030 ist Grundlage für die Variantendiskussion. Die Variantendiskussion selbst erfolgte in Szenarien:

-        Prognose Nullfall (kein Ausbau unterstellt). Es wird nur geprüft, welche 
            Verkehrssituation sich auf der Basis der Verkehrsprognose für den 
            gegebenen Straßenausbau einstellt;

-         Planfall 1. Ertüchtigung der Knoten Hafen West und Hafen Mitte, ohne
            Ausbau der dazwischen liegenden Streckenabschnitte und ohne Ausbau
            Hafen-Ost

-        Planfall 2. Ausbau der Knoten Hafen West, Hafen Mitte und Hafen Ost;
           aber ohne Ausbau der dazwischen liegenden Streckenabschnitte

-        als Untervariante des Planfalls 2 ein 4-streifiger Ausbau der Knoten Hafen West, Hafen Mitte und Hafen Ost mit Ausbau der dazwischen liegenden Streckenabschnitte

-          Ausbau gem. Planfeststellungsantrag, d. h. kein Ausbau Hafen Ost, aber
           4-streifige Straße von Hafen West bis zur Hafenbahnbrücke.

Für alle diese Varianten wurde geprüft, mit welcher Verkehrsmenge auf der Darmstädter Straße zu rechnen ist, zu welchen Verlagerungseffekten oder Entlastungseffekten es auf anderen Straßen im Stadtgebiet kommt und wie der Verkehr in Abhängigkeit von der jeweiligen Verkehrsmenge von den einzelnen Knoten bewältigt werden kann. Dies zeigt sich an den sogenannten Qualitätsstufen von A (sehr gut, leistungsfähig) bis F (ungenügend, Knotenpunkt überlastet ).

Das Ergebnis dieser verkehrlichen Vorplanung wird vom Gutachter detailliert vorgetragen.           


III.                Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg für den Ausbau der Darmstädter Straße

Bereits beim Stadtratsbegehren waren eine ganze Reihe städtischer Zielsetzungen aufgelistet. Die Diskussion der letzten Jahre, der inzwischen beschlossene Bundesverkehrswegeplan, der Entwurf des Nahverkehrsplans und wegen des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplans „Anwandeweg“ müssen die Ziele aber präzisiert und erweitert werden.
Ausbauplanungen zur Ertüchtigung der Darmstädter Straße im Stadtgebiet westlich der Augasse müssen berücksichtigen:



-        Gute und gesicherte Erreichbarkeit des Hafens mit seinen mehr als
            2000 Arbeitsplätzen;

      -                Verbesserung der Tiefenerschließung des Hafens durch den ÖPNV durch
die Linie 3 und die Linie 18 (neu): Westtangente durch optimierte Ampelschaltungen an den Zufahrtsknoten;

      -                Dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B 469/BAB durch die Ausbaumaßnahmen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans;

      -                Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B26 auf die Knoten Hafen West/Waldfriedhof und Hafenmitte/Schönbusch, Optimierung der Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen Ost/Augasse;

-                Leistungsfähiger Ersatzbau für die Hafenbahnbrücke zwischen Hafen Mitte und Hafen Ost unter Berücksichtigung neuer Fußwege zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße;

             -        Ergänzung und Wiederaufbau der Pappelallee östlich der Hafenzufahrt
            Mitte und Erhaltung der Pappelreihe westlich Hafenzufahrt Mitte entlang
           des Schönbusch;

-         Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet

-        Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof;

-        Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss;

-        Geschwindigkeitsdämpfende Umgestaltung der Großostheimer Straße in der Siedlungslage durch die   Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen (auch zur Anbindung des Neubaugebietes Anwandeweg), Anlage von barrierefreien Bushaltestellen und Anlage von richtliniengerechten Radwegen.
Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen an der Kreuzung Großostheimer Straße/ Obernburger Straße


IV.        Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird auf der Grundlage der Stadtratsdiskussion und der beschlossenen Zielsetzungen für die kommende Plenumssitzung eine Stellungnahme zum weiteren Fortgang der Ausbauplanung an der B 26 vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegen. Auf dieser Grundlage kann
dann durch die Bundesstraßenbauverwaltung (Staatl. Bauamt)  in Zusammenarbeit mit der Regierung von Unterfranken als Planfeststellungsbehörde entschieden werden, wie, bzw. ob das angehaltene Planfeststellungsverfahren weiter geführt oder in veränderter Form neu
begonnen wird. Diese Entscheidung wird die Regierung in Abhängigkeit von
dem Umfang der Veränderungen der Ausbauplanung treffen. In jedem Fall
muss bei einem neuen Planfeststellungsverfahren mit einer erheblichen
zeitlichen Verzögerung gerechnet werden, und möglicherweise auch mit einer Veränderung der Finanzierungslage. Hierzu wird die Verwaltung in Vorbereitung der Plenumssitzung beim Staatlichen Bauamt und bei der Regierung von Unterfranken entsprechende Informationen einholen.

.Beschluss: 1

Der Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 18.09.2016 wegen „Änderungsantrag Verkehrssituation auf der B 26“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung und der Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswege mbH, Bochum, tätig im Auftrag des staatlichen Bauamtes sowie (siehe 1b) der Stadt Aschaffenburg

-        über die Ergebnisse der Gesprächsrunde B 26 Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte Hafen West und Hafen Mitte in Aschaffenburg, „Wie geht es weiter
nach dem Bürgerentscheid“ (siehe Anlage 2 Abschlussprotokoll 7. Gespräch) sowie
-        die Verkehrsuntersuchungen der Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswegen mbH, Bochum,

zur Kenntnis.

Dies sind im Einzelnen:

a)        Verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26 in Aschaffenburg (im
Auftrag des Staatlichen Bauamtes), Schlussbericht vom März 2015 und
Schlussbericht vom Februar 2016 (mit Verkehrsprognose auf Basis des aktualisierten Verkehrsmodels). Diese Untersuchungen wurden am 22.06.2015 und am 15.12.2015 durch das Staatliche Bauamt im Bürgerhaus Nilkheim der Öffentlichkeit vorgestellt.

b)        Erweiterung der beiden verkehrstechnischen Untersuchung zum Ausbau
der B 26 von Brilon, Bondzio, Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Bochum, (im Auftrag der Stadt Aschaffenburg) April 2016;

2.        Für die Beurteilung von baulichen Veränderungen an der Darmstädter Straße im Stadtgebiet von Aschaffenburg werden folgende Zielsetzungen vorgeschlagen:



-        Gute und gesicherte Erreichbarkeit des Hafens mit seinen mehr als 2000 Arbeitsplätzen;

-        Verbesserung der Erschließung des Hafens durch den ÖPNV i. R. der Umsetzung des Nahverkehrsplans;

-        Dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B 469/BAB;

-        Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B26 auf die Knoten

       Hafen West/Waldfriedhof
Hafen Mitte/Schönbusch und
Sicherstellung der leistungsfähigen Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen Ost/Augasse;

-        Leistungsfähiger Ersatzbau für die Hafenbahnbrücke zwischen Hafen Mitte und Hafen Ost unter Berücksichtigung neuer Fußwege zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße;

-        Wiederaufbau der Pappelallee östlich der Hafenzufahrt Mitte und der Pappelreihe westlich Hafenzufahrt Mitte;

-     Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet

-        Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof;

-        Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss;


Zusätzlich ist als Ziel zu berücksichtigen:

       Geschwindigkeitsdämpfende Umgestaltung der Großostheimer Straße zwischen Lorbeerweg und Hafenbahnbrücke durch die Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen (auch zur Anbindung des Neubaugebietes Anwandeweg), Anlage von barrierefreien Bushaltestellen und Anlage von richtliniengerechten Radwegen.
       Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen an der Kreuzung Großostheimer Straße/ Obernburger Straße.

3.  Gegenstand der gutachterlichen Untersuchung zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten
     Ausbaus der B 26 im Stadtgebiet von Aschaffenburg sind 3 grundsätzliche Varianten

     -        Ausbau der B 26 zwischen Hafen West und Hafenbahn durch Ertüchtigung der Knoten
Hafen West und Hafen Mitte = Planfall 1
     -        Ausbau der B 26 zwischen Hafen West und Hafenbahn durch Ertüchtigung der
Knoten sowie zusätzlich des Ausbaus des Knotens Hafen Ost = Planfall 2
     -        Ausbau der B 26 zwischen Hafen West und Hafenbahn als 4-streifige Straße (sogenannte Planfeststellungslösung)
       
Alle diese Varianten enthalten keine Wand entlang des Schönbuschs

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der heutigen Diskussion und unter
      Beachtung der städtischen Zielsetzungen der Nr. 2 eine Stellungnahme an die
      Bundesstraßenbauverwaltung zum weiteren Fortgang der beabsichtigten Ausbauplanung der
      B 26 vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:11 Uhr