Mit Bauantrag vom 05.10.2016, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 24.10.2016, beantragt die Firma Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 8 WE (Wohnungsgröße zwischen 58 qm und 81 qm) mit oberirdisch nachgewiesenen Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg.
Nach Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 26.10.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 4/7 „Mattstraße“, welcher als Gebietsart „Mischgebiet“ festsetzt, sodass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.
Das Vorhaben entspricht nicht vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplans, weshalb verschiedene Befreiungen erforderlich sind.
1. Die Befreiung wird derart erteilt, dass die Stellplätze mit 24 qm außerhalb der überbaubaren Flächen liegen dürfen.
2. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird eine Befreiung derart erteilt, dass 3 der 4 Dachbalkone mit insgesamt 8 qm außerhalb der Baugrenzen liegen dürfen.
3. Von der Festsetzung „Aufenthaltsräume nur an der lärmabgewandten Seite der Würzburger Straße“ wird eine Befreiung für Räume gewährt, die auch an der Würzburger Straße für den Aufenthalt von Menschen dienen. Diese Abweichung wird durch die Forderung des Einbaus von Fenstern der Lärmschutzklasse II mit Schalldämmmaß von mind. 37 dB kompensiert. Zudem ist von dem Bauherrn eine geprüfte schalltechnische Berechnung vorzulegen.
Die genannten Befreiungen berühren ausweislich der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes nicht die Grundzüge der Planung und sind mit den öffentlichen Belangen und dem Nachbarschutz vereinbar.
Gemäß § 5 Abs. 6 der Garagenstellplatz- und Abstellplatzsatzung ist zusätzlich ein zweiter hochstämmiger Laubbaum auf der Rasenfläche zu pflanzen. Die im Freiflächenplan eingezeichneten Grünflächen sind als Vegetationsflächen herzustellen und zu bepflanzen. Für das Bauvorhaben wird ein Kinderspielplatz von 50 qm nachgewiesen. Diese Spielplatzfläche ist formal ausreichend für 8 Wohnungen (erforderlich: 595 qm Wohnfläche : 25 x1,5 = 36 qm), erreicht jedoch nicht das festgelegte Mindestmaß von 60 qm. Es wird daher der Nachweis gefordert, dass die Spielfläche auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr. 6147 mitgenutzt werden kann und zugunsten des Bauvorhabens Würzburger Straße xxx sowie für die Stadt Aschaffenburg dinglich gesichert wird.
Für das Bauvorhaben ist die neue Stellplatzsatzung anzuwenden, die ab dem 16.04.2016 in Kraft getreten ist. Für 8 Wohnungen bis 100 qm ist jeweils ein Stellplatz erforderlich, somit sind es 8 Stellplätze. Diese werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
An Fahrradabstellplätzen ist je 50 qm Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Daraus ergibt sich folgende Anzahl von Fahrradabstellplätzen: 596,54 qm Wohnfläche : durch 50 = 12 Fahrradabstellplätze. Hiervon werden seitlich des Gebäudes in Höhe der Durchfahrt 7 Fahrradabstellplätze sowie im Hofbereich 5 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Von den erforderlichen 12 Fahrradabstellplätzen sind alle überdacht.
Zur Sicherung der Pflanzung von 2 hochstämmigen Laubbäumen sowie der Versickerungsfläche wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx Euro vorgeschlagen.
Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx Euro vorgeschlagen.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.