Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); - Einziehung einer Teilfläche der Straße Hinter der Eich


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2017 ö Beschließend 5pvs/7/5/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg, vertreten durch die Stadtkämmerei Sachgebiet Liegenschaften, beabsichtigt das städtische Grundstück Flur-Nr. 765 sowie einen Teil der öffentlichen Verkehrsfläche in der Straße Hinter der Eich (Flur-Nr. 764) (gelb markiert) zu verkaufen.
Aus Sicht des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes bestehen keine Einwände gegen den Verkauf.
Da die Flur-Nr. 764 öffentlich gewidmet ist, ist eine Entwidmung (Einziehung) dieser Teilfläche erforderlich.

Die Absicht der Einziehung wurde am 17.03.2017 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 14.08.2017 wird folgende Teilfläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des BayStrWG eingezogen:

Hinter der Eich
Teilfläche aus Fl.-Nr. 764 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfang: auf Höhe nordwestlicher Grenzpunkt der Fl.-Nr. 765
Ende: auf Höhe südwestlicher Grenzpunkt der Fl.-Nr. 765
Länge: 14,50 m
Fläche: 36 qm
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.10.2017 16:21 Uhr