In der Diskussion zu TOP 7 und 8 der öffentlichen Sitzung des Stadtrates (Plenum) am 17.07.2017 „Bürgerbegehren ‚Gegen die Missachtung des Bürgerwillens‘, Zulässigkeitsentscheidung, Tag der Abstimmung, stellvertretender Abstimmungsleiter“ bzw. „Beschluss zur Durchführung eines Ratsbegehrens „Pro Ausbau B26 – Stoppt den Stau“, Antrag der FDP vom 06.07.2017“ (Anlage 1)werden im Zusammenhang mit der Meinungsbildung zum Tag der Abstimmung folgende Diskussionen geführt:
a) Herr Stadtrat Stefan Wagener (B90/Die Grünen) erklärt, dass die Bürgerinitiative auf Grund der Synergieeffekte die Abstimmung mit der Bundestagswahl zusammenlegen möchte. Da allerdings Herr Stadtrat Klein Initiator des Ratsbegehrens ist, wird die Zusammenlegung des Wahltermins mit Skepsis gesehen. Auch der alternative Termin am 15.10.2017 könne in Absprache mit der Bürgerinitiative noch später erfolgen. Auf Grund § 25 Abs. 5 der Bürgerentscheidsatzung soll die Meinung der Bürgerinitiative bei allen städtischen Veröffentlichungen, z.B. auch im Internet, gleichberechtigt dargestellt werden. Grundsätzlich bestehe aber Einverständnis mit beiden Wahlterminen.
b) Herr Stadtrat Peter Schweickard (CSU) erklärt, dass ein Straßenausbau sicher keinen Zusammenhang mit einer Bundestagswahl auslöse. Es werde keine Beeinflussung stattfinden. Durch einen einzigen Termin werde auch verhindert, dass man die ehrenamtlichen Helfer nicht erneut berufen müsse. Die CSU sehe keine Gefahr, dass hier eine Beeinflussung stattfinden könne. Außerdem möge der Oberbürgermeister von seiner Neutralitätspflicht entbunden werden, damit er beim nächsten Tagesordnungspunkt zum Thema Ratsbegehren mit abstimmen könne.
c) Herr Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD) führt aus, dass die B 26 kein bundespolitischer Parteipunkt sei. Es sei kein Zusammenhang zu sehen. Die Zusammenlegung mit der Bundestagswahl berge die Möglichkeit einer hohen Wahlbeteiligung. Die Entscheidung erlange dadurch auch ein höheres Gewicht. Daher solle sinnvollerweise die Abstimmung mit der Bundestagswahl in einem Termin erfolgen.
d) Stadtrat Karsten Klein (FDP) erklärt, dass für die FDP das Ganze keinen Einfluss auf die Bundestagswahl habe. Es gehe um den Ausbau einer regionalen Straße, die sicher nicht bundespolitisch bedeutsam sei. Es sei wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen bereits am 24.09.2017 abzustimmen und die Wahlmüdigkeit nicht überzustrapazieren.
e) Herr Stadtrat Johannes Büttner (KI) erklärt, dass der Oberbürgermeister ab sofort zu neutralem Verhalten verpflichtet sei. Die Bundestagswahl werde den Bürgerentscheid bei den ganzen Abstimmungen beeinflussen. Da sich die FDP als Ausbaubefürworterin darstellt, werde sie auch im Rahmen der Bundestagswahl davon profitieren. Der Abstimmungstermin könne ohne Weiteres auch später, in Absprache mit der Bürgerinitiative sogar nach dem 15.10.2017, festgelegt werden.
f) Herr Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) erklärt, dass die UBV für die Zusammenlegung der Abstimmung und der Bundestagswahl aus finanziellen und logistischen Gründen für einen gemeinsamen Termin sei.
g)
Herr Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) führt aus, dass man den Bürgerinnen und Bürgern nicht unterstellen könne, dass sie als Souverän nicht in der Lage seien eine Abstimmung von einer Bundestagswahl zu unterscheiden. Die ÖDP befürworte auf jeden Fall die Zusammenlegung der Abstimmung mit der Wahl.