Änderung der Satzung der Stadt Aschaffenburg zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidssatzung); - Anpassung einzelner Regelungen in Folge eingetretener Rechtsänderungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 9pl/10/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Änderungen der Nummern 1 bis 5 der Änderungssatzung tragen geänderten Regelungen des Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sowie der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) Rechnung, insbesondere der Verringerung der Mindestaufenthaltszeit in der Gemeinde von bisher drei Monaten auf nunmehr 2 Monate zur Stimmrechtsausübung.
Die Änderungen der Nummern 6 und 7 tragen der Tatsache Rechnung, dass es weder im Europa-, noch Im Bundes- oder bayerischen Landes- und Kommunalwahlrecht noch einer Begründung für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins bedarf. Dieser sinnvollen Entwicklung wird nunmehr auch für Bürgerentscheide in der Stadt Aschaffenburg Rechnung getragen, so dass jede stimmberechtigte Person ohne weitere Voraussetzungen einen Wahlschein mit oder ohne Briefwahlunterlagen beantragen kann.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Aschaffenburg zur Durchführung von Bürgerbegehren und  Bürgerentscheiden vom 05.02.2007.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:11 Uhr