Aufstellung einer Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klinikum; - Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligungen - Bericht über die Beteiligungen der Behörden und die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2016 ö Beschließend 2pvs/10/2/16
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.10.2016 ö Beschließend 9pl/12/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt im Bereich nordöstlich des Klinikums Aschaffenburg die Errichtung einer Psychiatrischen Klinik.
Der überwiegende Teil des dafür vorgesehenen Baugrundstückes befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Baugenehmigung zu schaffen, hat die Stadt Aschaffenburg in diesem Bereich den Flächennutzungsplan geändert: Die bisher dort dargestellte Nutzungsart Fläche für die Landwirtschaft wurde in Sonderbauflächen der Zweckbestimmung Klinikum und in Flächen für Wald umgewandelt.
Da sich beim Bau der Psychiatrischen Klinik Eingriffe in Natur und Landschaft nicht gänzlich vermeiden lassen, liegt ungeachtet der erforderlichen und vorgesehenen naturschutzrechtlichen Ausgleichmaßnahmen eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Daher ist es für die Rechtssicherheit künftiger Baugenehmigungen erforderlich, das geplante Baugrundstück in planungsrechtlicher Hinsicht zum Innenbereich zu entwickeln.
Da das für den Bau der Psychiatrischen Klinik bestimmte Grundstück von der baulichen Nutzung des angrenzenden Klinikums geprägt wird, kann das Baurundstück aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB durch Gemeindesatzung als einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, d. h. den planungsrechtlichen Innenbereich, den das Klinikum offensichtlich darstellt, einbezogen werden. Danach kann die Baugenehmigung auf der Grundlage des § 34 BauGB erteilt werden. Mit dieser Satzung wird zugleich auch der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich festgesetzt.
Die Verwaltung hat eine solche Satzung ausgearbeitet und damit die gem. § 13 BauGB erforderliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Aufgrund von Auflagen und Bedingungen, unter denen die Regierung von Unterfranken am 14.03.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987/31 erteilt hat, musste die Einbeziehungssatzung ergänzt und die beiden vorgenannten Verfahrensschritte wiederholt werden.
Die Ergebnisse dieser Verfahrensschritte sind in den Berichten der Verwaltung vom 31.08.2016 über die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB von Entwürfen zur Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum und über die Ergebnisse der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie über die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände zusammengefasst.
Nach Beschlussfassung über die während dieser Verfahrensschritte eingegangenen Anregungen und Bedenken kann die Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum beschlossen, amtlich bekanntgemacht und damit rechtsverbindlich werden.

.Beschluss:

I.
1.        Die Berichte der Verwaltung vom 31.08.2016 über die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB von Entwürfen zu einer Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum und über das  Ergebnis der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände werden zur Kenntnis genommen.

2        Die mit den Schreiben der Polizeiinspektion Aschaffenburg vom 10.07.2016 und 20.05.2015 vorgebrachten Bedenken werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen nicht berücksichtigt.

3.        Die mit Schreiben vom 13.07.2016 und mit E-Mail vom 12.01.2016 jeweils des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie die mit Schreiben vom 08.06.2016, 11.01.2016 und 01.06.2015, jeweils des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vorgebrachten Bedenken werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen nicht berücksichtigt.

4.        Die mit den Schreiben vom 23.12.2015 und 15.06.2016 des Amtes für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten vorgebrachten Anregungen werden zur Kenntnis genommen und aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.

5.        Die in den Schreiben vom 22.12.2015 und vom 15.06.2016 des Landratsamtes Aschaffenburg – Gesundheitsamt – Infektionsschutz und Umwelthygiene enthaltenen Hinweise werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen so weit berücksichtigt, wie dies in einer Abrundungssatzung möglich ist.

6.        Die in den Schreiben der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH vom 23.06.2016 und vom 11.01.2016 enthaltenen Annahmen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.

7.        Die mit Schreiben vom 08.12.2015 des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung gegebenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.

8.        Die mit den Schreiben vom 01.06.2016 und vom 07.12.2015 der Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern gegebenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und aus den im Be-schluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.

9.        Die mit den Schreiben vom 20.07.2016 und vom 20.01.2016 der Stadt Aschaffenburg – Tiefbauamt gegebenen Hinweise und Anregungen werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.

10.        Die in den Schreiben vom 15.12.2015 der Integrierten Leitstelle beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie den Schreiben vom 14.07.2016, 07.01.2016 und 17.05.2015 der Feuerwehrbereitschaft Aschaffenburg enthaltenen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen berücksichtigt.

11.        Die in den Schreiben vom 08.12.2015 und 07.06.2016 des Marktes Goldbach vorgebrachte Anregung wird zur Kenntnis genommen. Sie können jedoch aus den Gründen, die in den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegt sind, im vorliegenden Verfahren nicht berücksichtigt werden.

12.        Die mit Schreiben vom 05.07.2016 und vom 21.01.2016 der Gemeinde Haibach vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden aus den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen nicht berücksichtigt.

13.        Die in den Schreiben vom 14.07.2016, 26.07.2016, 30.12.2015 und 19.01.2016 der unteren Naturschutzbehörde enthaltenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und aus den Gründen, die in den im Beschluss 1 genannten Berichten dargelegt sind, berücksichtigt bzw. in die Begründung der Abrundungssatzung aufgenommen.

14. Der mit Schreiben vom 06.06.2016 des Referates A IV des Landesamtes für Denkmalpflege gegebene Hinweis wird aus den in Beschluss 1 genannten Berichten dargelegten Gründen nicht berücksichtigt.
15. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nrn. 18 Buchst. b, 20 und 25, § 9 Abs. 1a des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1.722) sowie Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl S. 458) die Abrundungssatzung für den Bereich Klinikum vom 31.08.2016 und billigt deren Begründung gleichen Datums.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2016 11:42 Uhr