Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 08.12.2016 beantragte der Bauherr Peter Gemeinhardt GmbH & Co.KG den Neubau eines Parkdecks mit 44 Stellplätzen für das Hotel Wilder Mann auf dem Baugrundstück xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Löherstraße 51 in 63739 Aschaffenburg.
Geplant ist die Neuerrichtung eines zweigeschossigen Parkdecks mit 44 Stellplätzen. Die Zufahrt erfolgt über die Löherstraße zwischen dem neu zu errichtenden Parkdeck und dem Hotel Wilder Mann. Das geplante Parkdeck verfügt über Abmessungen von ca. 24 m auf 24 m. Für die Errichtung muss der, sich im rückwärtigen Grundstücksbereich befindliche Hang auf einer Länge von ca. 24 m und einer Tiefe von ca. 6 m abgegraben und abgefangen werden. Das Hanggrundstück befindet sich in städtischem Eigentum. Das Garten- und Friedhofsamt hat sich in seiner Stellungnahme vom 09.03.2017 zu dem Eingriff geäußert. Hiernach müssen ca. 6 Bäume mit einem Stammdurchmesser größer 30 cm gefällt werden und es entfällt ca. 50 % der bisher vorhandenen Grünmasse. Die Zustimmung wurde unter dem Vorbehalt erteilt, dass eine entsprechende Fassadenbegrünung zum Ausgleich des Eingriffes erfolgt.
Gemäß den vorliegenden Planunterlagen wird das Parkdeck zur Löherstraße hin eingegrünt. Im Sockelbereich wird auf der gesamten Länge des Parkdecks eine Kirschlorbeerhecke gepflanzt. Im Bereich der Fundamente des Gebäudes ist ein mindestens 75 cm breiter Pflanzstreifen für die Sockelbepflanzung von jeglicher Bebauung freizuhalten. Auf der Fassade werden 3 stilisierte Bäume dargestellt. Auf der Brüstung des Parkdecks werden im Bereich der Lamellenverkleidungen 3 Pflanztröge mit den Abmessungen von je ca. 4,70 m auf 45 cm und einer Tiefe von 60 cm errichtet. Diese werden mit Bepflanzungen bestückt, welche die Baumkronen der stilisierten Bäume bilden. Die entsprechende Bepflanzung wurde mit dem Garten- und Friedhofsamt abgestimmt. Der Baumberater wurde hinsichtlich der Gesamtbaumaßnahme eingeschaltet. Zur Sicherung der Fassadenbepflanzung im Sockelbereich wird eine Sicherheitsleistung von xxx€ für die Bepflanzung im Brüstungsbereich i.H.v. xxx gefordert.
Das Sachgebiet Liegenschaften der Stadtkämmerei wurde bezüglich des durch den Bauherrn von der Stadt Aschaffenburg noch zu erwerbenden Geländestreifens aus dem Grundstück xxx, Gemarkung Aschaffenburg) mit einer Breite von ca. 7,36 m beteiligt (Fläche: ca. 210 m²). Eine Veräußerung kann erfolgen, soweit der Umwelt- und Verwaltungssenat die beantragte Baugenehmigung für dieses Bauvorhaben freigibt. Einzelheiten zur Grundstücksveräußerung müssen noch festgelegt werden und sind nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Gem. Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Baugrundstück innerhalb des Bebauungszusammenhangs und damit im Innenbereich (§ 34 BauGB). Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Als Auflage wurde eine Fassadenbegrünung gefordert.
Die unmittelbar angrenzende Kapelle des ehemaligen Katharinenspitals (D-6-61-000-159) steht unter Denkmalschutz, ist durch die Baumaßnahme jedoch nicht direkt berührt. Die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege wurden beteiligt. Die Zustimmung wurde unter der Auflage erteilt, dass die Farbgebung sich in die umliegende Bebauung einfügt und eine Eingrünung erfolgt.
Darüber hinaus befindet sich das geplante Parkdeck im Bereich des Bodendenkmals „Untertätige Siedlungsteile des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der Unterstadt von Aschaffenburg (D-6-6020-0169)“ sowie im Bereich der Grundmauern des früheren Katharinenspitals. Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine gesonderte denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 DSchG (Bodeneingriffe im Bereich von Bodendenkmälern) einzuholen.
Hinsichtlich der Abstandsflächen sind zwei Abweichungen erforderlich. An der östlichen Grundstücksgrenze zur Kapelle des ehemaligen Katharinenspitals hin, vermindert sich die Abstandsfläche von 6,30 m um 2,30 m auf ca. 4 m. Gem. Planunterlagen wird hier eine Brandwand errichtet, welche einen Brandüberschlag verhindert. An der westlichen Grundstücksgrenze überdecken sich die Abstandsflächen des Hotels Wilder Mann und des Parkdecks. Der Mindestabstand von 5 m zur Verhinderung eines Brandüberschlages wird eingehalten. Im Übrigen befindet sich das Bauvorhaben im Bereich der historischen Altstadt. Durch die dort übliche, historisch bedingte enge Bebauungssituation ergeben sich regelmäßig verminderte Abstandsflächen, bzw. geschlossene Bauweisen. Eine Reduzierung der notwendigen Abstandsflächen – unter Wahrung der Anforderungen des Brandschutzes - erscheint vor diesem Hintergrund vertretbar.
Das Baugrundstück befindet sich am Rand eines durch den Main hochwassergefährdeten Bereichs. Vor Beginn der Bauarbeiten ist ein schriftlicher Nachweis darüber vorzulegen, ob das geplante Bauvorhaben überschwemmungsgefährdet ist und hierdurch negative Auswirkungen für Dritte, insbesondere Nachbargebäude entstehen.
Hinsichtlich des Eingriffes in die Vegetation des Hangs wurde die Untere Naturschutzbehörde beteiligt. In der Stellungnahme vom 25.04.2017 teilte diese hierzu mit, dass der Hangbereich Teil des Biotops Nr. 1287-004 „Friedhof in der Kernstadt und Großbäume auf dem Jüdischen Friedhof“ sei. Bei der Teilfläche (FT) 004 handelt es sich um den Friedhof in der Aschaffenburger Innenstadt.
Biotopbeschreibung: „Der Friedhof ist durch Natursteinmauern, Eiben- und Hainbuchen-Hecken, Efeu-Flächen, Staudenbeete, Rasenstreifen und Solitärbäume anspruchsvoll gestaltet. Nach Nordwesten hin fällt das Gelände über eine Böschung steil ab. Auf der Böschung stockt eine waldartige Vegetation, in deren Baumschicht der Berg-Ahorn vorherrscht. Eine Strauchschicht ist kaum entwickelt, den Unterwuchs bildet Efeu.“
Eine abschließende Stellungnahme durch die Untere Naturschutzbehörde kann erst dann abgegeben werden, sobald und soweit eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vorgelegt wird. Die Baugenehmigung steht daher unter der Bedingung, dass mit den Bauarbeiten erst dann aufgenommen werden darf, soweit die saP vorgelegt wird und die dort enthaltenen Auflagen eingehalten werden.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.