Aufgaben und Organisation des Fahrradforums
Mit Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes beendete der Arbeitskreis Radverkehr seine beratende Tätigkeit bei der Erarbeitung des Konzeptes.
Eine Empfehlung, die im Radverkehrskonzept formuliert wurde, war, den Arbeitskreis als Koordinations- und Kooperationsgremium zur Begleitung der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes als dauerhafte Institution einzurichten.
Das neue Fahrradforum soll die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes kontinuierlich begleiten. Im September 2015 tagte daher der erste Arbeitskreis Fahrradforum in seiner konstituierenden Sitzung, in der die Geschäftsordnung zur Vorlage im Stadtrat beschlossen wurde.
Die Geschäftsordnung legt die grundlegende Struktur und Arbeitsweise des Fahrradforums fest.
Das Fahrradforum soll im Regelfall zweimal im Jahr tagen. Hauptaufgabe soll sein, den Planungs und Verkehrssenat in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen zu beraten. Planungen und Untersuchungen zu Maßnahmen des Radverkehrs, die umfassende Auswirkungen auf die Stadt haben, werden ebenfalls in dem Fahrradforum vorgestellt und besprochen werden.
Das Fahrradforum setzt sich zusammen aus Vertretern der Politik, der Verwaltung, der Polizei sowie aus Vertretern von Organisationen und Verbänden (z.B. ADFC, VCD}, die einen Bezug zur rad-verkehrlichen Gestaltung der Stadt haben (siehe hierzu § 3 der Geschäftsordnung}.
Anpassung der Geschäftsordnung
Am 12.04.2016 wurde die Geschäftsordnung dem Planungs- und Verkehrssenat vorgelegt. Mit einigen wenigen Korrekturvorschlägen des Planungs- und Verkehrssenates wurde diese mit zwei Gegenstimmen beschlossen.
Eine Kommunalaufsichtsbeschwerde vom 19.04.2016 von Herrn Stadtrat Johannes Büttner zur Einrichtung des "Fahrradforums" erging an die Regierung von Unterfranken. Inhalt des Beschwerdeschreibens war zum einen der fehlende Plenumsbeschluss zur Einrichtung des Fahrradforums zum anderen ein aus seiner Sicht möglichen Gesetzesverstoß bei der Auswahl der stimmberechtigten Mitglieder.
Am 29.04.2016 wurde die Geschäftsordnung mit den Änderungen aus dem PVS erneut im Fahrradforum vorgestellt und einstimmig angenommen. Mit der Einschränkung, dass zur Kommunalaufsichtsbeschwerde der Kommunalen Initiative i.S. Stimmberechtigung noch eine Stellungnahme der Regierung von Unterfranken aussteht. Über die Stellungnahme der Regierung wird das Fahrradforum in der nächsten Sitzung unterrichtet werden. (siehe Protokoll Fahrradforum vom 29.04.2016}
Die nächste Sitzung soll am 14.10.2016 stattfinden.
Am 06.07.2016 erfolgte eine Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zu der Beschwerde
(siehe Anlage: Antwortschreiben der Regierung).
Stellungnahme der Regierung
Zum fehlenden Plenumsbeschluss erklärt die Regierung, der Stadtrat habe dem Planungs- und Verkehrssenat die Beschlussfassung für den Bereich Planung und Verkehr allgemein übertragen. Dies beinhaltet auch das Recht, sich im Rahmen seiner Zuständigkeit ein Beratungsgremium in Form des Fahrradforums zu schaffen.
ln § 2 der Geschäftsordnung des Fahrradforums wurde in der Aufgabenbeschreibung jedoch fälschlicherWeise formuliert, dass Aufgabe des Fahrradforums die Beratung des Stadtrates in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen sei. Der Begriff "Stadtrat" wurde hier als allgemeiner Begriff gewählt, im Besonderen war jedoch der Planungs- und Verkehrssenat gemeint.
Die Regierung weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass der Planungs- und Verkehrssenat nicht befugt ist, ein Beratungsgremium für den Stadtrat zu bilden. Durch die allgemeine Bezeichnung "Stadtrat" kommt es hier zu Missverständnissen.
Es war jedoch in keiner Weise beabsichtigt, hier Zuständigkeiten zu ändern. Das Fahrradforum soll dem Planungs- und Verkehrssenat in seinem Zuständigkeitsbereich Planung und Verkehr
beratend zur Seite stehen.
Um dieses Missverständnis zu beheben, soll die Geschäftsordnung wie folgt geändert werden:
§ 2 Aufgaben
Das Fahrradforum hat die Aufgabe, der Stadtrat den Planungs- und Verkehrssenat in allen den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen zu beraten. Der Stadtrat Der Planungs und Verkehrssenat sollte in allen Fragen des Radverkehrs eine Bewertung des Fahrradforums einholen. [...]
Im Antwortschreiben der Regierung wird weiter erläutert, dass das Fahrradforum den Status eines Beirates ohne Entscheidungsgewalt hat. Derartige Gremien müssen nicht wie Ausschüsse zusammengesetzt sein, haben aber auch nicht die gleichen Befugnisse sondern lediglich empfehlende Funktion. Der Stadtrat bzw. Planungs- und Verkehrssenat ist nicht an diese Empfehlungen gebunden.
Als problematisch wird von der Regierung gesehen, dass unter§ 3 "Zusammensetzung und Mitgliedschaft" der Planungs- und Verkehrssenat Mitglieder des Stadtrats bestimmt, die aber nicht Mitglieder des Planungs- und Verkehrssenats sind. Damit wird laut Regierung in die Organisationshoheit des Stadtrates eingegriffen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, die Satzung in § 3 Abs. 1 Buchst. d) wie folgt zu ändern:
d) VertreternVertreterinnen des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg, wobei
aa) die stärksten Stadtratsfraktionen je zwei Personen und
bb) alle sonstigen Stadtratsfraktionen und Gruppen des Stadtrates je eine Person entsenden können.
Eine Entsendung sonstiger, nicht dem Stadtrat angehörender Personen, als Vertreter/innen der
Fraktionen/Gruppen des Stadtrates ist zulässig.
Somit wird die aktive Beteiligung der Mitglieder von allen Gruppierungen des Stadtrates im
Fahrradforum vereinfacht.
Den Vorsitz des Fahrradforums über nimmt der/die Oberbürgermeister/in. Um alle Referate der Verwaltung im Fahrradforum vertreten zu haben, ist es ebenso erforderlich den/die 2. und 3. Bürgermeister/in in Form seiner/ihrer Funktion als Referatsleiter/in als Mitglieder im Fahrradforum zu benennen.
Weiter äußert sich die Regierung zu der Zusammensetzung des Gremiums wie folgt:
"Bei der Tätigkeit des Gremiums geht es nicht um eine kommunalpolitisch geprägte Vorberatung, sondern ausschließlich um die sachliche Erarbeitung von fachlich fundierten Stellungnahmen." Daher sieht die Regierung es als sinnvoll an, dass dabei auch die zuständigen städtischen Stellen der Stadtverwaltung ihre Fachkenntnisse einbringen und auch die Empfehlungen in Form eines Stimmrechtes beeinflussen können.
Die Verwaltung sieht sich weiterhin in der Pflicht, Planungen auf ihre Wirtschaftlichkeit und fachliche wie rechtlich richtige Ausführung zu prüfen und dem Stadtrat bzw. den Ausschüssen, eine Empfehlung zu den Planungen abzugeben. Dies wird vom Stadtrat bzw. den Ausschüssen auch in jeder Sitzung eingefordert.
Auch bei beratenden Gremien wie dem Fahrradforum sollte die Verwaltung ihren Pflichten nachkommen können. Daher sieht die Verwaltung es als unbedingt erforderlich an, im Fahrradforum ihre Überlegungen einbringen zu können, dort die Vorschläge anderer Mitglieder zu bewerten und immer auf eine gemeinsame Empfehlung an den Planungs- und Verkehrssenat hinzuarbeiten.
Dies verhindert, dass im Nachgang Empfehlungen aus dem Fahrradforum aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen von der Verwaltung problematisiert oder gar revidiert werden müssen. Aus diesem Grund ist es vorteilhaft, den betroffenen Fachämtern und städtischen Betrieben auch im Fahrradforum Stimmrecht zu geben.
Im Übrigen orientiert sich die in der Geschäftsordnung niedergelegte Arbeitsweise des Fahrradforums an dem seit vielen Jahren von der Stadt Aschaffenburg erfolgreich praktizierten und zu guten Ergebnissen führenden Vorgehen bei der Installierung von Beratungsgremien des Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse.
Daher empfiehlt die Verwaltung das Stimmrecht der Mitglieder aus§ 3 Abs.1 Buchst. e) und f) der
Geschäftsordnung beizubehalten.
Anlagen
- Entwurf der Geschäftsordnung des Fahrradforums in seiner geänderten Form vom 31.8.2016
- Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zur Beschwerde von Herrn Stadtrat Johannes
Büttner
- Protokoll der 1. Sitzung des Fahrradforums
- Protokoll der 2. Sitzung des Fahrradforums