Neuerlass der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose und der Gebührensatzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.09.2016 ö Beschließend 11pl/10/11/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den zurückliegenden Jahren stieg der Bedarf an Unterbringungen von in Not geratenen Personen außerhalb der beiden städt. Obdachlosenunterkünfte in Hotels oder anderweitig angemieteten Wohnungen. Gründe hierfür sind entweder gesundheitlich Problematiken, die die Unterbringung in einer Sammelunterkunft ausschließen oder um Frauen mit und ohne Kinder, die in der Frauenunterkunft Leinwanderstrasse aufgrund Überbelegung nicht mehr untergebracht werden können. Daher wird es erforderlich, die bisherige Obdachlosensatzung durch eine allgemeiner gefasste Unterbringungssatzung zu ersetzen. Verbunden mit der neuen Gebührensatzung ist es sodann möglich, den entsprechenden Unterbringungsaufwand rechtsicher bei den Bewohnern bzw. den Kostenträgern (i.d.R. Jobcenter) geltend zu machen.

Die bisherigen Satzungen für das Übergangswohnheim und dem Übernachtungsheim sowie die Gebührensatzung für das Übergangswohnheim verlieren mit Inkrafttreten dieser neuen Satzungen ihre Gültigkeit. Die dort jeweils enthaltenen spezifischen Regelungen werden in Hausordnungen überführt.

Es wird empfohlen der neuen Unterbringungssatzung sowie der Gebührensatzung zuzustimmen.

.Beschluss: 1

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer vom 18.09.2016 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
1. Der Satzung für die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen in Unterkünften in der vorgelegten Fassung mit Stand 19.09.2016 (Anlage 5) wird zugestimmt.

2. Der Gebührensatzung für Unterkünfte, in denen Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Personen untergebracht sind, in der vorgelegten Fassung mit Stand 02.09.2016 (Anlage 6) wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:11 Uhr