Umbau eines Mehrfamilienhauses durch die Firma T. Schreck GmbH, Fl.-Nr. 100, Gemarkung Aschaffenburg, Dalbergstraße 71, BV-Nr. 20160200


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.01.2017 ö Beschließend 3uvs/1/3/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.07.2016 beantragt die T. Schreck GmbH den Umbau eines Mehrfamilienhauses auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Dalbergstr. xx.
Geplant ist der Umbau des Mehrfamilienhauses mit einem Mansarddach und Zwerchhaus und zwei Balkonen auf der Westseite, sowie eine Neugestaltung und -gliederung der Fassade. Auf der Ostseite (Rückseite) werden die vorhandenen Balkone an der südlichen Grundstücksgrenze bis auf die Höhe des bisher obersten Balkons baulich geschlossen und im Dachgeschoss zwei kleine Dachgauben aufgesetzt. An der nördlichen Grundstücksgrenze werden im Bereich der bereits vorhandenen massiven Grenzmauer zum Nachbargrundstück Erweiterungen der bisherigen Wohnungen bis zur Höhe des 3. Obergeschosses geschaffen. Auf Höhe des 4. Obergeschosses wird ein Steg zur gegenüberliegenden, in den Hang integrierten Gartenterrasse geschaffen. Die Dachterrasse an der Grundstücksgrenze wird extensiv begrünt. Sämtliche neu errichtete bauliche Anlagen an der nördlichen Grundstücksgrenze erreichen in der Höhe maximal die Höhe der bereits vorhandenen Grenzmauer. Lediglich die extensiv begrünte Dachterrasse überragt die vorhandene Grenzmauer um 0,30 m. Diese wird allerdings in gleichem Abstand von der Grundstücksgrenze abgerückt.

Gem. Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 28.07.2016 liegt das Baugrundstück außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist demnach als Vorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB) zu beurteilen. Die bisherige Nutzungsart wird nicht verändert und entspricht der Eigenart der näheren Umgebung, welche als allgemeines Wohngebiet (WA) zu beurteilen ist. Die GRZ bleibt mit 0,55 unverändert. Die GFZ erhöht sich leicht von 2,7 auf 2,9. Trauf- und Firsthöhen bleiben unverändert.


Das Objekt Dalbergstraße xx fällt unter den Schutz eines Ensembles, gem. Art. 1 Abs. 3 DSchG. Die Vorgaben, gem. Stellungnahmen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 04.10. und 06.12.2016 wurden in den nachgereichten Tekturplänen berücksichtigt. Hiernach wurde insbesondere das Zwerchhaus verkleinert und eine Auflage zur Dacheindeckung in die Baugenehmigung aufgenommen.

Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge können auf dem Baugrundstück nicht nachgewiesen werden, sind gem. der Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung allerdings für Bauvorhaben im Kernbereich der Innenstadt nicht erforderlich. Ein Ablösebetrag kann folglich nicht erhoben werden.

Fahrradabstellplätze können in dem Bestandsgebäude nicht nachgewiesen werden.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist der Umbau des Mehrfamilienhauses, unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Genehmigung für den Umbau des Mehrfamilienhauses vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Bauantrag zum Umbau eines Mehrfamilienhauses durch die T. Schreck GmbH auf dem Baugrundstück Fl. Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Dalbergstr. xx in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet
II. Angaben zu den Kosten:
               
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 13.03.2017 11:04 Uhr