Ebersbacher Straße; - Parkregelung - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.10.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2017 ö Beschließend 8pvs/7/8/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Schulwegsicherheit an der Kreuzung Ebersbacher Straße / Bischbergstraße war Gegenstand des CSU-Antrags vom 30.10.2015 und Auslöser von Veränderungen in der Ebersbacher Straße. Der Antrag beschrieb das Problem, dass größere Fahrzeuge beim Einbiegen von der Bischbergstraße rechts in die Ebersbacher Straße den Gehweg überfahren und damit Fußgänger gefährden. Ein Ortstermin mit den Antragstellern im Januar des Folgejahres erbrachte das Ergebnis, dass zwei Pfosten in der Eckausrundung des Gehwegs montiert wurden. Infolgedessen mussten größere Fahrzeuge jetzt weiter auf die Gegenfahrbahn ausholen und gerieten dabei in Konflikt mit dort parkenden Fahrzeugen. Weiter wurde auf dem Ortstermin das Überfahren des Gehwegs im Begegnungsfall im gesamten Abschnitt der Eberbacher Str. bemängelt. Darum wurde zusätzlich das Parken in der Ebersbacher Straße neu geordnet und zwar ausschließlich ganz auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung stadtauswärts auf der rechten Seite. Folgende Vorteile sprechen dafür:
  • Größere Fahrzeuge können ungehindert in die Ebersbacher Str. einbiegen.
  • Im Begegnungsverkehr weichen die Fahrzeuge nicht mehr auf den breiten Gehweg aus (in Fahrtrichtung Stadtauswärts rechts). Auf dieser Seite bewegen sich auch die meisten Schulkinder.
  • Es wird nicht mehr auf dem Gehweg geparkt. Früher wurde der Gehweg vereinzelt übermäßig in seiner Breite durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt.
Nach Umsetzung der Maßnahme wurde im Laufe des Jahres 2016 Kritik seitens der Bewohner hervorgebracht und über den Schweinheimer Ortsverband der SPD an die Verwaltung herangetragen. Im Wesentlichen wurde angeführt:
  • In Fahrtrichtung stadteinwärts werden überhöhte Geschwindigkeiten beobachtet. Da auf dieser Straßenseite keine Fahrzeuge mehr parken, gibt es keine Widerstände mehr für diese Fahrtrichtung. Das erschwert auch das Ausfahren aus den Grundstücken. Im Begegnungsfall wartet der Gegenverkehr in verbleibenden Lücken. Falls der Gegenverkehr nicht wartet oder nicht ausweichen kann (größere Fahrzeuge finden nicht immer eine passende Lücke), ergibt sich ein weiteres Problem:
  • In Fahrtrichtung stadteinwärts wird im Begegnungsfall (mit hoher Geschwindigkeit) über den ohnehin sehr schmalen Gehweg gefahren. Anwohner, die von ihrem Grundstück den Gehweg betreten oder hinausfahren sind dadurch einer Gefahr ausgesetzt.
  • Die im Begegnungsfall wartenden Fahrzeuge verursachen beim Anfahren (leicht bergauf) erhöhte Fahrgeräusche.
Die Problematik wurde auf zwei Ortsterminen (21.11.2016 und 12.04.2017) mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtert. Zum zweiten Termin hatte die Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet, das Parken versetzt anzuordnen. Durch die vielen Grundstückszufahrten und unter Berücksichtigung des Buslinienverkehrs (Linie 4 und 10) könnte nur ein Versatz ermöglicht werden, was sowohl seitens der Verwaltung als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern eine wirksame Verbesserung fraglich erscheinen lässt.
Die Bürgerinnen und Bürger wünschen mit deutlicher Mehrheit eine Rückkehr zur ehemaligen Parkordnung. Die Verwaltung spricht sich nach Darlegung aller Argumente ebenfalls dafür aus, die Parkmarkierungen wieder zu entfernen. Durch die dann zufällig entstehende Anordnung parkender Fahrzeuge besteht für beide Fahrtrichtungen die Notwendigkeit, sich der Situation langsam zu nähern.
Um den Gehwegüberfahrungen in Fahrtrichtung stadtauswärts entgegenzutreten, werden an geeigneten Stellen Pfosten gesetzt.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung über die Anordnung der Parkstände in der Ebersbacher Straße, zwischen Bischbergstraße und Feldchenstraße, wird zur Kenntnis genommen.

2. Dem Vorgehen der Verwaltung, zunächst Erstm arkierungen für das versetzte Parken anzubringen und die Situation danach zu beobachten, wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:21 Uhr