Änderung der Abfallwirtschaftssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werksenates, 22.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 22.06.2017 ö Vorberatend 2ws/3/2/17
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2017 ö Beschließend 7pl/8/7/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit Einführung der Biotonne in Aschaffenburg gibt es vor allem im Sommer gelegentliche Klagen über Geruchsbelästigungen. Dies hat neben verschiedenen Tipps zum richtigen Umgang mit Bioabfällen dazu geführt, dass die Biotonnen im Sommer wöchentlich entleert werden.

Hersteller der Abfallbehälter haben mit verschiedenen Herangehensweisen und unterschiedlichem Erfolg ebenfalls versucht, zu Verbesserungen beizutragen. Der Entsorgungsbetrieb hat diese Entwicklungen immer wieder auch in der Praxis erprobt.

Als ausgereift und mit positivem Ergebnis gelten spezielle Bio-Filterdeckel, die in einer Kassette ein spezielles aktives Biofiltermaterial enthalten, wodurch die Gerüche deutlich reduziert werden.

Immer wieder gibt es aus der Bevölkerung Nachfragen nach Möglichkeiten, Geruchsbelästigungen weiter zu reduzieren.

Daher möchte der Entsorgungsbetrieb diese Bio-Filterdeckel als Zusatzservice anbieten. Für die Bereitstellung von Bioabfall-Gefäßen mit Bio-Filterdeckel soll ein jährlicher Zuschlag von 12,60 € je Gefäß erhoben werden.

Die Satzungsänderung zu diesem Service soll zum 01.08.2017 wirksam werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 3 und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Aschaffenburg (Abfallwirtschaftssatzung) vom 18.05.2004 (amtlich bekannt gemacht am 28.05.2004),

§ 1

In § 15 Abs. 4 wird der bisherige Satz 2 als Satz 4 angefügt. Als Satz 5 wird ergänzt: „Auf Antrag des Anschlusspflichtigen können Bioabfall-Gefäße gegen zusätzliche Gebühr mit einem Biofilterdeckel ausgerüstet werden.“

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.08.2017 in Kraft.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.10.2017 15:12 Uhr