Veranstaltung nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); - Unten am Fluss 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.03.2017 ö Beschließend 5uvs/3/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Veranstaltung Unten am Fluss hat sich aus dem Projekt Mainufer entwickelt und wurde früher in Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Leistungen, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Herrn xxx durchgeführt. Bei dem Bereich Perth- Inch handelt es sich nicht um eine Veranstaltungsfläche. Grundsätzlich soll die Fläche daher nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf die Historie der Veranstaltung und unter Berücksichtigung, dass es sich bei dem Veranstalter um einen Verein handelt, kann die Fläche nach Ansicht der Verwaltung ausnahmsweise genutzt werden.
Es handelt sich um eine „Umsonst und Draußen“ Veranstaltung am Mainufer, von 12 bis 22 Uhr mit elektronische Deep-Disco-House-Musik. Veranstalter ist die Musik-Kunst und Kulturinitiative Aschaffenburg e. V. Das Angebot richtet sich an Familien und vorwiegend junge Leute. Geplant sind neben dem Musikpavillon auch diverse Aktionsflächen z. B. Hüpfburg.
Seitens des Veranstalters wird mit insgesamt etwa 2.500 Personen gerechnet; maximal etwa 1.500 Personen zeitgleich.
Die Veranstaltung und das Veranstaltungsgelände sind wetteranfällig, so dass der Veranstalter die Option benötigt, die Veranstaltung witterungsbedingt zu verlegen. Das Volksfest ist hiervon nicht betroffen. Soweit die Fläche insbesondere durch die Baumaßnahmen des Regenüberlaufbeckens oder Umgestaltungen des Mainufers nicht zur Verfügung gestellt werden können, besteht kein Anspruch. Durch die Ausweichtermine sollte aber die Möglichkeit bestehen, dass die Veranstaltung durchgeführt werden kann.
Für die Veranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben, die gaststättenrechtliche Versorgung erfolgt nicht allein über den Verein. Zum Antrag wurden verschiedene Ämter, Behörden und Stellen beteiligt. Grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht, insbesondere, da diese um 22:00 Uhr endet.
Im Vorjahr gab es keine Lärmbeschwerden. Von der Polizei wurde festgestellt, dass es sich um eine Veranstaltung mit sehr wenig polizeilich relevanten Einsatzsachverhalten handelt.
Nach Ausschöpfung der 18. Tage für seltene Ereignisse sind für diese Veranstaltung die normalen Immissionsrichtwerte einzuhalten. Über Auflage ist die Einhaltung der Werte zu überwachen und zu protokollieren.
Für die Genehmigung der Veranstaltung werden kostendeckende Verwaltungsgebühren erhoben.

.Beschluss:

I. Der Durchführung einer Veranstaltung „Unten am Fluss“ im Mai (06.05., 20.05. oder 27.05) auf den Mainwiesen Perth Inch wird zugestimmt.

II. Soweit der Termin im Mai witterungsbedingt nicht möglich ist, wird einem Ersatztermin im Juni zugestimmt. (Alternativ: 03.06. oder 10.06.)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2017 10:46 Uhr