Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg - SpoFörStAB -; Bayer. Landessportverband e.V. - BLSV - Sportkreis Aschaffenburg; Zuschuss zu den Verwaltungskosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 1. Sitzung des Sportsenates 30.05.2017 ö Beschließend 4sps/1/4/17
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2017 ö Beschließend 7pl/7/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Dem Sportkreis Aschaffenburg des Bayer. Landessportverbands e.V. – BLSV – wurde entsprechend der Beschlüsse des Sportsenats vom 24.04.2002, 21.11.2006, 20.10.2010 und 22.10.2014 ein jährlicher Zuschuss zu den Verwaltungskosten in Höhe von 1.500,00 € gewährt. Die Zuschussgewährung ist bis zum Jahr 2018 befristet.

Der Sportkreis Aschaffenburg des BLSV berät und unterstützt die Aschaffenburger Sportvereine in vielen Bereichen des Sports (z.B. Beratung bei Baumaßnahmen u.ä.).

Mit Einführung der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg  - SPoFörStAB - zum 01.01.2017 sind alle bisher geltenden Regelungen zur Förderung des Sports außer Kraft getreten (§ 8 Unterabsatz 2 SpoFörStAB).

Es wird vorgeschlagen, dem Sportkreis Aschaffenburg des BLSV weiterhin einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten in Höhe von 1.500,00 € zu gewähren und dementsprechend folgenden Satz in § 8 Unterabsatz 2 der SpoFörStAB einzufügen:

Der Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 22.10.2014 über die Regelung des Zuschusses zu den Verwaltungskosten des Bayer. Landessportverbands e.V. – BLSV – wird weiterhin angewandt.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.

.Beschluss:

I. In § 8 Unterabsatz 2 der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg – SpoFörStAB – wird folgender Satz eingefügt:

Der Beschluss des Sportsenats des Stadtrats vom 22.10.2014 über die Regelung des Zuschusses zu den Verwaltungskosten des Bayer. Landessportverbands e.V. – BLSV – wird weiterhin angewandt.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.

II. Angaben zu den Kosten:                                                                        

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:20 Uhr