Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Ortskern Damm - Aufnahmeantrag - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2017 und die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.11.2016 ö Beschließend 7pl/14/7/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 03.12.2013 der Neuausweisung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Damm (Bereich um Müllerstraße, Burchardtstraße, Mittelstraße, Schillerstraße) zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB einzuholen.

Nach Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde das Büro Neu, Darmstadt, mit der zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen und der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beauftragt. Derzeit erfolgt die Bestandsaufnahme. Als nächster Schritt ist eine Umfrage unter den Grundstückseigentümern und den Gewerbetreibenden im Untersuchungsgebiet geplant.

Es ist davon auszugehen, dass die Untersuchung in der 1. Jahreshälfte 2017 abgeschlossen wird, sodass der Stadtrat bis zur Sommerpause über den Erlass einer Sanierungssatzung entscheiden kann. Bereits jetzt kann der Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt werden, um zu gewährleisten, dass bereits im Jahr 2017 Mittel für erste Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.

Für das Jahr 2017 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Maßnahmen gemäß IHK:

Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept abzuleiten. Derzeit sind die Ergebnisse nicht bekannt, sodass keine konkreten Projekte benannt werden können. Dennoch werden pro Jahr 50.000 € förderfähige Kosten angemeldet, um bei Bedarf kurzfristig Förderanträge (z. B. für Umbaumaßnahmen in der Schillerstraße) einreichen zu können. Die genauen Maßnahmen und Kosten ergeben sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen.

-        Quartiersmanagement:

In einem Sanierungsgebiet ist ein Quartiersmanagement einzurichten. Dieses soll zum 01.10.2017 installiert werden. Im Gegenzug wird das Quartiersmanagement im Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ zum 30.09.2017 beendet.

-        Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 1 1/4 Jahren sollen 19.000 € bereitgestellt werden (entspricht einem Ansatz von 30.000 € für 2 Jahre).



Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2018 durchgeführt (Haushaltsjahr 2018), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2017). Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme.

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die in den Jahren 2014 und 2015 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen bei. Die Vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass weder ein Verwendungsnachweis hierfür noch Anträge auf die Bewilligung von Einzelmaßnahmen eingereicht werden konnten.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg stellt den Antrag, das Untersuchungsgebiet „Ortskern Damm“ als neue
Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2017 „Soziale Stadt“ aufzunehmen.

Die in der Anlage 5 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Damm“ - für das Jahr 2017 sowie für die Fortschreibungsjahre 2018 - 2020 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2017 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2018 - 2020 nach den Werten im Jahresantrag 2017 fortzuschreiben.

II. Angaben zu den Kosten:

Es entstehen keine direkten Kosten. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2017 18:47 Uhr