Wirtschaftsplan 2017 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE);
- Ermächtigung des Gesellschaftervertreters
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.01.2017
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 16 des Gesellschaftsvertrages der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) ist der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsplan der ABE zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschafter der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH. Der Stadtrat wird deshalb gebeten, den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) den Wirtschaftsplan 2017 zur Kenntnis zu nehmen.
Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Wirtschaftsplan 2017 der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 2.072.000,-- €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 1.715.000,--
€ (Anlage 10).
Ein Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder- und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 13.12.2016 gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 liegt vor.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2017 11:02 Uhr